B 14 AS 79/09 – Zuschüsse für Wohnmobil

Auch ein Wohnmobil kann eine Unterkunft im Sinne der “Hartz-IV”-Regeln sein, hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt. Im Einzelfall könne der Wohnbedarf auch durch die Nutzung eines Wohnmobils gedeckt werden. Im verhandelten Fall verurteilte das BSG die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Kaiserslautern, auch Anteile der Kraftfahrzeugsteuer und Haftpflichtversicherung für das Wohnmobil eines “Hartz-IV”-Empfängers zu bewilligen. Der 1955 geborene Mann hatte 2005 und 2006 in seinem 20 Jahre alten Wohnmobil gelebt. Das Fahrzeug hatte er auf Parkplätzen in Kaiserslautern abgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft hatte ihm zunächst nur den “Hartz-IV”-Regelsatz bewilligt, nicht aber Kosten für seine Unterkunft erstattet. (Az.: B 14 AS 79/09)

Quelle: welt.de – 03.07.10 – ddp
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/wirtschaft/article8286179/Zuschuesse-fuer-Wohnmobil.html

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