Archive for Oktober, 2010

Arbeitslosengeld gibt’s trotzdem

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Gerade mit einer Familie macht jeder Euro mehr im Portemonnaie das Leben leichter. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss aber aufpassen. Zu viel Nebenverdienst kostet die Stütze. Es sei denn, der Nebenjob bestand schon vor der Arbeitslosigkeit.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG) geht nicht verloren, wenn Betroffene einem Nebenjob nachgehen. Voraussetzung ist, dass die wöchtenliche Arbeitszeit nicht mehr als 15 Stunden beträgt und der Nebenjob unverzüglich bei der Arbeitsagentur angemeldet wurde.

Grundsätzlich wird das Nebeneinkommen auf das ALG I angerechnet. Der Freibetrag fällt unterschiedlich hoch aus. Wer erst nach Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit aufnimmt, hat Anspruch auf einen Freibetrag von 165 Euro monatlich. Ein darüber hinaus gehender Nettoverdienst mindert das ALG I voll.

Arbeitslose, die vor der Arbeitslosigkeit einer Nebenbeschäftigung nachgegangen sind und diese durchgehend ausgeübt haben, bekommen einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe des bislang erzielten Nettoverdienstes.

Wer beispielsweise neben seiner Haupttätigkeit einen Minijob für 200 Euro hatte oder einer selbstständigen Nebentätigkeit nachging, darf den Minijob auch als Arbeitsloser weiter machen und die 200 Euro zusätzlich zu seinem ALG I behalten. Möglich ist sogar die Aufnahme einer zweiten Nebentätigkeit. Diese wird bis zu einem Einkommen von 165 Euro nicht angerechnet. Allerdings ist die Grenze der höchstens erlaubten 15 Wochenarbeitsstunden so schnell erreicht.

Beim anrechenbaren Einkommen werden geleistete Sozialabgaben, Steuern und Werbungskosten vom Bruttolohn abgezogen. Werbungskosten, insbesondere für Fahrten, müssen Arbeitslose auf dem Vordruck «Bescheinigung über Nebeneinkommen» der Arbeitsagentur selbst eintragen und von ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen. Wer beispielsweise 400 Euro brutto verdient und Fahrtkosten von monatlich 60 Euro hat, muss 175 Euro (340 Euro abzüglich Freibetrag von 165 Euro) mit seinem ALG I verrechnen.

Weitere Informationen zu Arbeitslosengeld und Nebenverdienst gibt es im Merkblatt der Arbeitsagentur.

Quelle: news.de – 20.07.2010
Link zum Pressebericht: www .news.de/gesellschaft/855065823/arbeitslosengeld-gibt-s-trotzdem/1/

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Durch Wohngeldkürzungen in die Hartz-IV Falle

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Der Deutsche Mieterbund kritisiert die Wohngeldkürzung der Bundesregierung. Viele müssen dann zusätzliche Hartz IV Leistungen beantragen.

Der Deutsche Mieterbund hat die bevorstehenden Wohngeld-Kürzungen scharf kritisiert. Es sei zu befürchten, dass viele Hartz-IV Leistungen beantragen müssen. Der Vorsitzende des Mieterbundes bezeichnete die Wohngeldkürzung als “sozialpolitischen Kahlschlag”.

Ab Januar 2011 soll nach dem Willen der Bundesregierung das Wohngeld gekürzt werden. Rund 40 bis 50 Euro werden Wohngeld-Bezieher weniger an Wohnzuschüssen erhalten. Der Mieterbund-Vorsitzende Franz-Georg Rips: “Wer Wohngeld kürzt, kürzt bei den einkommensschwächsten Haushalten im Land”. Es sei ein “sozialpolitischer Kahlschlag”, so Rips in einem Interview. Denn Wohngeld sei nicht irgendeine Subvention des Staates. Vielmehr stehe das Recht auf Wohnen unter dem Schutz der Verfassung.

Wohngeld erhalten diejenigen, die eben keine Hartz IV oder Sozialhilfe Leistungen erhalten und ein bestimmtes Einkommen unterschreiten. So konnten bislang viele Haushalte einen Hartz IV-Bezug vermeiden. Doch wenn es zu Kürzungen im Bereich des Wohngelds kommt, werden viele notgedrungen einen Hartz IV Antrag stellen müssen. Familien mit einem geringen Einkommen, die Kindergeld und Wohngeld beziehen, konnten bislang aufstockende Hartz-IV Leistungen vermeiden.

Der Mieterbund will nun offensiv gegen die Kürzungen angehen sieht sich in diesem Thema als “Frontalopposition” zur Bundesregierung. Unterstützung erhält der Mieterbund mittlerweile auch von der Landesregierung in Brandenburg. Hier hat man den Plänen der Regierung bereits widersprochen. Denn auch das Potsdamer Sozialministerium und der Brandenburger Landkreistag gehen davon aus, dass zahlreiche Familien durch die Wohngeld-Kürzungen Hartz IV beantragen müssen. Denn wenn die Anzahl der Hartz-IV Aufstocker steigen, wären vor allem Kreise und kreisfreie Städte finanziell betroffen. Diese müssten dann für die Kosten der Unterkunft aufkommen.

Es sei ein folgenschwerer Politikwechsel, befindet auch der Verband der Wohnungsunternehmen Berlin-Brandenburg. Denn der Verband rechnet damit, dass in der Not der Menschen auch wieder eine Zunahme der Mietschulden geben wird. “Die seit Jahren rückläufige Tendenz könnte sich wieder umkehren”, so ein Verbandssprecher. In der letzten zeit hatten die Mietschulden der Bürger deutlich abgenommen. Ein Grund dafür war unter anderem die Wohngelderhöhung 2009. Im letzten Jahr wurde erstmals eine Heizkostenpauschale eingeführt, die nun wieder gestrichen werden soll.

Derzeit sind nach Schätzungen des Mieterbundes etwa 900.000 Haushalte in Deutschland auf Wohngeld Zahlungen angewiesen. Im Durchschnitt erhält jeder Haushalt 140 Euro Wohngeld. 46,3 Prozent der Bezieher waren Rentner, 37,7 Prozent waren Berufstätige. Im Durchschnitt hatten die betroffenen Haushalte ein Einkommen von 822 Euro (2008) Wird nun, wie geplant eine Wohngeldkürzung von 40 Prozent vorgenommen, so muss sehr wahrscheinlich der Großteil der berufstätigen Wohngeld-Bezieher zusätzliche Hartz IV Leistungen beantragen. Man kann sich schon fragen, ob die Bundesregierung nicht geübt im Rechnen ist, wenn Sie einen solchen Verschiebebahnhof veranstaltet. Denn allein die Kosten für die Bearbeitung der gestellten Hartz IV Anträge wird ein vielfaches der eingesparten Kosten durch die Wohngeld-Kürzungen wieder zu nichte machen. Und das auf dem Rücken derjenigen, die sowieso schon wenig zum Leben haben.

Quelle: gegen-hartz.de – 14.07.2010 – (gr, wm)
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/durch-wohngeldkuerzungen-in-die-hartz-iv-falle-2011.php

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Wofür Hartz-IV-Empfänger Computer brauchen

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Hunderte Forenkommentare, viele E-Mails: Die Leser von SPIEGEL ONLINE streiten darüber, ob Hartz-IV-Empfänger Zugang zum Internet brauchen. Viele Leser kritisieren die Urteile von Sozialgerichten, Hartz-IV-Empfänger könnten sich doch per TV informieren. Die Politik dagegen lässt das Thema überwiegend kalt.

Schnell die aktuellen Schlagzeilen überfliegen, die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im Forum einer Nachrichtenseite kommentieren, das Stimmverhalten des eigenen Bundestagsvertreters auf Abgeordnetenwatch.de prüfen, ihm eine Anfrage schicken, die Facebook-Freunde aufs Thema hinweisen und dann noch für einen Euro ein Sachbuch gebraucht beim Online-Aktionshaus kaufen – das ist heute digitaler Alltag. 72 Prozent der Deutschen nutzen das Internet, so die aktuellen Zahlen des Marktforschungsunternehmens TNS Infratest im (N)Onliner-Atlas.

Eine Bevölkerungsgruppe ist zum großen Teil von diesen Möglichkeiten ausgeschlossen: Nur 51,5 Prozent der Deutschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1000 Euro im Monat nutzen das Netz. In den Hartz-IV-Regelsätzen ist die Anschaffung eines Computer nicht vorgesehen. Ein Fernseher ist nach der deutschen Abgaben- und Zivilprozessordnung unpfändbar, weil er die Grundversorgung mit Informationen gewährleistet – ein internetfähiger Computer dagegen nicht. Sozialgerichte urteilen nach dieser Maßgabe: Hartz-IV-Empfänger brauchen keine Computer, sie haben ja Fernseher.

Darüber hat SPIEGEL ONLINE berichtet und die Initiative Computerspende Hamburg vorgestellt, die Hartz-IV-Empfänger aus alten Bauteilen zusammengesetzte Rechner schenkt. Viele Leser haben kein Verständnis dafür, dass das Sozialrecht Bevölkerungsgruppen aus dem Netz ausschließt. Die Argumentation in Evelyn Thrienes Leserbrief ist beispielhaft für viele Zusendungen:

“Dass für Hartz IV-EmpfängerInnen kein Computer vorgesehen ist und keine Übernahme der Anbieterkosten für den Internet-Anschluss ist eine Ungeheuerlichkeit. Nicht einmal das Arbeitsmittel für Bewerbungen wird diesen Menschen gegönnt. Sollen sie vielleicht auf Schreibmaschinen oder handschriftlich verfasste Bewerbungen zurückgreifen – und dies in einer Welt, in der das nur noch als lachhaft gilt?”

Neben diesem Argument führen einige Leser auch an, dass selbst die Suche nach Arbeit ohne Zugriff auf das Internet kaum möglich sei. Wenige Leser greifen das grundsätzliche sozialethische Argument auf, dass aus der Ungleichheit, dass die einen Zugang zum Netz haben und die anderen nicht, Ungerechtigkeit wird, wenn die Benutzung des Netzes einen exklusiven Zuwachs an zentralen Lebenschancen mit sich bringt.

Im Forum zum Artikel führt Nutzer “Spaceinvader” das aus: “Ohne PC und Internetzugang kann man vielleicht einen Haushalt führen, aber kaum ein Teil der modernen Gesellschaft sein. Der Fernseher dagegen ist nur ein Instrument der Ablenkung und Unterhaltung. Ein Rechtsanspruch darauf und Unpfändbarkeit sind Unsinn.” Seiner Ansicht nach sind die derart gestalteten Sozialgesetze “wahrhaft von gestern”.

Einen interessanten Aspekt spricht Leser “erlachma” im Forum an. Er plädiert für einen Rechtsanspruch für Hartz-IV-Empfänger auf einen Basis-Computer und führt an, dass die Ämter verpflichtende Bewerbungstrainings dann als Online-Kurse anbieten könnten: “Es gibt ja inzwischen Unmengen an computergestützten Lernmitteln. Das würde dann wieder Kosten bei der Infrastruktur einsparen, beim Transport, etc. […] Ich denke, das wäre eine lohnende Investition, wenn man die zusätzlichen Möglichkeiten auch nutzt.”

So sehr das Thema die Leser von SPIEGEL ONLINE beschäftigt – mehr als 300 Forenkommentare und einige Dutzend Leserbriefe -, so wenig interessiert die Frage die Politik. Sollten Hartz-IV-Empfänger also zu Hause ein Recht auf Zugang zum Netz haben? Ende Juni schickte SPIEGEL ONLINE den sozialpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Fraktionen einige Fragen zur Teilhabe von Hartz-IV-Empfängern an der digitalen Welt. Es waren einfache Fragen darunter wie: Befürwortet Ihre Fraktion ein Grundrecht auf den Zugang zu modernen Informations- und Kommunikationstechnologien? Fehlt hier eine rechtliche Regelung, sollte die bestehende geändert oder präzisiert werden?

Regierungskoalition: Union und FDP antworten nicht

Der Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantwortete die Anfrage nicht selbst, sondern leitete Sie an den Obmann der Fraktion in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft weiter. Eine Antwort kam nicht. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich L. Kolb beantwortete die Fragen bis zum Erscheinen dieses Artikels nicht.

SPD: “Über das Thema nachdenken”

Die Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme erklärt einerseits, dass ihre Partei das Statistikmodell, nach dem die Hartz-IV-Regelsätze berechnet werden “für grundsätzlich geeignet” hält. Andererseits räumt sie ein, dass sich zum Beispiel über das Urteil des Landessozialgerichts NRW, dass Hartz-IV-Empfänger kein Recht auf Computernutzung haben, “sicher streiten” lässt. Die SPD werde “über dieses Thema nachdenken müssen, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen”.

Die Formulierung ist so weich wie Butter im Hochsommer.

Grüne: “kein Reglungsbedarf”

Der sozialpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Grünen Markus Kurth sieht keinen “rechtlichen Regelungsbedarf”. Denn die Kommunikationskosten seien ja im Regelsatz der Grundsicherung für Hartz-IV-Empfänger “enthalten”. Kurth: “Die Höhe mag unangemessen niedrig sein.” Jedoch werde sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar sowieso neu zu bestimmen sein, und zwar nach einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren.”

Die Linke: “Kommunikationsgrundrecht in die Sozialgesetze schreiben”

Eine klare Aussage zum Thema macht Katja Kipping, die sozialpolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion. Auch sie verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Festsetzung der Hartz-IV-Regelsätze. In dem Urteil steht, dass der Gesetzgeber immer wieder aktuell definieren muss, was ein “menschenwürdiges Existenzminimum” ist, das sei vom Kontext abhängig und stelle sich zum Beispiel, so der Urteilstext, “n einer technisierten Informationsgesellschaft anders als früher” dar.

Die Linke sieht den Zugang zu moderner Technik, also auch die Möglichkeit der Nutzung des Internets, als Kommunikationsgrundrecht. Katja Kipping: “Das muss auch in der Sozialgesetzgebung entsprechende Berücksichtigung im Sinne sozialer und kultureller Teilhabe finden.”

Quelle: spiegel.de – 16.07.2010 – Von Konrad Lischka und Jan Mölleken
Link zum Pressebericht: www .spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,706680,00.html

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