Was ist neu bei den Wohnkosten?

Noch ist die Höhe des neuen Regelsatzes für die Bedürftigenhilfe gar nicht bekannt – da hagelt es schon Kritik an dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). SPD und Gewerkschaften warnen vor Tricks. Stefan von Borstel erklärt die wichtigsten Punkte

Auch die Übernahme der Wohnkosten für die rund 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften wird in dem Gesetz neu geregelt. Künftig sollen die Kommunen dabei eine größere Rolle bekommen. Sie können von den Ländern ermächtigt werden, selbst zu entscheiden, bis zu welcher Wohnungsgröße und Miethöhe sie die Kosten für Hartz-IV-Empfänger übernehmen. Sie sollen sich dabei an der untersten Kategorie des jeweiligen örtlichen Mietspiegels orientieren. So könnte man regionalen Unterschieden zwischen “München und der Uckermark” gerecht werden, hieß es im Ministerium. Die Kommunen sollen auch Pauschalen auszahlen können. Darauf hatte insbesondere die FDP gedrungen. Von der Umstellung erhofft sich das Ministerium auch, die Klagewelle gegen Hartz IV einzudämmen. Denn mehr als die Hälfte aller Hartz-IV-Klagen drehen sich um Unterkunftskosten. Auch die Bundesagentur für Arbeit hatte eine Pauschale gefordert. Dies könne die “überbordende Bürokratie” bei Hartz IV eindämmen. Zudem erhalte jeder Hartz-IV-Empfänger so “ein Stück Freiheit”. Kritiker fürchten allerdings, dass es mit der Pauschalierung zu Leistungskürzungen kommen könnte. Daran könnten auch die Kommunen ein Interesse haben, denn sie müssen einen Großteil der Unterkunftskosten übernehmen.

Quelle: welt.de – 22.09.2010 – Von Stefan von Borstel
Link zum Pressebeicht: www .welt.de/die-welt/wirtschaft/article9791957/Was-ist-neu-bei-den-Wohnkosten.html

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