Arbeitslosengeld gibt’s trotzdem
Gerade mit einer Familie macht jeder Euro mehr im Portemonnaie das Leben leichter. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss aber aufpassen. Zu viel Nebenverdienst kostet die Stütze. Es sei denn, der Nebenjob bestand schon vor der Arbeitslosigkeit.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG) geht nicht verloren, wenn Betroffene einem Nebenjob nachgehen. Voraussetzung ist, dass die wöchtenliche Arbeitszeit nicht mehr als 15 Stunden beträgt und der Nebenjob unverzüglich bei der Arbeitsagentur angemeldet wurde.
Grundsätzlich wird das Nebeneinkommen auf das ALG I angerechnet. Der Freibetrag fällt unterschiedlich hoch aus. Wer erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit aufnimmt, hat Anspruch auf einen Freibetrag von 165 Euro monatlich. Ein darüber hinaus gehender Nettoverdienst mindert das ALG I voll.
Arbeitslose, die vor der Arbeitslosigkeit einer Nebenbeschäftigung nachgegangen sind und diese durchgehend ausgeübt haben, bekommen einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe des bislang erzielten Nettoverdienstes.
Wer beispielsweise neben seiner Haupttätigkeit einen Minijob für 200 Euro hatte oder einer selbstständigen Nebentätigkeit nachging, darf den Minijob auch als Arbeitsloser weiter machen und die 200 Euro zusätzlich zu seinem ALG I behalten. Möglich ist sogar die Aufnahme einer zweiten Nebentätigkeit. Diese wird bis zu einem Einkommen von 165 Euro nicht angerechnet. Allerdings ist die Grenze der höchstens erlaubten 15 Wochenarbeitsstunden so schnell erreicht.
Beim anrechenbaren Einkommen werden geleistete Sozialabgaben, Steuern und Werbungskosten vom Bruttolohn abgezogen. Werbungskosten, insbesondere für Fahrten, müssen Arbeitslose auf dem Vordruck «Bescheinigung über Nebeneinkommen» der Arbeitsagentur selbst eintragen und von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen. Wer beispielsweise 400 Euro brutto verdient und Fahrtkosten von monatlich 60 Euro hat, muss 175 Euro (340 Euro abzüglich Freibetrag von 165 Euro) mit seinem ALG I verrechnen.
Weitere Informationen zu Arbeitslosengeld und Nebenverdienst gibt es im Merkblatt der Arbeitsagentur.
Quelle: news.de – 20.07.2010
Link zum Pressebericht: www .news.de/gesellschaft/855065823/arbeitslosengeld-gibt-s-trotzdem/1/