Archive for September 22nd, 2010

9 SO 6/08 – Sozialamt muss bei notwendigem Umzug Miete doppelt zahlen

Mittwoch, September 22nd, 2010

Sozialhilfeempfänger können ausnahmsweise den Ersatz der doppelten Miete verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen müssen und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist deswegen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Februar 2010 (AZ: 9 SO 6/08), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die 90jährige schwer- und gehbehinderte Klägerin hatte im zweiten Stock eines Hauses ohne Aufzug gelebt. Nach einem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt wegen Gebrechlichkeit und Dauerschmerzen und anschließender einmonatiger stationärer Kurzzeitpflege stellte sich ein höherer Pflegebedarf der Klägerin sowie die Notwendigkeit der vollstationären Pflege heraus. Die Klägerin kündigte deshalb ihre Wohnung und wurde in die vollstationäre Pflege aufgenommen. Die Kosten für die Pflege übernahm der Sozialhilfeträger, weigerte sich aber, außerdem noch die weiter anfallende Miete für die Wohnung der Klägerin bis zum Ablauf ihrer dreimonatigen Kündigungsfrist zu zahlen. Die Übernahme der Unterkunftskosten für die Wohnung sei nicht erforderlich, da die Klägerin im Pflegeheim untergebracht sei. Zudem hätte sie früher mit ihrer Vermieterin über eine Auflösung des Mietverhältnisses sprechen müssen.

Dies sahen die Essener Richter anders. Der Sozialhilfeträger müsse die Miete für die Wohnung der Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen. Der Klägerin sei nicht zumutbar gewesen, ihre Wohnung früher zu kündigen. Bis zum Ablauf der stationären Kurzzeitpflege habe sie darauf hoffen dürfen, wieder in ihre alte Wohnung zurückkehren zu können. Da eine Neuvermietung innerhalb der Kündigungsfrist auch unter Einschaltung des Vermieters nicht möglich gewesen sei, habe sie ferner alles zumutbare und mögliche getan, um die Kosten der doppelten Unterkunft so gering wie möglich zu halten.

Gegenüber Behörden sollte man nicht klein beigeben und auf die Durchsetzung der eigenen Rechte bestehen. Dabei helfen versierte Anwältinnen und Anwälte. Diese findet man in der Nähe unter www.anwaltauskunft.de.

Quelle: anwaltauskunft.de
Link zum Pressebericht: anwaltauskunft.de/rat-und-tat/tipps-des-monats/tipps-4110

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Hartz IV-Mietkostenpauschale oder individuelle Berechnung der Unterkunftskosten

Mittwoch, September 22nd, 2010

– Wie viel ALG II steht mir zu?

Dass Hartz IV ständig neu verhandelt wird und den Gegebenheiten angepasst werden muss, zeigen die derzeitigen Diskussionen, die spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht im Februar erneut entbrannt sind. Und der Leistungsempfänger, um den es eigentlich geht, weiß oft nicht, wie viel Geld ihm denn nun zusteht.

Bei der Berechnung der Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) werden neben Lebenshaltungskosten auch solche für die Unterkunft gezahlt. Allerdings müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Mietkosten erstatten soll. Ob aber eine Wohnung angemessen ist, richtet sich unter anderem nach der Zahl der Personen im Haushalt und der Quadratmeter. Einem Einpersonenhaushalt stehen 40 bis 45 Quadratmeter zu, bei zwei Personen sind es etwa 60 Quadratmeter.

Dieses System der individuellen Berechnung wurde von FDP-Generalsekretär Christian Lindner im Mai dieses Jahres kritisiert. Er schlug eine einheitliche Mietkostenpauschale für alle Langzeitarbeitslose vor – nicht zuletzt, vor dem Hintergrund des geplanten Sparprogramms der Bundesregierung Einsparungen in Millionenhöhe zu erreichen.

Kürzlich wurde die Diskussion zum Arbeitslosengeld II erneut angeheizt, als von einer Erhöhung des Regelsatzes auf 400,00 Euro die Rede war. Doch bis Ende des Jahres hat die Bundesregierung Zeit, eine Neuregelung des ALG II aufzustellen, damit der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllt ist.

Mit wie viel finanzieller Unterstützung denn nun Arbeitslose und „Aufstocker“ derzeit rechnen können, zeigen ALG II-Onlinerechner wie der des Informationsportals www.versicherungsbote.de.

Solche ALG II-Rechner sind auch für Versicherungsmakler und -vermittler interessant. Sie können damit die Attraktivität ihrer Internetpräsenz steigern. Denn der ALG II-Rechner und weitere hilfreiche Onlinetools des Informationsportals wie Nettolohn- oder Riesterrechner www.versicherungsbote.de können auf der eigenen Website eingebunden werden.

Quelle: Versicherungs- und Finanzbote Verlag UG (haftungsbeschränkt) / pressbot.net – 10.09.2010
Link zum Pressebericht: www .pressbot.net/article_l,1,i,134548.html

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Viele Bescheide unverständlich

Mittwoch, September 22nd, 2010

Auch fünf Jahre nach der Hartz-IV-Reform verärgern komplizierte Antragsformulare und unverständliche Bescheide noch immer Langzeitarbeitslose. Sie stellen den Jobcentern in diesen Punkten schlechte Zensuren aus, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Umfrage der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter 70 000 Hartz-IV-Empfängern hervorgeht. Danach erteilten 45 Prozent der Befragten den Antragsunterlagen die Schulnote Drei oder Vier, 13 Prozent sogar eine Fünf oder Sechs. Im Durchschnitt stuften die Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Verständlichkeit aber als “befriedigend” ein.

Quelle: welt.de – 28.08.10 – dpa
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/politik/article9246686/Viele-Bescheide-unverstaendlich.html

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