Archive for the ‘Hartz-4 Sozialamt News’ Category

Hartz-IV-Empfänger können auf weitere Erhöhung hoffen

Mittwoch, November 10th, 2010

Der Preis- und Lohnanstieg dürfte schon Mitte 2011 die Regelsätze erneut steigen lassen. Damit könnten die Leistungen für Hartz-Empfänger stärker zulegen als die Renten.

Neben der Erhöhung der Sätze um fünf Euro ab kommendem Januar können die etwa fünf Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger mit einer weiteren Anhebung rechnen. Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes deuten darauf hin, dass Löhne und Preise steigen.
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Bisher waren die Hartz-IV-Sätze an die Rente gekoppelt. Die Empfänger hatten deshalb zuletzt eine Nullrunde hinnehmen müssen. In Zukunft soll ein neuer Datenmix die Sätze bestimmen: Zu 70 Prozent nehmen die Preise Einfluss, zu 30 Prozent der Lohn.

Im Jahresschnitt rechnen Finanzfachleute mit einem Prozent Teuerung in diesem Jahr. Die Nettolöhne werden laut Statistischem Bundesamt weit stärker steigen. Davon ausgehend, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, könnten sich die Hartz-Sätze selbst bei vorsichtiger Rechnung bereits zum 1. Juli 2011 um 1,5 Prozent erhöhen.

Ausgehend von der zu Jahresbeginn geplanten Erhöhung auf 364 Euro für Erwachsene ergäbe sich ein Betrag von knapp 370 Euro. Der Bund würde dadurch mit einer dreistelligen Millionensumme zusätzlich belastet.

Obwohl die Erhöhung von der Koalition gewollt ist, dürfte das nicht allseits auf Zustimmung stoßen. Denn die Hartz-Sätze könnten damit stärker steigen als die Renten. Der Unions-Haushaltspolitiker Norbert Barthle sagte der Süddeutschen Zeitung, man habe sich bewusst für eine Kopplung an die Löhne und Preise entschieden. Deshalb beschwere man sich jetzt nicht, wenn dieser Mechanismus wirke.

Schon am Dienstag war bekannt geworden, dass die von der Bundesregierung geplante Neuregelung die Zuverdienstmöglichkeiten der Mehrheit der erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher bewirkt. Verlierer wären vor allem die rund 740.000 Aufstocker, die zum Arbeitslosengeld II weniger als 400 Euro im Monat hinzuverdienen, zitierte Reuters aus Modellberechnungen, über die eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) beraten wollte.

Die in der Koalition diskutierten Modelle sehen vor, dass geringe Zuverdienste stärker vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Von 400 Euro blieben je nach Modell nur 100 bis 120 Euro übrig. Bisher bleiben von den ersten 400 Euro Zuverdienst 160 Euro bei den Arbeitslosengeld-II-Beziehern.

Quelle: zeit.de – 6.10.2010
Link zum Pressebericht: www .zeit.de/wirtschaft/2010-10/hartz-saetze-bundesamt

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Ein Trostpflaster im Wert von 20 Euro

Mittwoch, November 10th, 2010

Berlin (RPO). Hartz-IV-Empfänger dürfen mehr hinzuverdienen – für viele Betroffene klingt dies nach der umstrittenen Regelsatz-Entscheidung erst einmal positiv. Doch die neue Regelung hat einen Haken. Denn nur wenige profitieren von ihr. Von der scheinbaren Besserstellung von Arbeitslosen bleibt so nicht viel mehr übrig als ein Trostpflaster.

Fünf Euro mehr soll es nach der Regelsatz-Entscheidung für Hartz-IV-Empfänger geben. Eine Entscheidung des Arbeitsministeriums, das bei Sozialverbänden und Gewerkschaften große Kritik auslöste. Da erscheint es nun wie eine großzügige Geste der Regierung, dass die Betroffenen jetzt mehr von ihrem Hinzuverdienst behalten dürfen.

Doch die Rechnung geht nicht auf. Denn nach der vorgesehenen Regelung profitieren von der Regelung nur diejenigen, die mehr als 800 Euro brutto im Monat dazu verdienen – und weniger als 1000 Euro. Das sind aber die wenigsten. Von rund 1,4 Millionen Hartz-IV-Empfängern, die einer Beschäftigung nachgehen, bezieht etwa die Hälfte weniger als 400 Euro im Monat, etwas mehr als 230.000 verdienen bis zu 800 Euro.

Maximal 20 Euro pro Monat mehr
Bisher wurden die Zuverdienste in drei Stufen mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Die ersten 100 Euro galten als Freibetrag und konnten komplett behalten werden. Verdiente man bis zu 800 Euro, wurde dieses Einkommen zu 80 Prozent vom Arbeitslosengeld II (ALG II) abgezogen. Wer mehr verdiente, musste sogar mit Abzügen von 90 Prozent leben.

Einen wirklichen Anreiz, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, bot diese Regelung nicht. Denn manch einer mag sich gedacht haben: Wieso soll ich arbeiten, wenn mir eh alles von meinem ALG II abgezogen wird? Und so setzen viele ihre Hoffnung auf die angekündigte Reform der Hinzuverdienstgrenzen.

Nun also ändert sich Folgendes: Diejenigen, die zwischen 800 und 1000 Euro verdienen, wird statt bisher 90 nun nur noch 80 Prozent auf das ALG II angerechnet. Ihnen bleiben damit maximal 20 Euro mehr im Monat. Wer mehr als 1000 Euro verdient, ist dagegen weiterhin von der 90 Prozent-Regelung betroffen. Der Freibetrag von 100 Euro bleibt insgesamt bestehen.

Die meisten in Mini-Jobs
Im Endeffekt bleiben dem Hartz-IV-Empfänger, der bis 800 Euro dazu verdient, maximal 240 Euro. Bedenkt man, dass die Mehrzahl der arbeitenden Empfänger schon jetzt in den Mini-Jobs (also unter 400 Euro) steckt, scheint kaum vorstellbar, dass diese Regelung tatsächlich einen Anreiz gibt, mehr zu verdienen. Denn dann müssten die Verdienste gleich schlagartig höher sein – nämlich mindestens 800 und maximal 1000 Euro.

Dass die Änderung der Hinzuverdienstgrenzen vor allem auf die Aufstocker abzielt, um einen Anreiz zu geben, vollbeschäftigt zu arbeiten, scheint dabei durchaus löblich. Denn in einigen Branchen verdienen die Menschen so wenig, dass ihr Gehalt allein nicht ausreicht, um zu überleben. Und so gibt ihnen die Aufstockung mit Hartz IV die Möglichkeit, weiter zu arbeiten und mehr Geld zu bekommen statt ganz in Hartz IV abzugleiten.

Doch es sind eben gerade einmal 308.600 Hartz-IV-Empfänger, die mehr als 800 Euro verdienen. Dementsprechend dürften die meisten Aufstocker von der Nachricht mehr als enttäuscht sein. Ob das der ohnehin laut den Umfragen nicht mehr äußerst beliebten Regierung nutzt, mag daher bezweifelt werden. Nach CSU-Angaben wird die Regelung die Regierung übrigens rund 200 Millionen Euro kosten.

Quelle: rp-online.de – 08.10.2010 – VON DANA SCHÜLBE
Link zum Pressebericht: www .rp-online.de/politik/deutschland/Ein-Trostpflaster-im-Wert-von-20-Euro_aid_916116.html

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Meuterei gegen von der Leyen

Mittwoch, November 10th, 2010

Remmidemmi in Nürnberg: Die Bundesagentur für Arbeit prangert das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern an – weil die Einführung von Gutscheinen für Mittagessen und Schulausflüge die Ämter überfordern würde.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat massive Bedenken gegen das von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagene Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV- Empfängern. Die geplanten Gutscheine, etwa für Essen oder Schulausflüge, hält die Behörde für zu aufwendig. Zudem würde die Betreuung der Arbeitslosen darunter leiden

Die Bundesagentur in Nürnberg spielt bei der Einführung des Bildungspakets für die etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendlichen aus Familien, die auf die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen sind, die entscheidende Rolle. Sie muss über ihre Jobcenter die einzelnen Leistungen bewilligen und abrechnen. So sieht es das Arbeitsministerium in seinem Gesetzesentwurf für die Reform von Hartz IV vor. Die BA hält davon aber gar nichts. Dies geht aus der internen Stellungnahme der Bundesagentur an das Ministerium hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

In dem 67 Seiten starken Papier warnt die BA vor “erheblichen Mehraufwänden” in den Jobcentern: Werde kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, wären für die Langzeitarbeitslosen weniger Mitarbeiter da, “was zu einer faktischen Verschlechterung der Betreuung führt”. Die BA schlägt vor, die Verwaltung des Bildungspakets den Kommunen und Landkreisen zu überlassen. Diese hätten mehr Erfahrung im Umgang mit hilfebedürftigen Kindern und könnten “diese Dienstleistung effizienter und kostengünstiger erbringen”.

Die Bundesagentur empfiehlt, bis zur Einführung einer elektronischen Bildungs-Chipkarte, wie sie die Arbeitsministerin favorisiert, auf die Gutscheine zu verzichten. Das Gutschein-Verfahren sei wegen der “erforderlichen manuellen Bearbeitung jedes Einzelfalls mit massivem Verwaltungsaufwand verbunden”. Die hilfebedürftigen Kinder müssten ein Ausweisdokument bei sich tragen, um einzelne Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Dies sei eine “Stigmatisierung, die dem gesetzgeberischen Zweck entgegenstehen könnte”. Außerdem ließen sich über die Software, die bislang zur Verfügung stehe, “auf absehbare Zeit keine hinreichend manipulationssicheren Gutscheine” ausstellen.

Unterstützung erhält die Bundesagentur von den Kommunen. In einem Schreiben des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds an das Arbeitsministerium heißt es: Die Vorschläge aus dem Hause von der Leyen seien “in weiten Teilen bürokratisch und verwaltungsaufwendig”. Dies gelte besonders für die Gutscheine. “Momentan ist uns völlig unklar, wie die bisherigen freiwilligen Angebote der Städte und Gemeinden mit den neuen Leistungen verzahnt werden sollen.” Auch die kommunalen Spitzenverbänden raten zu einer besseren Kooperation mit den Städten und warnen vor einem “Aufbau von Parallelstrukturen”. Der Deutsche Landkreistag spricht sich in seiner Stellungnahme an das Ministerium ebenfalls dafür aus, dass die kommunalen Träger das Bildungspaket umsetzen sollten: “Ein Tätigwerden der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich wird mit Nachdruck zurückgewiesen.”

Das Bildungspaket geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Es hatte verlangt, bei der Grundsicherung Bildungsausgaben für Kinder stärker zu berücksichtigen. Kinder aus Hartz-IV-Haushalten sollen deshalb, je nach Bedarf und Angebot, von 2011 an einen Rechtsanspruch auf ein Mittagessen in der Schule, Nachhilfe oder etwa einen Vereinsbeitrag haben. Von der Leyen hatte vorgeschlagen, die Leistungen zum Teil über Gutscheine abzurechnen.

Quelle: sueddeutsche.de – 13.10.2010 – Von Thomas Öchsner, Berlin
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-jobcenter-meuterei-gegen-von-der-leyen-1.1011316

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