Archive for September 22nd, 2010

Von der Leyen will einen neuen Namen für Hartz IV

Mittwoch, September 22nd, 2010

Hartz IV soll nicht mehr Hartz IV heißen: Das wünscht sich die Arbeitsministerin. Sie hat auch schon eine Idee für eine neue Bezeichnung.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will den Begriff Hartz IV aus dem Sprachgebrauch zurückdrängen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete, die Ministerin wolle bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze den Begriff „Basisgeld“ im Sozialgesetzbuch neu etablieren.

ieser solle die im Volksmund gebräuchliche Bezeichnung Hartz IV für die Grundsicherung für Erwachsene und Kinder ablösen. Ein endgültiger Name stehe aber noch nicht fest, sagte der Ministeriumssprecher dem Blatt. Die Regelungen sollten für die Bürger zudem verständlicher sein als bisher.

Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Festsetzung der Regelsätze für die Grundsicherung bisher intransparent und willkürlich war und bis Jahresende eine Neuberechnung verlangt. Von der Leyen will der Zeitung zufolge am Montag den ersten Teil des Gesetzentwurfs zur Diskussion stellen. Darin wird unter anderem die neue Berechnungsmethode dargelegt.

Eine Woche später plant das Ministerium, die neuen Hartz-IV-Sätze zu veröffentlichen. Der Ministeriumssprecher sagte, das Ministerium lasse mehrere Varianten zur Neufestsetzung des „Basisgelds“ durchrechnen.

Quelle: welt.de – 15.09.2010
Link zum Pressebericht: www .welt.de/politik/deutschland/article9647229/Von-der-Leyen-will-einen-neuen-Namen-fuer-Hartz-IV.html

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Praxisgebühr zukünftig im Hartz IV Satz enthalten

Mittwoch, September 22nd, 2010

Die Praxisgebühren bei Ärzten soll zukünftig im Hartz IV Regelsatz enthalten sein.

Die Bedarfe wie Praxisgebühren oder Internetkosten sollen zukünftig im Hartz IV Regelsatz enthalten sein. Das teilte das Bundesarbeitsministerium heute mit. Doch die genauen Zahlen und die Höhe des zukünftigen Arbeitslosengeld II Satzes werden erst am 27 September bekannt gegeben. Da Anzeichen existieren, dass andere Berechnungsgrundlagen wie Alkohol und Zigaretten aus dem Regelsatz heraus fallen, kann es gut sein, dass die Regelleistungen nicht höher ausfallen, als erwartet.

Laut der derzeitigen SGB II Regelungen sind Hartz IV Empfänger grundsätzlich nicht von den Praxisgebühren befreit. Pro Quartal müssen Empfänger von ALG II Leistungen, wie alle anderen gesetzlich Krankenversicherte auch, eine Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen je Quartal entrichten. Eine Befreiung der Arztgebühren findet nur statt, wenn man für Zuzahlungen beim Arzt oder Apotheker zwei Prozent des Jahres- Einkommen überschritten hat. Dies entspricht einem Betrag von 83,28 Euro. Das muss allerdings mit Quittungen belegt werden. Danach erhält man eine Gebühren-Befreiungskarte.

Quelle: heilpraxisnet.de – (20.09.2010) – (sb)
Link zum Pressebericht: www .heilpraxisnet.de/naturheilpraxis/praxisgebuehr-zukuenftig-im-hartz-iv-satz-enthalten-376.php

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JobCenter darf Mietkautionsdarlehen nicht gegen ALG-II Anspruch aufrechnen

Mittwoch, September 22nd, 2010

In einem jetzt besprochenen Urteil aus dem Jahr 2009 hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht entschieden, dass der Leistungsträger nicht berechtigt ist, Beziehern von Arbeitslosengeld II die Leistungen zu kürzen, um so ein gewährtes Darlehen für die Zahlung einer Mietkaution schrittweise zurückzuerhalten. Es fehle schlicht die gesetzliche Erlaubnis für eine solche Aufrechnung.

In der Folge haben Bürger, die Arbeitslosengeld II beziehen, Anspruch auf Auszahlung der vollen Leistungen, selbst wenn die Behörde vorher ein Darlehen zwecks Zahlung einer Mietkaution gegeben hatte.

Quelle: anwalt.de – 20.09.2010 – Moritz Sandkühler
Link zum Pressebericht: www .anwalt.de/rechtstipps/sozialrecht-jobcenter-darf-mietkautionsdarlehen-nicht-gegen-alg-ii-anspruch-aufrechnen_013686.html

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