Archive for November 10th, 2010

L 3 AS 5594/09 – Aufstocker verliert ALG-II-Anspruch bei Erkrankung

Mittwoch, November 10th, 2010

Vom Krankengeld sind keine Einkommensfreibeträge absetzbar

Stuttgart (dapd). Arbeitnehmer, die als sogenannte Aufstocker ergänzendes Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, können den Leistungsanspruch bei einer Erkrankung verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg muss das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Gegensatz zum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielten Einkommen voll auf den Bedarf angerechnet werden (Entscheidung vom 13. Oktober 2010, AZ: L 3 AS 5594/09).

Damit wies das Gericht die Klage einer Arbeitnehmerin gegen die zuständige Grundsicherungsbehörde ab. Die Klägerin hatte bei einem Nettogehalt von monatlich rund 781 Euro zunächst weitere 114 Euro als ergänzendes ALG II erhalten. Dabei ging die Behörde von einem Bedarf von knapp 635 Euro und einem absetzbaren Freibetrag von rund 260 Euro aus.

Als die Klägerin erkrankte und Krankengeld erhielt, hob die Behörde die Bewilligung auf. Zur Begründung verwies sie darauf, dass das Krankengeld von netto 656 Euro den ermittelten Bedarf übersteige. Vom Krankengeld seien keine Einkommensfreibeträge absetzbar.

Die Richter folgten dieser Argumentation. Krankengeld sei eine Einkommensersatzleistung, von der grundsätzlich kein Freibetrag abgezogen werden könne. Dies würde auch der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, durch Freibeträge die Arbeitsaufnahme von Hilfebedürftigen zu fördern. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles ließen die Richter allerdings die Revision zum Bundessozialgericht zu.

Quelle: freiepresse.de – 10.11.2010 – dapd
Link zum Pressebericht: www .freiepresse.de/NACHRICHTEN/RAT_UND_HILFE/7521804.php

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L 16 KR 329/10 B ER – Ehemals Selbständige sind bei Bezug von Hartz IV nicht gesetzlich krankenversichert

Mittwoch, November 10th, 2010

Seit dem 1.1.2009 besteht auch eine allgemeine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung (PKV) – Wer in der Vergangenheit selbständig erwerbstätig und privat versichert war, wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn schon vor dem Leistungsbezug der private Krankenversicherungsschutz beendet und die selbständige Tätigkeit aufgegeben worden war. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren im Falle eines Hilfeempfängers aus Hamm entschieden.

Dem Mann war seine private Krankenversicherung war im Jahr 2007 wegen Beitragsrückständen beendet worden. Seither war er nicht mehr krankenversichert. Als der Kläger kurz nach Aufgabe seiner selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld II bezog, wollte er sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das lehnte die gewählte Krankenkasse ab: Der Betroffene sei verpflichtet gewesen, sich privat zu versichern. Die private Versicherung habe Vorrang. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sei, müsse er sich so behandeln lassen, als sei er versichert.

Hintergrund
Hintergrund des Streits ist, dass seit dem 1.1.2009 eine allgemeine Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) besteht. Selbständige, die dem System der PKV zugewiesen sind, sind daher verpflichtet, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Der Gesetzgeber hat aber keine ausdrückliche Regelung für den Fall getroffen, dass diese Versicherungspflicht nicht erfüllt wird. Gleichzeitig begründet der Bezug von Arbeitslosengeld II Versicherungspflicht in der GKV. Dies allerdings nur, wenn der Betreffende nicht unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II überhaupt nicht krankenversichert und hauptberuflich selbstständig erwerbstätig war. Der Beschwerdeführer meinte nun, er zähle nicht zu diesen Selbständigen, da er seine selbständige Erwerbstätigkeit kurz vor dem Bezug des ALG-II aufgegeben habe.
Auf den durch die letzte berufliche Tätigkeit erlangten Status kommt es an

Dem haben die Essener Richter widersprochen. Für die Zugehörigkeit zu dem von der Versicherungspflicht in der GKV ausgeschlossenen Personenkreis der Selbständigen komme es allein auf den durch die letzte berufliche Tätigkeit erlangten Status an, auch wenn die selbständige Tätigkeit schon kurz vor dem Leistungsbezug beendet worden sei. Andernfalls würde die gesetzgeberische Grundentscheidung verfehlt. Der Gesetzgeber habe im Interesse einer gleichmäßigeren Lastenverteilung zwischen privater und gesetzlicher Versicherung die Risiken dem System zuzuweisen wollen, dem sie auf Grund der bisherigen beruflichen Tätigkeit des Betroffenen zuzuordnen seien. Da die privaten Versicherer verpflichtet sind, unabhängig von Vorerkrankungen einen Vertrag in Basistarif abzuschließen, müsse der Betroffene sich um eine entsprechende private Versicherung bemühen.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.08.2010 – Aktenzeichen: L 16 KR 329/10 B ER

Quelle: kostenlose-urteile.de – 18.10.2010
Link zum Pressebericht: www .kostenlose-urteile.de/Ehemals-Selbstaendige-sind-bei-Bezug-von-Hartz-IV-nicht-gesetzlich-krankenversichert.news10422.htm

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Hartz IV – Viele gucken lieber weg

Mittwoch, November 10th, 2010

Gladbeck. Langzeitarbeitslose werden oft ausgegrenzt. In der aktuellen Debatte spricht man meist über sie, nicht mit ihnen. Die Hartz-IV-Initiative und die Ratsfraktion Soziale Liste wollen mit den Gladbeckern ins Gespräch kommen.

Das Klischee des arbeitsscheuen Hartz-IV-Empfängers, der eigentlich nur auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung lebt – es ist nicht totzukriegen, Sobald über Sozialgesetze diskutiert wird kann man die Uhr danach stellen, irgendwann ist der Zeitpunkt erreicht, dann wird gnadenlos die Populismuskeule geschwungen. Das muss noch nicht einmal die große Politik sein, auch auf lokaler Ebene versuchen sich Politiker auf diese Weise zu profilieren. Zum Thema Hartz-IV kann jeder etwas sagen, über Langzeitarbeitslose spricht jeder, mit ihnen jedoch kaum jemand.

„Wir sind die Bevölkerungsgruppe, über die im Moment in den Gremien kontrovers diskutiert wird. Wir sind aber selbst in den Gremien in der Regel nicht vertreten“, sagt Johannes Gay, Ratsherr, Mitglied der Fraktion „Soziale Liste“ und selbst Hartz-IV-Empfänger. Mit den Mitstreitern der Hartz-IV-Initiative steht er am Samstag in der Fußgängerzone, will mit den Gladbeckern sprechen und sammelt Unterschriften. Die sollen CDU-Ratsherr Holger Winterfeld dazu bringen, mit der Initiative zu sprechen und seine allseits kritisierten Aussagen zu dem Thema zurück zu nehmen.

Doch es bleiben nicht viele Gladbecker stehen. Die Unterschriftenliste füllt sich kaum, die Passanten verstecken sich unter Schirmen, hasten vorüber. Einige Male hören Gay und seine Helfer auch den bekannten Spruch, wonach jeder, der arbeiten möchte auch Arbeit findet. Auch da versuchen sie ruhig und sachlich zu argumentieren.

Trotzdem wird klar, dass sie sich ausgegrenzt fühlen. In der derzeitigen Integrationsdebatte kämen ALG-II-Empfänger gar nicht vor, müssten aber ein Thema sein. Peter Jarosch möchte erreichen, dass das Thema Integration gesamtgesellschaftlich gesehen wird, nicht mehr nur auf den Aspekt Zuwanderung beschränkt: „Wer seit zwei Jahren keine Arbeit mehr hat, der ist nicht mehr in die Gesellschaft integriert.“ Die Gruppe der Dauerarbeitslosen lebe mittlerweile in einer „Parallelgesellschaft“. „Es wird wissentlich darauf hin gearbeitet, dass eine Ausgrenzung stattfindet“, erhebt René Zlomke schwere Vorwürfe. Von einer „voranschreitenden Stigmatisierung“ spricht auch Johannes Gay.

Daher will die Soziale Liste am Samstag an ihrem Stand für ein Umdenken werben. Nur wenn Politik, Wirtschaft und Betroffene gemeinsam gegen die Arbeitslosigkeit und fortschreitende Verarmung einiger Bevölkerungsgruppen angingen, könne man das Problem in den Griff bekommen. „Bis zur Agenda 2010 war das gemeinsame Vorgehen üblich“ erinnert Zlomke.

Quelle: derwesten.de – 18.10.2010 – Matthias Düngelhoff
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/gladbeck/Hartz-IV-Viele-gucken-lieber-weg-id3839618.html#derwestenRSS

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