Urteil: Kosten für Schulbücher bei Hartz IV trägt komplett das Sozialamt

Hartz-IV-Empfänger können die kommenden Kosten für Schulbücher nach einem Urteil des zuständigen Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz beim Sozialamt vollständige geltend machen. In der am heutigen Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ging es um den Fall eines Schülers in der neunten Klasse, der gemeinsam mit seiner alleinerziehenden Mutter HartzIV bezog. Für das vergangene Schuljahr 2005/2006 verlangten sie von der zuständigen Arbeitsverwaltung die Übernahme der Kosten für die entsprechenden Schulbücher.

Zwar hatte der besagte Schüler nach den damals geltenden Vorschriften des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz einen Lernmittelgutschein in Höhe von genau 59 Euro erhalten. Allerdings blieb trotz dieses Beitrags noch ein Betrag von insgesamt ungefähr 140 Euro übrig, der von der erwähnten Behörde nicht vollständig übernommen wurde. Dagegen setzten sich alleinerziehende Mutter und Sohn zur Wehr, unterlagen aber zunächst vor dem zuständigen Sozialgericht der Stadt Koblenz.

Der jährliche Bedarf an Schulbüchern sei aus der gewährten Regelleistung zu erbringen, urteilte das Koblenzer Gericht damals. Auch gehörten die erwähnten Schulbücher nicht zu den im Gesetz abschließend aufgezählten sogenannten «Sonderbedarfen», deren Kosten vom entsprechenden Grundsicherungsträger zusätzlich zu den Regelleistungen der Mutter zu übernehmen seien.

Auch das zuständige Landessozialgericht sah keine entsprechende Leistungspflicht des Trägers der sogenannten Grundsicherung, verurteilte aber das im aktuellen Berufungsverfahren ebenfalls geladene Sozialamt zur entsprechenden Übernahme der Kosten der Schulbücher. Bei den Kosten für notwendige Schullektüre handelt es sich nach Ansicht der zuständigen Landessozialrichter um einen sogenannten «atypischen Bedarf, der durch den Sozialhilfeträger und nicht aus der vom Grundsicherungsträger gewährten Regelleistung zu decken» sei, so die Richter am heutigen Donenrstag. Die Höhe der entsprechenden Regelleistung orientiere sich an dem Bedarf eines Erwachsenen, denen aber in der Regel keine Kosten für Schulbücher entstünden.

Quelle: news-von-morgen.de – 26.02.2009 – Von ror
Link zum Pressebericht: www .news-von-morgen.de/urteil-kosten-fuer-schulbuecher-bei-hartz-iv-traegt-komplett-das-sozialamt-716758

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