Archive for the ‘Hartz-4 Sozialamt News’ Category

Hartz IV – Viele gucken lieber weg

Mittwoch, November 10th, 2010

Gladbeck. Langzeitarbeitslose werden oft ausgegrenzt. In der aktuellen Debatte spricht man meist über sie, nicht mit ihnen. Die Hartz-IV-Initiative und die Ratsfraktion Soziale Liste wollen mit den Gladbeckern ins Gespräch kommen.

Das Klischee des arbeitsscheuen Hartz-IV-Empfängers, der eigentlich nur auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung lebt – es ist nicht totzukriegen, Sobald über Sozialgesetze diskutiert wird kann man die Uhr danach stellen, irgendwann ist der Zeitpunkt erreicht, dann wird gnadenlos die Populismuskeule geschwungen. Das muss noch nicht einmal die große Politik sein, auch auf lokaler Ebene versuchen sich Politiker auf diese Weise zu profilieren. Zum Thema Hartz-IV kann jeder etwas sagen, über Langzeitarbeitslose spricht jeder, mit ihnen jedoch kaum jemand.

„Wir sind die Bevölkerungsgruppe, über die im Moment in den Gremien kontrovers diskutiert wird. Wir sind aber selbst in den Gremien in der Regel nicht vertreten“, sagt Johannes Gay, Ratsherr, Mitglied der Fraktion „Soziale Liste“ und selbst Hartz-IV-Empfänger. Mit den Mitstreitern der Hartz-IV-Initiative steht er am Samstag in der Fußgängerzone, will mit den Gladbeckern sprechen und sammelt Unterschriften. Die sollen CDU-Ratsherr Holger Winterfeld dazu bringen, mit der Initiative zu sprechen und seine allseits kritisierten Aussagen zu dem Thema zurück zu nehmen.

Doch es bleiben nicht viele Gladbecker stehen. Die Unterschriftenliste füllt sich kaum, die Passanten verstecken sich unter Schirmen, hasten vorüber. Einige Male hören Gay und seine Helfer auch den bekannten Spruch, wonach jeder, der arbeiten möchte auch Arbeit findet. Auch da versuchen sie ruhig und sachlich zu argumentieren.

Trotzdem wird klar, dass sie sich ausgegrenzt fühlen. In der derzeitigen Integrationsdebatte kämen ALG-II-Empfänger gar nicht vor, müssten aber ein Thema sein. Peter Jarosch möchte erreichen, dass das Thema Integration gesamtgesellschaftlich gesehen wird, nicht mehr nur auf den Aspekt Zuwanderung beschränkt: „Wer seit zwei Jahren keine Arbeit mehr hat, der ist nicht mehr in die Gesellschaft integriert.“ Die Gruppe der Dauerarbeitslosen lebe mittlerweile in einer „Parallelgesellschaft“. „Es wird wissentlich darauf hin gearbeitet, dass eine Ausgrenzung stattfindet“, erhebt René Zlomke schwere Vorwürfe. Von einer „voranschreitenden Stigmatisierung“ spricht auch Johannes Gay.

Daher will die Soziale Liste am Samstag an ihrem Stand für ein Umdenken werben. Nur wenn Politik, Wirtschaft und Betroffene gemeinsam gegen die Arbeitslosigkeit und fortschreitende Verarmung einiger Bevölkerungsgruppen angingen, könne man das Problem in den Griff bekommen. „Bis zur Agenda 2010 war das gemeinsame Vorgehen üblich“ erinnert Zlomke.

Quelle: derwesten.de – 18.10.2010 – Matthias Düngelhoff
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/gladbeck/Hartz-IV-Viele-gucken-lieber-weg-id3839618.html#derwestenRSS

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S 1 AS 256/10 – ALG II Empfänger müssen unverhältnismäßig hohe Stromkosten selber zahlen

Mittwoch, November 10th, 2010

Gemäß einer am heutigen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Sozialgerichts Trier (SG) müssen Jobcenter für übermäßig hohe Stromkosten von Leistungsbeziehern nicht aufkommen (Az.: S 1 AS 256/10).

Im verhandelten Fall drohte einer Hartz IV Empfängerin wegen nicht gezahlter Rechnungen an den Energieversorger eine Stromsperre. Deswegen stellte sie bei ihrem Jobcenter einen Darlehensantrag. Sie argumentierte dahingehend, dass sie sich den überhöhten Verbrauch von insgesamt rund 26.000 Kilowattstunden Strom in den letzten sieben Monaten nicht erklären könne. Die Behörde wollte die entstandenen Kosten in Höhe 5.000 Euro allerdings nicht übernehmen.

Das SG erklärte das Behördenhandeln für rechtmäßig. Schließlich habe die ALG II Bezieherin für die unverhältnismäßig hohen Stromkosten keinen schlüssigen Grund nennen können. Laut Urteilsbegründung müsse der Leistungsträger lediglich dann hierfür aufkommen, falls dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt ist. Die Leistungsempfängerin habe nach Meinung des Gerichts dadurch, dass sie in der Vergangenheit keinerlei Abschläge an den Energieversorger gezahlt habe, der Anhäufung der Stromkosten auch nicht versucht entgegenzuwirken.

Quelle: sozialleistungen.info – 07.10.2010
Link zum Pressebericht: www .sozialleistungen.info/news/07.10.2010-urteil-alg-ii-empfaenger-muessen-unverhaeltnismaessig-hohe-stromkosten-selber-zahlen/

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Sozialamt zahlt nicht für alle Schulausflüge

Mittwoch, November 10th, 2010

Ludwigsburg Kinder, deren Eltern auf HartzIV angewiesen sind, müssen manchmal aufs Schullandheim verzichten. Das Landratsamt verweist auf eine interne Richtlinie und ein Gerichtsurteil. Dafür setzt es Kritik im Sozialausschuss des Kreistags.

Um Diskriminierungen auszuschließen, sagen wir einfach: es geht um die (nicht existierende) Klasse 10c am Schlossgymnasium in Freudental. Die Lehrer planten einen achttägigen Ausflug nach Oberammergau. Weil zwei Kinder aus Familien stammen, die auf Hartz IV angewiesen sind, stellten die Eltern einen Förderantrag bei der dafür zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Arbeitsagentur und Landkreis in Ludwigsburg. Die Behörde möge – gemäß dem Sozialgesetzbuch – die 220 Euro für den Ausflug übernehmen. “Abgelehnt”, hieß es. Weil nicht alle Schüler an dem Ausflug teilnehmen, bestehe keine Verpflichtung dazu.

Ans Licht gebracht – wenngleich in anonymisierter Form – wurde der Fall vom Bissinger SPD-Kreisrat Thomas Reusch-Frey. “Für die betroffenen Schüler ist das ein Problem”, sagte er jüngst im Sozialausschuss des Kreistags. Diese Handhabung widerspreche dem Sozialgesetzbuch, “das eine Diskriminierung von Hilfeempfängern ausdrücklich verhindern will”. Die Kreisverwaltung reagierte prompt. Alexander Haberer, stellvertretender Arge-Chef, eilte zum Sozialdezernenten Ferdinand Lautenbacher. Nach kurzer Rücksprache erklärte dieser, die Ablehnung gehe auf eine “Anweisung der Bundesagentur” in Nürnberg zurück. Wenn nicht alle Schüler verbindlich teilnähmen, “dann muss die Förderung abgelehnt werden”, so Lautenbacher.

Thomas Reusch-Frey findet die Antwort “ein bisschen enttäuschend”. Es sei “leicht zu sagen, das kommt aus Nürnberg”. Wenn einzelne Schüler aus privaten Gründen nicht mitfahren könnten, dann dürfe man nicht auch den Kindern von Hartz-IV-Beziehern automatisch die Teilnahme verweigern. Bei der Nürnberger Zentrale der Arbeitsagentur kann man über die Erklärung der Ludwigsburger Kreisverwaltung nur den Kopf schütteln. Die Erstattung von “mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen” sei im betreffenden Sozialgesetzbuch II explizit vorgesehen. Allerdings sei die Umsetzung Angelegenheit der jeweiligen Kreise, so ein Sprecher.

Auch Nadja Sommer von der Ludwigsburger Arbeitsagentur weist den Vorwurf, ihre Behörde sei an solchen Fällen schuld, zurück. Wenn Eltern einen Förderantrag einreichten, dann verschicke die Arge in der Regel einen Fragebogen an die jeweilige Schule. Dabei werde gefragt, ob der Ausflug eine Pflichtveranstaltung sei. “Da kommt es öfter zu Irritationen”, weshalb sie “den Schulleitern empfehle, meistens ein Ja anzukreuzen”. Es seien Fälle vorgekommen, bei denen muslimische Schüler nicht an einem Ausflug in den Vatikan teilnahmen. Niemand wolle deshalb Kindern von Hartz-IV-Empfängern die Förderung verweigern. Womöglich habe ein Sachbearbeiter versäumt nachzufragen.

Am Tag nach der Sitzung rudert auch der Sozialdezernent zurück. Er habe sich im Ausschuss “spontan zu einer falschen Aussage hinreißen lassen”, sagt Ferdinand Lautenbacher. Die betreffende Weisung stamme vom Landratsamt selbst. Grundsätzlich sei das Vorgehen aber korrekt. Ausgrenzung liege nur vor, wenn einzelne Kinder von Hartz-IV-Empfängern an einer Ausfahrt nicht teilnehmen könnten. Auch wenn andere Kinder aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht dabei seien, mache man eine Ausnahme. “Aber wir entscheiden auf Grundlage dessen, was die Schule uns bescheinigt.” Wenn auf dem Fragebogen stehe, dass es sich um keine Pflichtveranstaltung handle, gebe es auch keine Förderung. Diese Position werde durch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart bestätigt.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de – 13.10.2010 – Von Markus Klohr
Link zum Pressebericht: www .stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sozialamt-zahlt-nicht-fuer-alle-schulausfluege.480b0f08-377a-49b0-9b51-ee41aee04bd8.html

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