Archive for November, 2010

L 16 KR 329/10 B ER – Ehemals Selbständige sind bei Bezug von Hartz IV nicht gesetzlich krankenversichert

Mittwoch, November 10th, 2010

Seit dem 1.1.2009 besteht auch eine allgemeine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung (PKV) – Wer in der Vergangenheit selbständig erwerbstätig und privat versichert war, wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn schon vor dem Leistungsbezug der private Krankenversicherungsschutz beendet und die selbständige Tätigkeit aufgegeben worden war. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren im Falle eines Hilfeempfängers aus Hamm entschieden.

Dem Mann war seine private Krankenversicherung war im Jahr 2007 wegen Beitragsrückständen beendet worden. Seither war er nicht mehr krankenversichert. Als der Kläger kurz nach Aufgabe seiner selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld II bezog, wollte er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das lehnte die gewählte Krankenkasse ab: Der Betroffene sei verpflichtet gewesen, sich privat zu versichern. Die private Versicherung habe Vorrang. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, müsse er sich so behandeln lassen, als sei er versichert.

Hintergrund
Hintergrund des Streits ist, dass seit dem 1.1.2009 eine allgemeine Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht. Selbständige, die dem System der PKV zugewiesen sind, sind daher verpflichtet, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Gesetzgeber hat aber keine ausdrückliche Regelung für den Fall getroffen, dass diese Versicherungspflicht nicht erfüllt wird. Gleichzeitig begründet der Bezug von Arbeitslosengeld II Versicherungspflicht in der GKV. Dies allerdings nur, wenn der Betreffende nicht unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II überhaupt nicht krankenversichert und hauptberuflich selbstständig erwerbstätig war. Der Beschwerdeführer meinte nun, er zähle nicht zu diesen Selbständigen, da er seine selbständige Erwerbstätigkeit kurz vor dem Bezug des ALG-II aufgegeben habe.
Auf den durch die letzte berufliche Tätigkeit erlangten Status kommt es an

Dem haben die Essener Richter widersprochen. Für die Zugehörigkeit zu dem von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossenen Personenkreis der Selbständigen komme es allein auf den durch die letzte berufliche Tätigkeit erlangten Status an, auch wenn die selbständige Tätigkeit schon kurz vor dem Leistungsbezug beendet worden sei. Andernfalls würde die gesetzgeberische Grundentscheidung verfehlt. Der Gesetzgeber habe im Interesse einer gleichmäßigeren Lastenverteilung zwischen privater und gesetzlicher Versicherung die Risiken dem System zuzuweisen wollen, dem sie auf Grund der bisherigen beruflichen Tätigkeit des Betroffenen zuzuordnen seien. Da die privaten Versicherer verpflichtet sind, unabhängig von Vorerkrankungen einen Vertrag in Basistarif abzuschließen, müsse der Betroffene sich um eine entsprechende private Versicherung bemühen.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.08.2010 – Aktenzeichen: L 16 KR 329/10 B ER

Quelle: kostenlose-urteile.de – 18.10.2010
Link zum Pressebericht: www .kostenlose-urteile.de/Ehemals-Selbstaendige-sind-bei-Bezug-von-Hartz-IV-nicht-gesetzlich-krankenversichert.news10422.htm

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Hartz IV – Viele gucken lieber weg

Mittwoch, November 10th, 2010

Gladbeck. Langzeitarbeitslose werden oft ausgegrenzt. In der aktuellen Debatte spricht man meist über sie, nicht mit ihnen. Die Hartz-IV-Initiative und die Ratsfraktion Soziale Liste wollen mit den Gladbeckern ins Gespräch kommen.

Das Klischee des arbeitsscheuen Hartz-IV-Empfängers, der eigentlich nur auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung lebt – es ist nicht totzukriegen, Sobald über Sozialgesetze diskutiert wird kann man die Uhr danach stellen, irgendwann ist der Zeitpunkt erreicht, dann wird gnadenlos die Populismuskeule geschwungen. Das muss noch nicht einmal die große Politik sein, auch auf lokaler Ebene versuchen sich Politiker auf diese Weise zu profilieren. Zum Thema Hartz-IV kann jeder etwas sagen, über Langzeitarbeitslose spricht jeder, mit ihnen jedoch kaum jemand.

„Wir sind die Bevölkerungsgruppe, über die im Moment in den Gremien kontrovers diskutiert wird. Wir sind aber selbst in den Gremien in der Regel nicht vertreten“, sagt Johannes Gay, Ratsherr, Mitglied der Fraktion „Soziale Liste“ und selbst Hartz-IV-Empfänger. Mit den Mitstreitern der Hartz-IV-Initiative steht er am Samstag in der Fußgängerzone, will mit den Gladbeckern sprechen und sammelt Unterschriften. Die sollen CDU-Ratsherr Holger Winterfeld dazu bringen, mit der Initiative zu sprechen und seine allseits kritisierten Aussagen zu dem Thema zurück zu nehmen.

Doch es bleiben nicht viele Gladbecker stehen. Die Unterschriftenliste füllt sich kaum, die Passanten verstecken sich unter Schirmen, hasten vorüber. Einige Male hören Gay und seine Helfer auch den bekannten Spruch, wonach jeder, der arbeiten möchte auch Arbeit findet. Auch da versuchen sie ruhig und sachlich zu argumentieren.

Trotzdem wird klar, dass sie sich ausgegrenzt fühlen. In der derzeitigen Integrationsdebatte kämen ALG-II-Empfänger gar nicht vor, müssten aber ein Thema sein. Peter Jarosch möchte erreichen, dass das Thema Integration gesamtgesellschaftlich gesehen wird, nicht mehr nur auf den Aspekt Zuwanderung beschränkt: „Wer seit zwei Jahren keine Arbeit mehr hat, der ist nicht mehr in die Gesellschaft integriert.“ Die Gruppe der Dauerarbeitslosen lebe mittlerweile in einer „Parallelgesellschaft“. „Es wird wissentlich darauf hin gearbeitet, dass eine Ausgrenzung stattfindet“, erhebt René Zlomke schwere Vorwürfe. Von einer „voranschreitenden Stigmatisierung“ spricht auch Johannes Gay.

Daher will die Soziale Liste am Samstag an ihrem Stand für ein Umdenken werben. Nur wenn Politik, Wirtschaft und Betroffene gemeinsam gegen die Arbeitslosigkeit und fortschreitende Verarmung einiger Bevölkerungsgruppen angingen, könne man das Problem in den Griff bekommen. „Bis zur Agenda 2010 war das gemeinsame Vorgehen üblich“ erinnert Zlomke.

Quelle: derwesten.de – 18.10.2010 – Matthias Düngelhoff
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/gladbeck/Hartz-IV-Viele-gucken-lieber-weg-id3839618.html#derwestenRSS

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S 1 AS 256/10 – ALG II Empfänger müssen unverhältnismäßig hohe Stromkosten selber zahlen

Mittwoch, November 10th, 2010

Gemäß einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Sozialgerichts Trier (SG) müssen Jobcenter für übermäßig hohe Stromkosten von Leistungsbeziehern nicht aufkommen (Az.: S 1 AS 256/10).

Im verhandelten Fall drohte einer Hartz IV Empfängerin wegen nicht gezahlter Rechnungen an den Energieversorger eine Stromsperre. Deswegen stellte sie bei ihrem Jobcenter einen Darlehensantrag. Sie argumentierte dahingehend, dass sie sich den überhöhten Verbrauch von insgesamt rund 26.000 Kilowattstunden Strom in den letzten sieben Monaten nicht erklären könne. Die Behörde wollte die entstandenen Kosten in Höhe 5.000 Euro allerdings nicht übernehmen.

Das SG erklärte das Behördenhandeln für rechtmäßig. Schließlich habe die ALG II Bezieherin für die unverhältnismäßig hohen Stromkosten keinen schlüssigen Grund nennen können. Laut Urteilsbegründung müsse der Leistungsträger lediglich dann hierfür aufkommen, falls dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt ist. Die Leistungsempfängerin habe nach Meinung des Gerichts dadurch, dass sie in der Vergangenheit keinerlei Abschläge an den Energieversorger gezahlt habe, der Anhäufung der Stromkosten auch nicht versucht entgegenzuwirken.

Quelle: sozialleistungen.info – 07.10.2010
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/07.10.2010-urteil-alg-ii-empfaenger-muessen-unverhaeltnismaessig-hohe-stromkosten-selber-zahlen/

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