Archive for the ‘Hartz IV-News’ Category

Langzeitarbeitslose sollen Hartz-IV-Kinder betreuen

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Es geht um Musiker, Sportlehrer oder Sozialpädagogen. Die Bundesregierung erwägt nach SPIEGEL-Informationen, Langzeitarbeitslose in der Betreuung von Kindern einzusetzen. Die Idee stammt von Bundesagentur-Vorstand Alt. Er glaubt an ein “Win-win-Geschäft”.

Hamburg – Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, kam nach SPIEGEL-Informationen bei einem Treffen mit Vertretern aus Ministerien für Soziales und Familie auf seine Idee zu sprechen. Er regte bei dem Hintergrundgespräch an, arbeitslose Musiker, Sportlehrer oder Sozialpädagogen dazu zu bewegen, ehrenamtlich mit Kindern zu arbeiten.

Die Hartz-IV-Empfänger könnten zum Beispiel mit den Kindern Fußball spielen, Musikkurse anbieten oder Nachhilfe geben; das sei ein “Win-win-Geschäft”, da auch die Arbeitslosen wieder sinnvoll beschäftigt seien, fand Alt.

Bei dem Gespräch ging es eigentlich um die Frage, wie man dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Bezügen für Kinder gerecht werden könne, ohne den Bundeshaushalt allzu sehr zu strapazieren. Das Gericht hatte die Bundesregierung Anfang Februar aufgefordert, die Regelsätze für Kinder neu zu berechnen und mehr für deren Bildung zu tun.

Alts Idee würde zum Plan von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) passen, Hartz-IV-Kindern kostenlose Sport- oder Nachhilfeangebote zu machen. Eine Erhöhung der Regelsätze lehnt von der Leyen ab. Alts Vorschlag werde derzeit, wie viele andere, im Ministerium diskutiert, sagt ein Sprecher des zuständigen Bundessozialministeriums.

Quelle: spiegel.de – 17.07.2010
Link zum Pressebericht: www .spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,707089,00.html

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Erneute rechtswirdrige BA-Anweisungen

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Hartz IV: Bundesagentur für Arbeit erlässt erneut rechtswidrige Weisungen – hier in der GA zu § 45 SGB X
Die Bundesagentur für Arbeit erteilt erneut rechtswidrige Hartz IV Vorschriften an Arge Sachbearbeiter. In ihrer “GA zu § 45 SGB X von 06/2010″ weist die Bundesagentur für Arbeit ihre Mitarbeiter unter Punkt 1.6 an, bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes (§ 45 SGB X) keine Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 45 Abs. 2 SGB X) durchzuführen, wenn der Verwaltungsakt für die Vergangenheit zurückgenommen werden soll.

Zitat:
“Die Prüfung des Vertrauensschutzes ist nur erforderlich, wenn der VA mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden soll.”
Diese Anweisung verstößt eindeutig gleich mehrfach gegen geltendes Recht und stellt eine erhebliche Schlechterstellung betroffener ALG II- und auch ALG III-Empfänger dar. Dabei handelt es sich zudem nicht um eine neue oder geänderte Handlungsweise, tatsächlich praktizieren Arbeitsamt und SGB II-Leistungsträger dies schon seit Jahren so.

§ 45 SGB X ist im Recht des SGB II und III immer dann relevant, wenn es darum geht, dass der Leistungsträger eine falsche Entscheidung zu Gunsten des Antragstellers getroffen hat.
Nach “§ 45 Abs. 2 SGB X” darf ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden, wenn der Betroffene, auf die Richtigkeit des Verwaltungsaktes vertrauend, die erbrachte Leistungen verbraucht hat.
Dies gilt nicht, wenn
- der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde,
- auf Angaben beruht, die der Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemacht hat,
- der Antragsteller die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat und deshalb infolge grober Fahrlässigkeit die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes nicht kannte. Hinsichtlich dem letzten Punkt ist insbesondere zu beachten, dass nach allgemeiner Rechtsprechung ein Bürger nicht verpflichtet ist, einen Verwaltungsakt umfassend zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Um das mal an einem Beispiel zu verdeutlichen:
Ein ALG II-Empfänger teilt dem Leistungsträger am 15.03. nachweislich mit, dass er am 10.04. ein einmaliges Einkommen in Höhe von 200 Euro erhält, womit er seiner Mitwirkungspflicht nach § 60 SGB I nachgekommen ist. Trotz dieser Mitteilung erlässt der Leistungsträger am 29.03. einen neuen Leistungsbescheid, in dem er die Leistung ab 01.04. bewilligt, dabei aber das am 10.04. zufließende Einkommen nicht berücksichtigt. Dies fällt dem ALG II-Empfänger bei der Durchsicht des Bewilligungsbescheides aber nicht auf, da er dabei an das einmalige Einkommen gar nicht denkt.

Im August bekommt der ALG II-Empfänger einen Verwaltungsakt, wonach sein am 25.03. erlassener Bewilligungsbescheid nach § 45 SGB X teilweise aufgehoben und unter Anrechnung des einmaligen Einkommens neu berechnet wird, da dem Leistungsträger offenbar aufgefallen ist, dass er vergessen hat, das schon am 15.03. gemeldete Einkommen im April anzurechnen. Der Leistungsträger fordert nun das für April zuviel gezahle ALG II zurück.

In diesem Fall kann der ALG II-Empfänger sich auf den o.g. Vertrauensschutz berufen, weshalb der Leistungsträger das, aufgrund der fehlenden Einkommensanrechung eigentlich zu Unrecht, zuviel gezahlte ALG II nicht zurückfordern darf. Dazu muss der Betroffene aber erst Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen und zudem die aufschiebende Wirkung desselben gegenüber der Rückforderung beantragen, da sonst die Rückzahlung trotzdem eingetrieben wird.

Genau genommen war der Leistungsträger hier aber verpflichtet, vor dem Erlass des Änderungsbescheides eine Anhörung nach § 24 SGB X durchzuführen um zu ermitteln, dass kein Vertrauensschutz i.S.d. § 45 Abs. 2 SGB X besteht und damit die Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Vergangenheit überhaupt zulässig ist. Der Gesetzgeber hat hierfür auch kein Ermessen eingeräumt, sondern es handelt sich um eine Rechtspflicht!

Die Bundesagentur für Arbeit weist ihre Mitarbeiter in der o.g. Geschäftsanweisung nun an, genau dies nicht zu tun, sondern diese Rechtspflichten stattdessen zu ignorieren, wenn es darum geht, zuviel gezahlte Leistungen zurück zu fordern.
Der Grund ist offensichtlich: wird nicht geprüft ob Vertrauensschutz i.S.d. § 45 Abs. 2 SGB X besteht, werden rechtsunkundige Betroffene die geforderten Leistungen zurück zahlen, obwohl sie dies nicht müssten. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften verschafft der Bundesagentur für Arbeit also einen deutlichen materiellen Vorteil.

Quelle: gegen-hartz.de – 23.07.2010 – (FM)
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-erneute-rechtswirdrige-ba-anweisungen-89881.php

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“Lebensentwurf Hartz IV nicht vererben”

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Bayern startet ein Förderprojekt für Familien, in denen Mutter und Vater jahrelang ohne Job sind. Ziel ist es, den Kindern das Modell ihrer Eltern als Vorbild auszureden. Die Inititiative bildet den Auftakt für eine umfassende Hartz-IV-Reform.
Bayerns CSU-Sozialministerin Christine Haderthauer will mit öffentlicher Arbeit und Intensivbetreuung Langzeitarbeitslosen mit Kindern bei der Rückkehr in einen geregelten Alltag helfen. “Wir dürfen nicht zusehen, wenn Eltern den Lebensentwurf Hartz IV in die nächste Generation tragen, quasi vererben”, sagte die Ministerin der FTD. “Mit den bisherigen Maßnahmen kommen wir an diese Härtefälle nicht ran”, so die CSU-Politikerin. “Es reicht manchmal eben einfach nicht, jedem eine Arbeitsstelle zuzuweisen und dann zu hoffen, dass es klappt. In einigen Fällen müssen wir die gesamte Lebenssituation in den Blick nehmen. Bei Langzeitarbeitslosen mit Kindern brauchen wir einen besseren, einen ganzheitlichen Ansatz.”

Bayern startet in dieser Woche einen Modellversuch in Nürnberg und Fürth, wo der Anteil der Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist. Rund 2200 Familien in der Region sollen drei Jahre intensiv gefördert werden. Das Angebot richtet sich an Paare mit Kindern und Alleinerziehende, die von Hartz IV leben. Zwei bis drei Betreuer kümmern sich um je eine Familie. Das Projekt kostet knapp 19 Mio. Euro, davon zahlt der Freistaat gut die Hälfte. Die beiden Städte und die Arbeitsagentur zahlen den üblichen Anteil für die Eingliederung Arbeitsloser. “Das Projekt kostet viel Geld und erfordert intensiven Einsatz – aber ich glaube, es verspricht Erfolg.”
Mit dem Projekt testet Bayern, wie sich Sachleistungen bewähren, und liefert so einen Vorgeschmack auf die Hartz-IV-Reform des Bundes, die im Herbst ansteht. “Den Kindern machen wir besondere Angebote, einen Sprachkurs, Hausaufgabenunterstützung oder den Fußballverein. Damit erproben wir schon mal, wie es sich auswirkt, für die Kinder in Hartz IV stärker Sachleistungen anzubieten”, sagte Haderthauer. Im Unterschied zur normalen Jobvermittlung mischen sich die Betreuer stark in den Alltag der Familien ein: “Wir helfen, wenn es ein Suchtproblem gibt, schicken, wenn nötig, die Schuldnerberatung”, sagte die Ministerin. “Es gibt viele Gründe, weshalb Langzeitarbeitslose einen Job nicht antreten oder wieder schmeißen.”

Die Eltern bekommen eine berufliche Qualifizierung und ein öffentliches Beschäftigungsangebot. Außerdem werden sie bei der Alltagsbewältigung unterstützt, bekommen etwa Hilfe beim Kochen, im Umgang mit Haushaltsmitteln und dabei, den Tagesablauf zu strukturieren. Vielen falle es schon schwer, morgens aufzustehen, so die Sozialministerin. Es könne nicht sein, dass in einer Familie das Schulkind die einzige Person sei, die aufsteht. Außerdem wird den Betroffenen bei der Erziehung und der Suche nach einem Betreuungsplatz unter die Arme gegriffen.
Weil das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz-IV-Sätze im Frühjahr für verfassungswidrig erklärt hatte, berechnet die Regierung sie derzeit neu. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) favorisiert dabei für Kinder gezielte Sachleistungen statt höherer Geldbeträge. “Selbst wenn die Eltern vielleicht irgendwann wieder in die Arbeitslosigkeit fallen, dann retten wir vielleicht die Kinder über unsere Maßnahmen “, begründet Haderthauer das Projekt.

Kommunen sollen Schwerpunkt ändern
Christine Haderthauer fordert Kommunen auf, ihr Gejammer über klamme Kassen einzustellen und den Kitaausbau voranzutreiben. “Mit der Einstellung: Wir hören jetzt auf, wenn ihr nicht mehr drauflegt, kommen wir nicht weiter. Es ist nicht fair, Bund und Land den schwarzen Peter zuzuschieben. Beide haben sehr viel Geld zugeschossen.” Nach ihrer Ansicht müssen die Kommunen andere Schwerpunkte in ihren Haushalten setzen. “Heute ist es nicht mehr der Kreisverkehr, sondern die Kinderbetreuung, die den Standortvorteil ausmacht.” Viele Bürgermeister hätten die gestiegene Bedeutung der Betreuung noch nicht realisiert.

Quelle: ftd.de – 27.07.2010 – von Monika Dunkel
Link zum Pressebericht: www .ftd.de/politik/deutschland/:hilfe-fuer-langzeitarbeitslose-lebensentwurf-hartz-iv-nicht-vererben/50149266.html

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