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Die Widersprüche reißen nicht ab

Montag, Januar 26th, 2009

HARTZ IV. Zahl der Beschwerden und Klagen gegen Bescheide zum Arbeitslosengeld II steigt weiter. Leistungsmissbrauch in 457 Fällen aufgedeckt.
Die Gesetzgebung zur Hartz IV-Reform war von Anfang an verdammt kompliziert. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Allerdings ist sie für viele Betroffene längst kein Buch mit sieben Siegeln mehr. Und wenn sie mit ihrem Bescheid des Job-Centers zum Arbeitslosengeld II (Alg II) nicht einverstanden sind und meinen, er sei nicht korrekt, scheuen sie nicht vor Widerspruch und Klage zurück – mit weiterhin steigender Tendenz.

In 997 Fällen sah sich das Job-Center im vergangenen Jahr mit Klagen konfrontiert, das ist ein sattes Plus von 67 Prozent im Vergleich zu 2007. Bei den bereits bearbeiteten Fällen stehen unterm Strich laut Job-Center 475 Klagen, bei denen sich gütlich vor Gericht zu Gunsten des Klägers geeinigt wurde. 14 Klagen sei ganz, zehn teilweise durch Urteil oder Gerichtsbescheid stattgegeben worden. Die Kosten der Unterkunft, anzurechnendes Einkommen und Streitigkeiten über die Alg II-Regelleistung sind die häufigsten Gründe, warum Menschen im Alg II-Bezug den Klageweg gehen.

Ebenfalls aus diesen Gründen reißt der Widerspruch nicht ab: Gegen den Alg II-Bescheid wurde 2008 in 4926 Fällen Widerspruch eingelegt, das sind rund 21 Prozent mehr als 2007.

Verdacht auf Schwarzarbeit
In nicht ganz der Hälfte der Fälle (2271) kamen die Betroffenen bisher zu ihrem Recht, den Widersprüchen wurde stattgegeben. Abgelehnt wurden 1900 Widersprüche.

Erstmals eine Jahresbilanz gibt´s für den Außendienst des Job-Centers. Hier sind seit November 2007 insgesamt acht Mitarbeiter in Zweierteams in der Stadt unterwegs. Sie prüfen, ob tatsächlich Bedarf besteht nach beantragten Leistungen und Einrichtungsgegenständen und ob möglicherweise ein Leistungsmissbrauch vorliegt. 2019 Aufträge wurden laut Job-Center von November 2007 bis Ende Oktober 2008 angenommen, 1820 davon wurden abgeschlossen.

Bei einem Viertel (457) dieser bearbeiteten Fälle gab es “Auffälligkeiten”, wie es im Job-Center heißt. 212 Mal waren beantragte Gegenstände wie Waschmaschine oder Möbel bereits vorhanden, 157 Mal war der angegebene Wohnort der falsche. In 75 Fällen stellte der Außendienst eine eheähnliche Gemeinschaft fest, die aber offiziell als Wohngemeinschaft angemeldet war. In 20 Fällen lag Schwarzarbeit vor, wo dann das Hauptzollamt eingeschaltet wurde.

Insgesamt wurde durch den Einsatz der Außendienst-Mitarbeiter ein Geldbetrag in sechsstelliger Höhe eingespart, heißt es beim Job-Center, das die konkrete Zahl nicht öffentlich nennt.

Quelle: derwesten.de – 20.01.2009 – Von SUSANNE STORCK
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/nachrichten/staedte/essen/2009/1/20/news-106659942/detail.html