Bürgerarbeit oder Bürgerzwang?
Zuerst mal hört sich “Bürgerarbeit” ganz gut an, zumindest deutlich besser als Workfare oder “Nur wer arbeitet, soll auch essen.” – genau darauf läuft es aber hinaus, wie im Weiteren klar erkennbar wird.
Zunächst mal wird der Bürgerarbeiter auch aus Steuergeldern bezahlt, ist per Definition unserer Regierungsparteien also noch immer ein Sozialschmarotzer – und das nicht nur mit 690 Millionen Euro von deutschen Steuerzahlern (damit kurioserweise auch von ALG II-Beziehern und späteren Bürgerarbeitern selbst, denn auch diese zahlen Steuern), sondern auch den Steuergeldern anderer EU-Staaten, denn dieses Projekt von Frau von der Leyen, das im Juli startete, wird mit 600 Millionen Euro von der EU bezuschusst, “gefördert” heißt das im Amtsdeutsch. Im Ergebnis sinken die Aufwendungen für ALG II um genau diesen Zuschuss. Eigentlich eine Politposse: Deutschland holt sich so einen Teil seiner EU-Mitgliedsbeiträge zurück.
Der Bürgerarbeit geht erst mal eine 6monatige Phase intensiver Vermittlung voraus, eine sog. Aktivierungsphase, wo die Teilnehmer aktiv in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen – wobei ich mir die Frage stelle, was die Sachbearbeiter bisher gemacht haben. Ist das nun eine Offenbarung, oder ein Tritt in den Hintern all derjenigen Sachbearbeiter, die ihren Job ernst nehmen – oder etwa beides?
Während dieser Aktivierungsphase wird der Arbeitslose von einem “Coach” begleitet und steht unter dessen ständiger Kontrolle. In der Praxis wird das dann so aussehen, dass der Teilnehmer z.B. einmal pro Woche (oder auf öfter) bei seinem “Coach” strammstehen und Rechenschaft darüber ablegen muss, wie er sich in den letzten 7 Tagen um die Beendigung seiner Arbeitslosigkeit bemüht hat. Kann er das nicht ausreichend darlegen, folgen umgehend Sanktionen. Rechtsgrundlage bildet dabei eine Eingliederungsvereinbarung.
Erst nach den 6 Monaten sollen die Teilnehmer, die nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten, für 3 Jahre Bürgerarbeit leisten und dafür einen Lohn in Höhe von 900 Euro Brutto pro Monat erhalten, wobei die Bürgerarbeiter weiterhin unter der direkten Kontrolle des zuständigen SGB II-Leistungsträgers stehen und sich weiterhin aktiv um einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt bemühen müssen, diese Bemühungen nachweisen müssen und natürlich sanktioniert werden, wenn Sie das nicht in ausreichendem Umfang können, z.B. weil es keine oder zu wenig zutreffende Stellenangebote gab. Rechtsgrundlage bildet dabei ebenfalls eine Eingliederungsvereinbarung, bzw. ein originärer öffentlich-rechtlicher Vertrag, wenn kein ALG II-Anspruch mehr besteht. Der Lohn des Bürgerarbeiters soll dabei an Pflichten gebunden werden, d.h. bei Pflichtverletzungen weniger oder gar kein Lohn. Bei Pflichtverletzungen soll den öffentlichen Verlautbarungen nach aber auch kein ersatzweiser Anspruch auf ALG II bestehen, wofür aber im Moment noch keine rechtlichen Voraussetzungen bestehen – aber bis Januar 2011 ist noch viel Zeit, diese zu schaffen.
Von den 900 Euro Brutto darf der Bürgerarbeiter einen Freibetrag von insgesamt 250 euro behalten – sofern er noch Anspruch auf ALG II hat und sein Lohn deshalb darauf angerechnet wird. Diese 900 Euro Brutto sind aber so bemessen, dass ein Alleinstehender i.d.R. keinen Anspruch mehr auf ALG II hat. Als Bonus entfällt dann auch die GEZ-Befreiung und die Höhe der Zuzahlungen (Belastungsgrenze) zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mehr als doppelt so hoch, da Berechnungsgrundlage nicht mehr der ALG II-Eckregelsatz, sondern das fast 3mal so hohe Bruttoeinkommen ist.
Dass das Bürgergeld beim SGB II als Erwerbseinkommen gilt und man statt des Grundfreibetrages die tatsächlichen Aufwendungen absetzen kann, wenn diese höher sind als 100€, hilft da auch nicht weiter, denn weder GEZ noch die Zuzahlungen zur GKV werden dabei berücksichtigt.
Abgesehen davon ergeben 900 Euro Brutto für 30 Std. pro Woche einen effektiven Stundenlohn von 7,14 Euro/Std., der liegt deutlich unter dem geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro und – zumindest in den alten Bundesländern – i.d.R. auch unter dem Tariflohn für die angezielten Tätigkeitsbereiche. Laut Bundesagentur für Arbeit ist das aber unschädlich, denn lt. Bundesarbeitsgericht wird ein Lohn erst dann sittenwidrig, wenn er weniger als 2/3 des Tarif- bzw. ortsüblichen Lohnes beträgt.
Laut Frau von der Leyen soll die Bürgerarbeit gemeinnützig sein und keine regulären Jobs verdrängen, was aber genau so zu sehen ist, wie bei den 1 Euro Jobs: da hält sich auch so gut wie keiner daran, denn diese Festlegung ist bewusst weit gefasst. Man muss sich nur mal die von Frau von der Leyen genannten Einsatzgebiete ansehen: behinderte Menschen betreuen, Sportangebote für Jugendliche leiten – Fachgebiete, die sich in der freien Wirtschaft finden und normalerweise durch ausgebildetes Personal ausgeführt werden. Im Übrigen steht es den jeweiligen Leistungsträgern absolut frei, wo und wie sie den Bürgerarbeiter einsetzen.
Die Fördervoraussetzungen für die Maßnahmeteilnehmer der “Bürgerarbeit” der Frau von der Leyen sind im Prinzip die gleichen wie bei 1 Euro Jobs (die dort aber meist nicht eingehalten werden): Arbeitslose ohne festen Tagesrythmus, die das Arbeiten erst wieder lernen müssen, oder die multible Vermittlungshemmnisse haben (vgl. “Arbeitshilfe AGH” der Bundesagentur für Arbeit). Darüber hinaus muss eine Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt innerhalb von 6 Monaten zumindest warscheinlich sein. Und natürlich gilt der Bürgerarbeiter nicht als arbeitslos.
Diese Bürgerarbeit ist also eine Mischung aus AGH mit Entgeld unter den einschränkenden Fördervoraussetzungen einer AGH mit MAE und das Ganze unter deutlich verschärfter Druck- und Zwangausübung gegenüber dem Arbeitslosen.
Die Bürgerarbeit der Frau von der Leyen ist also die praktische Umsetzung des von den Arbeitgeberverbänden lange geforderten Work-Fare Prinzips, oder wie CDU, CSU, FDP und SPD es ausdrücken: “Nur wer arbeitet, soll auch essen.” Die moderne Form des Feudalismus, moderne Sklaverei nach dem “Zuckerbrot und Peitsche”-Prinzip.
Fakt ist, der Arbeitsmarkt ist in den Händen absolut skrupelloser rein profitorientierter Geschäftemacher und vollkommen aus den Fugen geraten, diese Bürgerarbeit ist nur ein weiteres Geschwür darin. Und es wird noch sehr lange dauern, bis er wieder mit Begriffen wie Ehrlichkeit, Menschlich oder Sozial bezeichnet werden kann – genau so lange, bis es in Bundestag und Bundesrat eine Mehrheit gibt, die bereit und in der Lage ist, diesen skrupellosen Geschäftemachern paroli zu bieten.
Quelle: gegen-hartz.de – 18.07.2010 – fm
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-buergerarbeit-oder-buergerzwang-10195.php