„Basisgeld“ bleibt Hartz IV
Die Grundsicherung, in Deutschland als Hartz IV bekannt, behält ihren Namen und wird nicht, wie von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagen, in „Basisgeld“ geändert. Die Begriffe werden nicht geändert, um unter anderem Verwirrung zu vermeiden.
Die im Volksmund als Hartz IV bezeichnete Grundsicherung wird nicht durch den Begriff „Basisgeld“ ersetzt. Kanzleramt und Bundesarbeitsministerium verständigten sich darauf, diesen Begriff nach der Neuregelung der Grundsicherung nicht zu verwenden, wie Regierungssprecher Steffen Seibert und Ministeriumssprecher Jens Flosdorff am Freitag in Berlin erklärten. Flosdorff verwies zugleich darauf, dass bereits jetzt im Sozialgesetzbuch der Begriff „Hartz IV“ gar nicht steht.
Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor berichtet, das Kanzleramt habe Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gestoppt, den Begriff „Basisgeld“ einzuführen. Ein neues Gesetz ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, dass die Festsetzung der „Hartz IV“-Regelsätze bisher willkürlich war. Gleichzeitig verlangte das Gericht, Bildungsausgaben für Kinder und Jugendliche stärker zu berücksichtigen und bis zum Jahresende 2010 eine Neuberechnung vorzulegen.
Quelle: focus.de – 17.09.2010 – gxs/dapd
Link zum Pressebericht: www .focus.de/politik/weitere-meldungen/hartz-iv-basisgeld-bleibt-hartz-iv_aid_552924.html