Archive for November, 2010

Studie- Flexible Arbeitszeit sorgt für Jobwunder, nicht Hartz IV

Mittwoch, November 10th, 2010

Berlin (Reuters) – Flexible Arbeitszeiten und Kurzarbeit haben einer Studie zufolge in den vergangenen Jahren 3,1 Millionen Jobs in Deutschland gerettet.

Das seien 7,7 Prozent aller Arbeitsverhältnisse, schrieben die Forscher des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer am Dienstag veröffentlichten Studie. Auch die Hoffnung der Firmen auf einen schnellen Ausweg aus der Wirtschaftskrise habe dazu beigetragen. Die Hartz-Reformen hätten dagegen nur einen geringen Beitrag zum “Beschäftigungswunder” geleistet.

“Die deutsche Wirtschaft verfügt über eine hohe interne Flexibilität, vor allem bei der Arbeitszeit”, sagte IMK-Direktor Gustav Horn. So könnten die Firmen die Arbeitszeiten an die Auftragslage anpassen. In der Krise profitierten sie daher von den gut gefüllten Arbeitszeitkonten. Hätten die Arbeitsmarkt-Deregulierungen wie Hartz IV eine Rolle in der Krise gespielt, wäre die Arbeitslosigkeit stark gestiegen, erklärten die Forscher.

Um die Wirtschaft nun in Schwung zu halten, sprechen sich die Experten für stärkere Einkommenssteigerungen für die Arbeitnehmer aus. Die Lohnerhöhungen müssten sich künftig wieder an der mittelfristigen Produktivitätsentwicklung orientieren, schrieben sie. Damit ergebe sich ein Spielraum von etwa 3,5 Prozent. Zudem sprachen sich die Experten für einen Mindestlohn aus. Auch Wirtschaftsminister Rainer Brüderle hatte zuletzt kräftige Lohnerhöhungen gefordert und das mit dem robusten Aufschwung begründet. Arbeitgeberverbände lehnen das jedoch ab.

Quelle: reuters.com – 2. November 2010
Link zum Pressebericht: de.reuters.com/article/economicsNews/idDEBEE6A10B420101102

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B 14 AS 23/10 R – Auch in Deutschland zwecks Arbeitssuche wohnender Franzose hat Anspruch darauf

Mittwoch, November 10th, 2010

Ein Franzose hat selbst dann Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sich sein Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt. Denn in Deutschland lebende arbeitslose Ausländer seien nicht vom Bezug von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgeschlossen, wenn sie sich auf das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) berufen könnten, so das Bundessozialgericht (BSG). Dies sei bei französischen Staatsangehörigen der Fall, da sowohl Deutschland als auch Frankreich das Abkommen unterzeichnet hätten.

Rechtlicher Hintergrund: Nach dem EFA sind die Vertragschließenden verpflichtet, den Staatsangehörigen der anderen Vertragsstaaten, die sich in irgendeinem Teil seines Gebietes, auf das dieses Abkommen Anwendung findet, erlaubt aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie seinen eigenen Staatsangehörigen und unter den gleichen Bedingungen die Leistungen der sozialen und der Gesundheitsfürsorge zu gewähren, die in der in diesem Teil seines Gebietes geltenden Gesetzgebung vorgesehen sind.

Laut BSG handelt es sich bei dieser Vorschrift um unmittelbar geltendes Bundesrecht. Seiner Anwendbarkeit stehe weder vorrangig anzuwendendes anderes Bundesrecht noch Gemeinschaftsrecht entgegen. Die Voraussetzungen des Gleichbehandlungsgebots nach dem EFA lägen auch insoweit vor, als es sich beim Arbeitslosengeld II um Fürsorge im Sinne des EFA handele. Nicht entscheidend ist nach Ansicht des BSG, dass die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Europarat nach wie vor nur das zum 31.12.2004 außer Kraft getretene Bundessozialhilfegesetz als unter den Geltungsbereich des Abkommens fallendes Fürsorgegesetz gemeldet hat.

Bundessozialgericht, Entscheidung vom 19.10.2010, B 14 AS 23/10 R

Quelle: anwalt.de – 21.10.2010
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/arbeitslosengeld-ii-auch-in-deutschland-zwecks-arbeitssuche-wohnender-franzose-hat-anspruch-darauf_014319.html

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Sozialhilfe auf höchstem Stand seit Hartz-IV Reform

Mittwoch, November 10th, 2010

Ausgaben stiegen auf knapp 21 Milliarden Euro

Die Sozialhilfe-Ausgaben in Deutschland sind seit 2005 immer weiter gestiegen: Pro Bundesbürger wurden im vergangenen Jahr 255 Euro aufgewendet. Das sind 14 Euro mehr als im Vorjahr, sagt das Statistische Bundesamt.

Rein rechnerisch hat im Jahr 2009 jeder Bundesbürger 255 Euro Sozialhilfe erhalten. Insgesamt sind es 21 Milliarden. Laut Statistischem Bundesamt wurde das Meiste davon für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen ausgegeben. Mit knapp 12,0 Milliarden Euro stiegen diese Ausgaben gegenüber 2008 um 6,8 Prozent. Insgesamt sind die Sozialhilfe-Ausgaben in Deutschland im vergangenen Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen.

Weitere 3,9 Milliarden Euro entfielen auf die Grundsicherung des Lebensunterhalts für Rentner und Erwachsene, die dauerhaft nicht voll arbeiten können. Rund 2,9 Milliarden Euro wurden für die Pflege von Menschen ausgegeben, die in Folge einer Krankheit oder Behinderung im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Früheres Bundesgebiet erhält mehr Hilfe
Die Pro-Kopf-Ausgaben waren mit 264 Euro im früheren Bundesgebiet wesentlich höher als in den neuen Bundesländern. Dort erhielten die Bundesbürger rein rechnerisch nur 172 Euro. Sachsen gab mit 134 Euro am wenigsten, Mecklenburg-Vorpommern mit 215 Euro am meisten Geld für Sozialhilfe aus. Die höchsten Ausgaben im gesamten Bundesgebiet hatte mit 418 Euro pro Einwohner der Stadtstaat Bremen. Auf Platz zwei und drei folgten Hamburg und Berlin. Auch Niedersachsen lag mit 286 Euro je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt.

Im Jahr 2009 sind die Sozialhilfe-Ausgaben im Vergleich zum Jahr 2008 um sechs Prozent gestiegen. Sie befinden sich jetzt auf dem höchsten Stand seit der Hartz-IV-Reform in 2005.

Quelle: heute.de – 22.10.2010
Link zum Pressebericht: www .heute.de/ZDFheute/inhalt/5/0,3672,8122117,00.html

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