Lübeck Sozialamt

Sozialamt Lübeck
Sozialhilfe Verwaltungszentrum am Mühlentor
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
Tel: 0451/122-4453
Fax: 0451-122 4496
E-Mail: soziale-sicherung@luebeck.de

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2 Kommentare

  • admin sagt:

    NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT LÜBECK – 17.01.2009 – Hiller-Ohm: Gleiche Chancen für Kinder
    Die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe werden nach der Sitzung des Koalitionsausschusses stärker differenziert, wie das der Steinmeier-Plan, der Wachstums- und Stabilitätspakt für Deutschland der SPD, vorsieht. Das teilt die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm mit.

    Die Lübecker SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales begrüßt diese wichtige Entscheidung für bedürftige Kinder: “Mitte 2009 wird die Förderung der Alterstufe von sechs bis 13 Jahren auf 70 Prozent des Eckregelsatzes erhöht. Das bedeutet für jedes Kind 35 Euro im Monat mehr. Von dieser Regelung profitieren bundesweit in der Grundsicherung rund 810.000 Kinder, in der Sozialhilfe weitere 13.000 Kinder. Sie erhalten jetzt eine bedarfsgerechtere Förderung.” Hiller-Ohm ist Berichterstatterin für Sozialhilfe der SPD-Bundestagsfraktion.

    “Der aktuelle Beschluss des Koalitionsausschusses zum Kinderregelsatz im Rahmen des Konjunkturpakets II ist ein weiteres Etappenziel, das die SPD erreicht. Bereits Anfang Oktober hat der Koalitionsausschuss das Schulbedarfspaket für Kinder in der Grundsicherung und Sozialhilfe festgelegt. Es sieht bisher vor, dass diese Kinder jeweils zum Schuljahresbeginn 100 Euro extra für ihre Schulmaterialien erhalten. Bisher will dies die Union nur bis zur Jahrgangsstufe 10. Die Chancengleichheit in der Bildung muss jedoch gewährleistet sein. Ich setzte mich persönlich dafür ein, dass bedürftige Schülerinnen und Schüler diese Leistung bis zum Abitur erhalten”, so Hiller-Ohm.

    “Mitte letzten Jahres hat das Präsidium der SPD einen Aktionsplan für gleiche Lebenschancen mit zehn Maßnahmen gegen Kinderarmut beschlossen. Zwei wesentliche Punkte, die im Plan enthalten sind, der bedarfsgerechtere Kinderregelsatz und das Schulbedarfspaket, stehen jetzt vor der Umsetzung. Das ist ein Erfolg für die Kinder.”

    Hiller-Ohm, die an dem Aktionsplan mitgearbeitet hat, betont: “Der Plan enthält aber viele Maßnahmen mehr, die vorangebracht werden müssen. Dazu zählen ein gesundes Mittagessen für alle Kinder, die Verbesserung der Betreuungsqualität oder die gebührenfreie Bildung von der Kindertagesstätte bis einschließlich zur Hochschule. Hier sind aber auch die Kommunen und Länder gefordert!”

  • watcher sagt:

    NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT LÜBECK – 03.08.2009 – Hartz IV für Kinder: Bürgerbeauftragte rät zu Widerspruch
    Trotz der drohenden Lähmung der Neuorganisation der Jobcenter, die von der Bürgerbeauftragten des Landes Birgit Wille-Handels sehr bedauert wird, geht der Streit um die aktuelle Rechtslage weiter. Sie gibt Betroffenen Tipps.

    So hat das Bundessozialgericht dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Höhe der Regelleistung für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Bürgerbeauftragte rät den betroffenen Hilfesuchenden bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu folgendem Vorgehen:

    1. Um Nachzahlungen für die Vergangenheit zu erhalten, ist bei aktuellen Bewilligungsbescheiden, bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, umgehend Widerspruch einzulegen. Zugleich sollte unter Hinweis auf das Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt werden.

    2. Ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen, kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden.

    3. Für zukünftige Bescheide hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Bundesagentur für Arbeit gebeten, jeden Bewilligungsbescheid mit dem Zusatz zu versehen, dass der Leistungsträger zusichert, eine neue Rechtslage, die zu einer höheren Leistung führt, auch nachträglich zu berücksichtigen. Ein Widerspruch ist dann nicht erforderlich.

    4. Hilfesuchende die feststellen, dass in zukünftigen Bewilligungsbescheiden eine entsprechende Zusicherung fehlt, sollten unbedingt Widerspruch einlegen, wenn sie von einem positiven Urteil profitieren möchten.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die zuständigen Ministerien der Länder angeschrieben, damit dieses Verfahren auch bei den zugelassenen kommunalen Trägern zur Anwendung kommt. Sofern Informations- und Beratungsbedarf besteht, ist die Bürgerbeauftragte per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel, Tel. 0431/988-1240, Fax: 0431/988-1239; E-Mail: Buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).

    Quelle: hl-live.de – 24.03.2009 – von LTSH
    Link zum Pressebericht: www .hl-live.de/aktuell/text.php?id=51483

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