Archive for the ‘Hartz-4 Sozialamt News’ Category

Arm trotz Arbeit

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Sie gehen arbeiten – trotzdem reicht das Geld nicht. Immer mehr Arbeitnehmer brauchen zusätzlich Hartz IV. Ein Problem vor allem im Osten Deutschlands.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Das geht aus einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, schreibt die „Leipziger Volkszeitung“ am Donnerstag. So sei in den neuen Ländern die Quote der sogenannten Aufstocker von Juni 2005 bis September 2009 von 3,3 auf 5,1 Prozent gestiegen. Im Westen habe sich der Prozentsatz im gleichen Zeitraum von 1,1 auf zwei Prozent erhöht.

Die höchste Quote habe mit 6,5 Prozent in Berlin gelegen, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 5,5 Prozent. In Sachsen seien es 4,8 Prozent gewesen. Der Übergang aus dem Fürsorgesystem in die Erwerbstätigkeit gelinge im Hartz-IV-System genauso selten wie bei der früheren Sozialhilfe, heißt es in dem Papier.

Kaum Chancen auf unbefristeten Vertrag
Selbst wenn der Übergang in eine sozialversicherte Beschäftigung geschafft sei, „ist sie meist nicht von langer Dauer“, schlussfolgerte der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy. Nur etwa die Hälfte der Betroffenen sei sechs Monate später noch beschäftigt, während die anderen oft wieder arbeitslos würden. Viele würden in Leiharbeit oder andere befristete Arbeitsverhältnisse vermittelt.

Von den Aufstockern verdienten im Osten 39,2 Prozent unter fünf Euro und nochmals 37,3 Prozent zwischen fünf und 7,50 Euro. Im Westen lägen die entsprechenden Anteile bei 29,5 und 28,3 Prozent. Das Armutsrisiko ist laut der Studie in dieser Bevölkerungsgruppe mit 14,3 Prozent mehr als doppelt so hoch wie bei den abhängig Beschäftigten, von denen sechs Prozent armutsgefährdet seien.

Quelle: focus.de – 08.07.2010 – mh/ddp
Link zum Pressebericht: www .focus.de/finanzen/news/arbeitsmarkt/hartz-iv-arm-trotz-arbeit_aid_528083.html

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Junge Arbeitslose mit wenig Hoffnung

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Düsseldorf. Vor solchen Angestellten graut es Arbeitgebern: Sie können sich nicht konzentrieren, kommen zu spät, werfen die Brocken schnell hin. Die Zukunftswerkstatt aber hat zu wenig Zeit, solche Langzeitarbeitslose auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

Sie sind seit vier Jahren arbeitslos, haben keinen Schulabschluss, sie können sich nicht richtig konzentrieren, kommen meist zu spät oder haben eine „niedrige Frustrationstoleranz“ – heißt: Sie werfen die Brocken schnell hin oder rasten aus bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Dennoch versuchen die Pädagogen der Zukunftswerkstatt (ZWD), jungen Erwachsenen oder älteren Langzeit-Arbeitslosen eine Zukunft in einem Job zu ermöglichen. Das wird aber immer schwerer, macht der jetzt vorliegende Jahresbericht 2009 der städtischen Tochtergesellschaft deutlich.

Hartz IV trotz Job
Zum einen reichen die inzwischen auf sechs Monate verkürzten Förderungen nicht aus, um die von der Arge geschickten Kunden der ZWD auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Und selbst für einfache Jobs steigen die Anforderungen, sagt ZWD-Chefin Claudia Diederich.

Der Bericht nennt Beispiele: Teilzeitstellen im Handel für gering Qualifizierte werden zwar angeboten – aber damit gelingt keineswegs der Ausstieg aus dem Arbeitslosengeld II : Der geringe Lohn reicht nicht aus, so dass viele „Aufstocker“ sind – also zusätzlich Hartz IV erhalten müssen, damit sie Miete und Strom zahlen können. Zudem werden Helferstellen laut Bericht zu 90 Prozent über Zeitarbeitsfirmen vermittelt – ohne langfristige Perspektive.

Selbst bei jenen, die hoch motiviert in Kurse starten, scheitert die Vermittlung oft an obskuren Bestimmungen: Auch für Helfer verlangen Gartenbaubetriebe und Gärtnereien meist einen Führerschein. Eine Fahrschule kann von der Arbeitsagentur gefördert werden. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber schriftlich eine Stelle zusagt. Wozu der nicht bereit ist, so lange kein Führerschein vorliegt …
124 von 1506 Teilnehmer vermittelt

Bei der Beratung für Bewerbungen waren vor zwei Jahren nur drei bis fünf Termine nötig – heute sind zehn bis 13 Termine nötig, um mit Erfolg einen Job zu ergattern. Immerhin: Auch im Krisenjahr 2009 konnten 124 Frauen und Männer aus Arbeitsgelegenheiten heraus in einen Job vermittelt werden.

Bei der Werkstatt werden Jugendliche auf eine geregelte Arbeit vorbereitet, oder Frauen nach der Kinderzeit für einen Wiedereinstieg in den Beruf qualifiziert. Die Fahrradstation am Hauptbahnhof ist eines der bekanntesten Projekte der ZWD, ebenso die Gesellschaft für Haushaltshilfen, die „Casa Blanka“. Beim Projekt „Kenne“ in Kooperation mit der Renatec-Gesellschaft werden allein erziehende Frauen qualifiziert, finanziell unterstützt unter anderem vom Europäischen Sozialfonds.

1506 Männer und Frauen kamen voriges Jahr zur ZWD. Fast alle Teilnehmer (98,7 %) bei der ZWD bezogen zuvor Arbeitslosengeld II (Hartz IV), waren also mindestens länger als ein Jahr arbeitslos.

Quelle: derwesten.de – 12.07.2010 – Jo Achim Geschke
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/duesseldorf/Junge-Arbeitslose-mit-wenig-Hoffnung-id3379077.html

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L 13 AL 5467/09 – Zwillinge bringen keine längere Anwartschaft auf ALG I

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht wiesen die Klage ab

Wer Zwillinge erzieht, bekommt beim Arbeitslosengeld I dennoch nur die einfache Versicherungszeit angerechnet. Die Versicherungspflicht ende mit dem dritten Geburtstag der Kinder und werde nicht bis zum sechsten Lebensjahr verlängert, stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg klar (Urteil vom 22. Juni 2010, AZ: L 13 AL 5467/09).

Damit wiesen die Richter die Klage einer Mutter auf Zahlung von Arbeitslosengeld I ab. Die Klägerin war nach der Geburt ihrer Zwillinge zunächst für fünf Jahre in Elternzeit gegangen. Zum Ende der Elternzeit meldete sich die Mutter arbeitslos. Die beklagte Arbeitsagentur lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld jedoch ab, da die Antragstellerin in der Rahmenfrist von 24 Monaten vor der Arbeitslosmeldung nicht für zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden habe. Demgegenüber vertrat die Klägerin den Standpunkt, dass sie als Mutter von Zwillingen bis zum sechsten Geburtstag der Kinder ebenso wie in der Rentenversicherung auch bei der Arbeitsagentur pflichtversichert sein müsse.

Sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht wiesen die Klage ab. Der Gesetzestext sei eindeutig, wenn er eine Pflichtversicherungszeit bis zum dritten Lebensjahr und nicht etwa von drei Jahren für jedes Kind festlege. Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da der Gesetzgeber nicht jeden höheren Betreuungsaufwand berücksichtigen müsse.

Quelle: freiepresse.de – (ddp\.djn).
Link zum Pressebericht: www .freiepresse.de/NACHRICHTEN/RAT_UND_HILFE/7414555.php

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