Archive for the ‘Hartz IV-News’ Category

Bürgerarbeit oder Bürgerzwang?

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Zuerst mal hört sich “Bürgerarbeit” ganz gut an, zumindest deutlich besser als Workfare oder “Nur wer arbeitet, soll auch essen.” – genau darauf läuft es aber hinaus, wie im Weiteren klar erkennbar wird.

Zunächst mal wird der Bürgerarbeiter auch aus Steuergeldern bezahlt, ist per Definition unserer Regierungsparteien also noch immer ein Sozialschmarotzer – und das nicht nur mit 690 Millionen Euro von deutschen Steuerzahlern (damit kurioserweise auch von ALG II-Beziehern und späteren Bürgerarbeitern selbst, denn auch diese zahlen Steuern), sondern auch den Steuergeldern anderer EU-Staaten, denn dieses Projekt von Frau von der Leyen, das im Juli startete, wird mit 600 Millionen Euro von der EU bezuschusst, “gefördert” heißt das im Amtsdeutsch. Im Ergebnis sinken die Aufwendungen für ALG II um genau diesen Zuschuss. Eigentlich eine Politposse: Deutschland holt sich so einen Teil seiner EU-Mitgliedsbeiträge zurück.

Der Bürgerarbeit geht erst mal eine 6monatige Phase intensiver Vermittlung voraus, eine sog. Aktivierungsphase, wo die Teilnehmer aktiv in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen – wobei ich mir die Frage stelle, was die Sachbearbeiter bisher gemacht haben. Ist das nun eine Offenbarung, oder ein Tritt in den Hintern all derjenigen Sachbearbeiter, die ihren Job ernst nehmen – oder etwa beides?

Während dieser Aktivierungsphase wird der Arbeitslose von einem “Coach” begleitet und steht unter dessen ständiger Kontrolle. In der Praxis wird das dann so aussehen, dass der Teilnehmer z.B. einmal pro Woche (oder auf öfter) bei seinem “Coach” strammstehen und Rechenschaft darüber ablegen muss, wie er sich in den letzten 7 Tagen um die Beendigung seiner Arbeitslosigkeit bemüht hat. Kann er das nicht ausreichend darlegen, folgen umgehend Sanktionen. Rechtsgrundlage bildet dabei eine Eingliederungsvereinbarung.

Erst nach den 6 Monaten sollen die Teilnehmer, die nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten, für 3 Jahre Bürgerarbeit leisten und dafür einen Lohn in Höhe von 900 Euro Brutto pro Monat erhalten, wobei die Bürgerarbeiter weiterhin unter der direkten Kontrolle des zuständigen SGB II-Leistungsträgers stehen und sich weiterhin aktiv um einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt bemühen müssen, diese Bemühungen nachweisen müssen und natürlich sanktioniert werden, wenn Sie das nicht in ausreichendem Umfang können, z.B. weil es keine oder zu wenig zutreffende Stellenangebote gab. Rechtsgrundlage bildet dabei ebenfalls eine Eingliederungsvereinbarung, bzw. ein originärer öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn kein ALG II-Anspruch mehr besteht. Der Lohn des Bürgerarbeiters soll dabei an Pflichten gebunden werden, d.h. bei Pflichtverletzungen weniger oder gar kein Lohn. Bei Pflichtverletzungen soll den öffentlichen Verlautbarungen nach aber auch kein ersatzweiser Anspruch auf ALG II bestehen, wofür aber im Moment noch keine rechtlichen Voraussetzungen bestehen – aber bis Januar 2011 ist noch viel Zeit, diese zu schaffen.

Von den 900 Euro Brutto darf der Bürgerarbeiter einen Freibetrag von insgesamt 250 euro behalten – sofern er noch Anspruch auf ALG II hat und sein Lohn deshalb darauf angerechnet wird. Diese 900 Euro Brutto sind aber so bemessen, dass ein Alleinstehender i.d.R. keinen Anspruch mehr auf ALG II hat. Als Bonus entfällt dann auch die GEZ-Befreiung und die Höhe der Zuzahlungen (Belastungsgrenze) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mehr als doppelt so hoch, da Berechnungsgrundlage nicht mehr der ALG II-Eckregelsatz, sondern das fast 3mal so hohe Bruttoeinkommen ist.

Dass das Bürgergeld beim SGB II als Erwerbseinkommen gilt und man statt des Grundfreibetrages die tatsächlichen Aufwendungen absetzen kann, wenn diese höher sind als 100€, hilft da auch nicht weiter, denn weder GEZ noch die Zuzahlungen zur GKV werden dabei berücksichtigt.

Abgesehen davon ergeben 900 Euro Brutto für 30 Std. pro Woche einen effektiven Stundenlohn von 7,14 Euro/Std., der liegt deutlich unter dem geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro und – zumindest in den alten Bundesländern – i.d.R. auch unter dem Tariflohn für die angezielten Tätigkeitsbereiche. Laut Bundesagentur für Arbeit ist das aber unschädlich, denn lt. Bundesarbeitsgericht wird ein Lohn erst dann sittenwidrig, wenn er weniger als 2/3 des Tarif- bzw. ortsüblichen Lohnes beträgt.

Laut Frau von der Leyen soll die Bürgerarbeit gemeinnützig sein und keine regulären Jobs verdrängen, was aber genau so zu sehen ist, wie bei den 1 Euro Jobs: da hält sich auch so gut wie keiner daran, denn diese Festlegung ist bewusst weit gefasst. Man muss sich nur mal die von Frau von der Leyen genannten Einsatzgebiete ansehen: behinderte Menschen betreuen, Sportangebote für Jugendliche leiten – Fachgebiete, die sich in der freien Wirtschaft finden und normalerweise durch ausgebildetes Personal ausgeführt werden. Im Übrigen steht es den jeweiligen Leistungsträgern absolut frei, wo und wie sie den Bürgerarbeiter einsetzen.

Die Fördervoraussetzungen für die Maßnahmeteilnehmer der “Bürgerarbeit” der Frau von der Leyen sind im Prinzip die gleichen wie bei 1 Euro Jobs (die dort aber meist nicht eingehalten werden): Arbeitslose ohne festen Tagesrythmus, die das Arbeiten erst wieder lernen müssen, oder die multible Vermittlungshemmnisse haben (vgl. “Arbeitshilfe AGH” der Bundesagentur für Arbeit). Darüber hinaus muss eine Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt innerhalb von 6 Monaten zumindest warscheinlich sein. Und natürlich gilt der Bürgerarbeiter nicht als arbeitslos.

Diese Bürgerarbeit ist also eine Mischung aus AGH mit Entgeld unter den einschränkenden Fördervoraussetzungen einer AGH mit MAE und das Ganze unter deutlich verschärfter Druck- und Zwangausübung gegenüber dem Arbeitslosen.
Die Bürgerarbeit der Frau von der Leyen ist also die praktische Umsetzung des von den Arbeitgeberverbänden lange geforderten Work-Fare Prinzips, oder wie CDU, CSU, FDP und SPD es ausdrücken: “Nur wer arbeitet, soll auch essen.” Die moderne Form des Feudalismus, moderne Sklaverei nach dem “Zuckerbrot und Peitsche”-Prinzip.

Fakt ist, der Arbeitsmarkt ist in den Händen absolut skrupelloser rein profitorientierter Geschäftemacher und vollkommen aus den Fugen geraten, diese Bürgerarbeit ist nur ein weiteres Geschwür darin. Und es wird noch sehr lange dauern, bis er wieder mit Begriffen wie Ehrlichkeit, Menschlich oder Sozial bezeichnet werden kann – genau so lange, bis es in Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit gibt, die bereit und in der Lage ist, diesen skrupellosen Geschäftemachern paroli zu bieten.

Quelle: gegen-hartz.de – 18.07.2010 – fm
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-buergerarbeit-oder-buergerzwang-10195.php

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Arbeitslosengeld gibt’s trotzdem

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Gerade mit einer Familie macht jeder Euro mehr im Portemonnaie das Leben leichter. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss aber aufpassen. Zu viel Nebenverdienst kostet die Stütze. Es sei denn, der Nebenjob bestand schon vor der Arbeitslosigkeit.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG) geht nicht verloren, wenn Betroffene einem Nebenjob nachgehen. Voraussetzung ist, dass die wöchtenliche Arbeitszeit nicht mehr als 15 Stunden beträgt und der Nebenjob unverzüglich bei der Arbeitsagentur angemeldet wurde.

Grundsätzlich wird das Nebeneinkommen auf das ALG I angerechnet. Der Freibetrag fällt unterschiedlich hoch aus. Wer erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit aufnimmt, hat Anspruch auf einen Freibetrag von 165 Euro monatlich. Ein darüber hinaus gehender Nettoverdienst mindert das ALG I voll.

Arbeitslose, die vor der Arbeitslosigkeit einer Nebenbeschäftigung nachgegangen sind und diese durchgehend ausgeübt haben, bekommen einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe des bislang erzielten Nettoverdienstes.

Wer beispielsweise neben seiner Haupttätigkeit einen Minijob für 200 Euro hatte oder einer selbstständigen Nebentätigkeit nachging, darf den Minijob auch als Arbeitsloser weiter machen und die 200 Euro zusätzlich zu seinem ALG I behalten. Möglich ist sogar die Aufnahme einer zweiten Nebentätigkeit. Diese wird bis zu einem Einkommen von 165 Euro nicht angerechnet. Allerdings ist die Grenze der höchstens erlaubten 15 Wochenarbeitsstunden so schnell erreicht.

Beim anrechenbaren Einkommen werden geleistete Sozialabgaben, Steuern und Werbungskosten vom Bruttolohn abgezogen. Werbungskosten, insbesondere für Fahrten, müssen Arbeitslose auf dem Vordruck «Bescheinigung über Nebeneinkommen» der Arbeitsagentur selbst eintragen und von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen. Wer beispielsweise 400 Euro brutto verdient und Fahrtkosten von monatlich 60 Euro hat, muss 175 Euro (340 Euro abzüglich Freibetrag von 165 Euro) mit seinem ALG I verrechnen.

Weitere Informationen zu Arbeitslosengeld und Nebenverdienst gibt es im Merkblatt der Arbeitsagentur.

Quelle: news.de – 20.07.2010
Link zum Pressebericht: www .news.de/gesellschaft/855065823/arbeitslosengeld-gibt-s-trotzdem/1/

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Wofür Hartz-IV-Empfänger Computer brauchen

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Hunderte Forenkommentare, viele E-Mails: Die Leser von SPIEGEL ONLINE streiten darüber, ob Hartz-IV-Empfänger Zugang zum Internet brauchen. Viele Leser kritisieren die Urteile von Sozialgerichten, Hartz-IV-Empfänger könnten sich doch per TV informieren. Die Politik dagegen lässt das Thema überwiegend kalt.

Schnell die aktuellen Schlagzeilen überfliegen, die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im Forum einer Nachrichtenseite kommentieren, das Stimmverhalten des eigenen Bundestagsvertreters auf Abgeordnetenwatch.de prüfen, ihm eine Anfrage schicken, die Facebook-Freunde aufs Thema hinweisen und dann noch für einen Euro ein Sachbuch gebraucht beim Online-Aktionshaus kaufen – das ist heute digitaler Alltag. 72 Prozent der Deutschen nutzen das Internet, so die aktuellen Zahlen des Marktforschungsunternehmens TNS Infratest im (N)Onliner-Atlas.

Eine Bevölkerungsgruppe ist zum großen Teil von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen: Nur 51,5 Prozent der Deutschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1000 Euro im Monat nutzen das Netz. In den Hartz-IV-Regelsätzen ist die Anschaffung eines Computer nicht vorgesehen. Ein Fernseher ist nach der deutschen Abgaben- und Zivilprozessordnung unpfändbar, weil er die Grundversorgung mit Informationen gewährleistet – ein internetfähiger Computer dagegen nicht. Sozialgerichte urteilen nach dieser Maßgabe: Hartz-IV-Empfänger brauchen keine Computer, sie haben ja Fernseher.

Darüber hat SPIEGEL ONLINE berichtet und die Initiative Computerspende Hamburg vorgestellt, die Hartz-IV-Empfänger aus alten Bauteilen zusammengesetzte Rechner schenkt. Viele Leser haben kein Verständnis dafür, dass das Sozialrecht Bevölkerungsgruppen aus dem Netz ausschließt. Die Argumentation in Evelyn Thrienes Leserbrief ist beispielhaft für viele Zusendungen:

“Dass für Hartz IV-EmpfängerInnen kein Computer vorgesehen ist und keine Übernahme der Anbieterkosten für den Internet-Anschluss ist eine Ungeheuerlichkeit. Nicht einmal das Arbeitsmittel für Bewerbungen wird diesen Menschen gegönnt. Sollen sie vielleicht auf Schreibmaschinen oder handschriftlich verfasste Bewerbungen zurückgreifen – und dies in einer Welt, in der das nur noch als lachhaft gilt?”

Neben diesem Argument führen einige Leser auch an, dass selbst die Suche nach Arbeit ohne Zugriff auf das Internet kaum möglich sei. Wenige Leser greifen das grundsätzliche sozialethische Argument auf, dass aus der Ungleichheit, dass die einen Zugang zum Netz haben und die anderen nicht, Ungerechtigkeit wird, wenn die Benutzung des Netzes einen exklusiven Zuwachs an zentralen Lebenschancen mit sich bringt.

Im Forum zum Artikel führt Nutzer “Spaceinvader” das aus: “Ohne PC und Internetzugang kann man vielleicht einen Haushalt führen, aber kaum ein Teil der modernen Gesellschaft sein. Der Fernseher dagegen ist nur ein Instrument der Ablenkung und Unterhaltung. Ein Rechtsanspruch darauf und Unpfändbarkeit sind Unsinn.” Seiner Ansicht nach sind die derart gestalteten Sozialgesetze “wahrhaft von gestern”.

Einen interessanten Aspekt spricht Leser “erlachma” im Forum an. Er plädiert für einen Rechtsanspruch für Hartz-IV-Empfänger auf einen Basis-Computer und führt an, dass die Ämter verpflichtende Bewerbungstrainings dann als Online-Kurse anbieten könnten: “Es gibt ja inzwischen Unmengen an computergestützten Lernmitteln. Das würde dann wieder Kosten bei der Infrastruktur einsparen, beim Transport, etc. […] Ich denke, das wäre eine lohnende Investition, wenn man die zusätzlichen Möglichkeiten auch nutzt.”

So sehr das Thema die Leser von SPIEGEL ONLINE beschäftigt – mehr als 300 Forenkommentare und einige Dutzend Leserbriefe -, so wenig interessiert die Frage die Politik. Sollten Hartz-IV-Empfänger also zu Hause ein Recht auf Zugang zum Netz haben? Ende Juni schickte SPIEGEL ONLINE den sozialpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Fraktionen einige Fragen zur Teilhabe von Hartz-IV-Empfängern an der digitalen Welt. Es waren einfache Fragen darunter wie: Befürwortet Ihre Fraktion ein Grundrecht auf den Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien? Fehlt hier eine rechtliche Regelung, sollte die bestehende geändert oder präzisiert werden?

Regierungskoalition: Union und FDP antworten nicht

Der Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantwortete die Anfrage nicht selbst, sondern leitete Sie an den Obmann der Fraktion in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft weiter. Eine Antwort kam nicht. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich L. Kolb beantwortete die Fragen bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht.

SPD: “Über das Thema nachdenken”

Die Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme erklärt einerseits, dass ihre Partei das Statistikmodell, nach dem die Hartz-IV-Regelsätze berechnet werden “für grundsätzlich geeignet” hält. Andererseits räumt sie ein, dass sich zum Beispiel über das Urteil des Landessozialgerichts NRW, dass Hartz-IV-Empfänger kein Recht auf Computernutzung haben, “sicher streiten” lässt. Die SPD werde “über dieses Thema nachdenken müssen, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen”.

Die Formulierung ist so weich wie Butter im Hochsommer.

Grüne: “kein Reglungsbedarf”

Der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Grünen Markus Kurth sieht keinen “rechtlichen Regelungsbedarf”. Denn die Kommunikationskosten seien ja im Regelsatz der Grundsicherung für Hartz-IV-Empfänger “enthalten”. Kurth: “Die Höhe mag unangemessen niedrig sein.” Jedoch werde sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar sowieso neu zu bestimmen sein, und zwar nach einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren.”

Die Linke: “Kommunikationsgrundrecht in die Sozialgesetze schreiben”

Eine klare Aussage zum Thema macht Katja Kipping, die sozialpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion. Auch sie verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung der Hartz-IV-Regelsätze. In dem Urteil steht, dass der Gesetzgeber immer wieder aktuell definieren muss, was ein “menschenwürdiges Existenzminimum” ist, das sei vom Kontext abhängig und stelle sich zum Beispiel, so der Urteilstext, “n einer technisierten Informationsgesellschaft anders als früher” dar.

Die Linke sieht den Zugang zu moderner Technik, also auch die Möglichkeit der Nutzung des Internets, als Kommunikationsgrundrecht. Katja Kipping: “Das muss auch in der Sozialgesetzgebung entsprechende Berücksichtigung im Sinne sozialer und kultureller Teilhabe finden.”

Quelle: spiegel.de – 16.07.2010 – Von Konrad Lischka und Jan Mölleken
Link zum Pressebericht: www .spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,706680,00.html

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