Archive for the ‘Hartz IV-News’ Category

Hartz IV, Elterngeld und Wohngeld – tiefe Einschnitte ab 2011

Mittwoch, September 22nd, 2010

Am Mittwoch wurde das Haushaltsbegleitgesetz 2011 beschlossen, die tiefsten Einschnitten müssen Hartz IV Bezieher, Elterngeld Berechtigte und Wohngeld Bezieher hinnehmen, die den Löwenanteil im Bundeshaushalt ausmachen. Mit diesen Sparmaßnahmen will die Regierung bis zum Jahr 2014 rund 80 Milliarden Euro einsparen.

Hintergrund für die drastischen Kürzungen ist die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse. Hierdurch verpflichtet sich der Bund, bis 2016 sein Defizit auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu senken und muss damit auf unter 10 Milliarden Euro kommen.

Bei den Sozialleistungen, Hartz IV, Elterngeld und Wohngeld sind ab dem 01. Januar 2011 folgende Kürzungen geplant (noch nicht rechtskräftig):

Geplante Änderungen bei Hartz IV
Wegfall des befristeten Zuschlages für ehemalige ALG I Bezieher

Der befristete Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Empfänger nach § 24 SGB II wird ersatzlos gestrichen. Dieser beträgt gegenwärtig noch 160 EUR/ 320 EUR bei Verheirateten, und wurde für 24 Monate (nach 12 Monaten hälftig) gewährt, wenn die ALG II Empfänger vorher im Bezug von Arbeitslosengeld I standen.

Wegfall der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung
Zukünftig entfällt die Versicherungspflicht für Hartz IV Empfänger (Befreiung nach § 6 Abs. 1b SGB VI ersatzlos gestrichen), was bedeutet, dass der Staat hier an den Rentenversicherungsbeiträgen für Hartz IV Empfänger einsparen will, mit der Folge, dass ab 2011 aus Zeiten des Arbeitslosengeld II Bezuges keine Rentenansprüche resultieren werden.

Mehr Freiheiten der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bekommt zukünftig mehr Ermessensspielraum und kann so über den Sinn und Zweck von möglichen Förderprogrammen oder Eingliederungshilfen selbst entscheiden, was möglicherweise für die Betroffenen nicht von Vorteil sein könnte.

Wegfall des Elterngeldes für Hartz IV Bezieher
Das Elterngeld wird ab 2011 komplett auf Hartz IV Leistungen nach dem SGB II, auf Sozialhilfe nach SGB XII sowie auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG bedarfsmindernd angerechnet, was zu einem kompletten Wegfall führen wird.

Geplante Änderungen beim Wohngeld
Der erst in der 2009 durchgeführten Wohngeldreform eingeführte Heizkostenzuschuss nach § 12 Abs. 6 WoGG für Wohngeld Bezieher wird ersatzlos gestrichen.

Geplanten Änderungen beim Elterngeld
Für das Elterngeld ist ab Januar 2011 nicht mehr das „positive“ Einkommen sondern das „positive im Inland zu versteuernde Einkommen“ maßgeblich, was dazu führt, das im Ausland zu versteuernde Einkommen bei der Höhe des Elterngeldes keine Berücksichtigung findet.

Absenkung des Elterngeldes
Die bisherige Regelung sieht vor, dass das Elterngeld in einer Höhe von 67 Prozent des letzten, durchschnittlich bezogenen Nettoeinkommens gewährt wird. Ab Januar 2011 soll dieser Wert bei durchschnittlichen Einkommen ab 1.200 EUR auf bis zu 65 Prozent fallen. Für je 2 EUR, die 1.200 EUR überschreiten, sinkt der Prozentsatz um 0,1 Prozent.

Anrechnung als Einkommen auf Sozialleistungen
Wie bereits unter „Hartz IV Änderungen“ angesprochen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 auf Hartz IV Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag angerechnet, was zu einem vollständigen Wegfall für diesen Personenkreis führen wird.

Interne Sparmaßnahmen der Regierung
Auch in den eigenen Reihen will die Bundesregierung den Rotstift ansetzen. So sollen bis 2014 dauerhaft 10.000 bis 15.000 Stellen abgebaut werden. Auch der Etat der Bundeswehr muss in 2013 und 2014 den Etat um jeweils 4 Milliarden Euro sinken.

Quelle: bafoeg-aktuell.de – 1. Sep. 2010 – bafoeg-aktuell.de
Link zum Pressebericht: www .bafoeg-aktuell.de/News/2010/09/01/hartz-iv-elterngeld-und-wohngeld-tiefe-einschnitte-ab-2011/

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Von der Leyen will einen neuen Namen für Hartz IV

Mittwoch, September 22nd, 2010

Hartz IV soll nicht mehr Hartz IV heißen: Das wünscht sich die Arbeitsministerin. Sie hat auch schon eine Idee für eine neue Bezeichnung.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will den Begriff Hartz IV aus dem Sprachgebrauch zurückdrängen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, die Ministerin wolle bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze den Begriff „Basisgeld“ im Sozialgesetzbuch neu etablieren.

ieser solle die im Volksmund gebräuchliche Bezeichnung Hartz IV für die Grundsicherung für Erwachsene und Kinder ablösen. Ein endgültiger Name stehe aber noch nicht fest, sagte der Ministeriumssprecher dem Blatt. Die Regelungen sollten für die Bürger zudem verständlicher sein als bisher.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Festsetzung der Regelsätze für die Grundsicherung bisher intransparent und willkürlich war und bis Jahresende eine Neuberechnung verlangt. Von der Leyen will der Zeitung zufolge am Montag den ersten Teil des Gesetzentwurfs zur Diskussion stellen. Darin wird unter anderem die neue Berechnungsmethode dargelegt.

Eine Woche später plant das Ministerium, die neuen Hartz-IV-Sätze zu veröffentlichen. Der Ministeriumssprecher sagte, das Ministerium lasse mehrere Varianten zur Neufestsetzung des „Basisgelds“ durchrechnen.

Quelle: welt.de – 15.09.2010
Link zum Pressebericht: www .welt.de/politik/deutschland/article9647229/Von-der-Leyen-will-einen-neuen-Namen-fuer-Hartz-IV.html

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Praxisgebühr zukünftig im Hartz IV Satz enthalten

Mittwoch, September 22nd, 2010

Die Praxisgebühren bei Ärzten soll zukünftig im Hartz IV Regelsatz enthalten sein.

Die Bedarfe wie Praxisgebühren oder Internetkosten sollen zukünftig im Hartz IV Regelsatz enthalten sein. Das teilte das Bundesarbeitsministerium heute mit. Doch die genauen Zahlen und die Höhe des zukünftigen Arbeitslosengeld II Satzes werden erst am 27 September bekannt gegeben. Da Anzeichen existieren, dass andere Berechnungsgrundlagen wie Alkohol und Zigaretten aus dem Regelsatz heraus fallen, kann es gut sein, dass die Regelleistungen nicht höher ausfallen, als erwartet.

Laut der derzeitigen SGB II Regelungen sind Hartz IV Empfänger grundsätzlich nicht von den Praxisgebühren befreit. Pro Quartal müssen Empfänger von ALG II Leistungen, wie alle anderen gesetzlich Krankenversicherte auch, eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen je Quartal entrichten. Eine Befreiung der Arztgebühren findet nur statt, wenn man für Zuzahlungen beim Arzt oder Apotheker zwei Prozent des Jahres- Einkommen überschritten hat. Dies entspricht einem Betrag von 83,28 Euro. Das muss allerdings mit Quittungen belegt werden. Danach erhält man eine Gebühren-Befreiungskarte.

Quelle: heilpraxisnet.de – (20.09.2010) – (sb)
Link zum Pressebericht: www .heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/praxisgebuehr-zukuenftig-im-hartz-iv-satz-enthalten-376.php

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