Archive for November 10th, 2010

S 1 AS 256/10 – ALG II Empfänger müssen unverhältnismäßig hohe Stromkosten selber zahlen

Mittwoch, November 10th, 2010

Gemäß einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Sozialgerichts Trier (SG) müssen Jobcenter für übermäßig hohe Stromkosten von Leistungsbeziehern nicht aufkommen (Az.: S 1 AS 256/10).

Im verhandelten Fall drohte einer Hartz IV Empfängerin wegen nicht gezahlter Rechnungen an den Energieversorger eine Stromsperre. Deswegen stellte sie bei ihrem Jobcenter einen Darlehensantrag. Sie argumentierte dahingehend, dass sie sich den überhöhten Verbrauch von insgesamt rund 26.000 Kilowattstunden Strom in den letzten sieben Monaten nicht erklären könne. Die Behörde wollte die entstandenen Kosten in Höhe 5.000 Euro allerdings nicht übernehmen.

Das SG erklärte das Behördenhandeln für rechtmäßig. Schließlich habe die ALG II Bezieherin für die unverhältnismäßig hohen Stromkosten keinen schlüssigen Grund nennen können. Laut Urteilsbegründung müsse der Leistungsträger lediglich dann hierfür aufkommen, falls dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt ist. Die Leistungsempfängerin habe nach Meinung des Gerichts dadurch, dass sie in der Vergangenheit keinerlei Abschläge an den Energieversorger gezahlt habe, der Anhäufung der Stromkosten auch nicht versucht entgegenzuwirken.

Quelle: sozialleistungen.info – 07.10.2010
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/07.10.2010-urteil-alg-ii-empfaenger-muessen-unverhaeltnismaessig-hohe-stromkosten-selber-zahlen/

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Sozialamt zahlt nicht für alle Schulausflüge

Mittwoch, November 10th, 2010

Ludwigsburg Kinder, deren Eltern auf HartzIV angewiesen sind, müssen manchmal aufs Schullandheim verzichten. Das Landratsamt verweist auf eine interne Richtlinie und ein Gerichtsurteil. Dafür setzt es Kritik im Sozialausschuss des Kreistags.

Um Diskriminierungen auszuschließen, sagen wir einfach: es geht um die (nicht existierende) Klasse 10c am Schlossgymnasium in Freudental. Die Lehrer planten einen achttägigen Ausflug nach Oberammergau. Weil zwei Kinder aus Familien stammen, die auf Hartz IV angewiesen sind, stellten die Eltern einen Förderantrag bei der dafür zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Arbeitsagentur und Landkreis in Ludwigsburg. Die Behörde möge – gemäß dem Sozialgesetzbuch – die 220 Euro für den Ausflug übernehmen. “Abgelehnt”, hieß es. Weil nicht alle Schüler an dem Ausflug teilnehmen, bestehe keine Verpflichtung dazu.

Ans Licht gebracht – wenngleich in anonymisierter Form – wurde der Fall vom Bissinger SPD-Kreisrat Thomas Reusch-Frey. “Für die betroffenen Schüler ist das ein Problem”, sagte er jüngst im Sozialausschuss des Kreistags. Diese Handhabung widerspreche dem Sozialgesetzbuch, “das eine Diskriminierung von Hilfeempfängern ausdrücklich verhindern will”. Die Kreisverwaltung reagierte prompt. Alexander Haberer, stellvertretender Arge-Chef, eilte zum Sozialdezernenten Ferdinand Lautenbacher. Nach kurzer Rücksprache erklärte dieser, die Ablehnung gehe auf eine “Anweisung der Bundesagentur” in Nürnberg zurück. Wenn nicht alle Schüler verbindlich teilnähmen, “dann muss die Förderung abgelehnt werden”, so Lautenbacher.

Thomas Reusch-Frey findet die Antwort “ein bisschen enttäuschend”. Es sei “leicht zu sagen, das kommt aus Nürnberg”. Wenn einzelne Schüler aus privaten Gründen nicht mitfahren könnten, dann dürfe man nicht auch den Kindern von Hartz-IV-Beziehern automatisch die Teilnahme verweigern. Bei der Nürnberger Zentrale der Arbeitsagentur kann man über die Erklärung der Ludwigsburger Kreisverwaltung nur den Kopf schütteln. Die Erstattung von “mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen” sei im betreffenden Sozialgesetzbuch II explizit vorgesehen. Allerdings sei die Umsetzung Angelegenheit der jeweiligen Kreise, so ein Sprecher.

Auch Nadja Sommer von der Ludwigsburger Arbeitsagentur weist den Vorwurf, ihre Behörde sei an solchen Fällen schuld, zurück. Wenn Eltern einen Förderantrag einreichten, dann verschicke die Arge in der Regel einen Fragebogen an die jeweilige Schule. Dabei werde gefragt, ob der Ausflug eine Pflichtveranstaltung sei. “Da kommt es öfter zu Irritationen”, weshalb sie “den Schulleitern empfehle, meistens ein Ja anzukreuzen”. Es seien Fälle vorgekommen, bei denen muslimische Schüler nicht an einem Ausflug in den Vatikan teilnahmen. Niemand wolle deshalb Kindern von Hartz-IV-Empfängern die Förderung verweigern. Womöglich habe ein Sachbearbeiter versäumt nachzufragen.

Am Tag nach der Sitzung rudert auch der Sozialdezernent zurück. Er habe sich im Ausschuss “spontan zu einer falschen Aussage hinreißen lassen”, sagt Ferdinand Lautenbacher. Die betreffende Weisung stamme vom Landratsamt selbst. Grundsätzlich sei das Vorgehen aber korrekt. Ausgrenzung liege nur vor, wenn einzelne Kinder von Hartz-IV-Empfängern an einer Ausfahrt nicht teilnehmen könnten. Auch wenn andere Kinder aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht dabei seien, mache man eine Ausnahme. “Aber wir entscheiden auf Grundlage dessen, was die Schule uns bescheinigt.” Wenn auf dem Fragebogen stehe, dass es sich um keine Pflichtveranstaltung handle, gebe es auch keine Förderung. Diese Position werde durch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart bestätigt.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de – 13.10.2010 – Von Markus Klohr
Link zum Pressebericht: www .stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sozialamt-zahlt-nicht-fuer-alle-schulausfluege.480b0f08-377a-49b0-9b51-ee41aee04bd8.html

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Hartz-IV-Empfänger können auf weitere Erhöhung hoffen

Mittwoch, November 10th, 2010

Der Preis- und Lohnanstieg dürfte schon Mitte 2011 die Regelsätze erneut steigen lassen. Damit könnten die Leistungen für Hartz-Empfänger stärker zulegen als die Renten.

Neben der Erhöhung der Sätze um fünf Euro ab kommendem Januar können die etwa fünf Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger mit einer weiteren Anhebung rechnen. Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes deuten darauf hin, dass Löhne und Preise steigen.
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Bisher waren die Hartz-IV-Sätze an die Rente gekoppelt. Die Empfänger hatten deshalb zuletzt eine Nullrunde hinnehmen müssen. In Zukunft soll ein neuer Datenmix die Sätze bestimmen: Zu 70 Prozent nehmen die Preise Einfluss, zu 30 Prozent der Lohn.

Im Jahresschnitt rechnen Finanzfachleute mit einem Prozent Teuerung in diesem Jahr. Die Nettolöhne werden laut Statistischem Bundesamt weit stärker steigen. Davon ausgehend, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, könnten sich die Hartz-Sätze selbst bei vorsichtiger Rechnung bereits zum 1. Juli 2011 um 1,5 Prozent erhöhen.

Ausgehend von der zu Jahresbeginn geplanten Erhöhung auf 364 Euro für Erwachsene ergäbe sich ein Betrag von knapp 370 Euro. Der Bund würde dadurch mit einer dreistelligen Millionensumme zusätzlich belastet.

Obwohl die Erhöhung von der Koalition gewollt ist, dürfte das nicht allseits auf Zustimmung stoßen. Denn die Hartz-Sätze könnten damit stärker steigen als die Renten. Der Unions-Haushaltspolitiker Norbert Barthle sagte der Süddeutschen Zeitung, man habe sich bewusst für eine Kopplung an die Löhne und Preise entschieden. Deshalb beschwere man sich jetzt nicht, wenn dieser Mechanismus wirke.

Schon am Dienstag war bekannt geworden, dass die von der Bundesregierung geplante Neuregelung die Zuverdienstmöglichkeiten der Mehrheit der erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher bewirkt. Verlierer wären vor allem die rund 740.000 Aufstocker, die zum Arbeitslosengeld II weniger als 400 Euro im Monat hinzuverdienen, zitierte Reuters aus Modellberechnungen, über die eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) beraten wollte.

Die in der Koalition diskutierten Modelle sehen vor, dass geringe Zuverdienste stärker vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Von 400 Euro blieben je nach Modell nur 100 bis 120 Euro übrig. Bisher bleiben von den ersten 400 Euro Zuverdienst 160 Euro bei den Arbeitslosengeld-II-Beziehern.

Quelle: zeit.de – 6.10.2010
Link zum Pressebericht: www .zeit.de/wirtschaft/2010-10/hartz-saetze-bundesamt

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