Wittenberg Sozialamt

Sozialamt Wittenberg
Breitscheidstr. 3
06886 Wittenberg
Telefon: (03491) 479 525
Email: sozialamt@landkreis.wittenberg.de

Hast Du mit diesem Sozialamt Erfahrungen gesammelt? Dann nutze die Möglichkeit hier über Deine Erfahrungen zu schreiben.

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

Verwandte Artikel:

Schlagwörter: , , ,

Ein Kommentar

  • admin sagt:

    NEWSFLASH ZTUM SOZIALAMT WITTENBERG – Förderprogramm im Landkreis voll ausgeschöpft – Arbeitsplätze fürs Gemeinwohl
    Beim Programm “Lokales Kapital für soziale Zwecke”des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht es darum, dass kommunale Arbeitgeber – oder nach Abstimmung mit diesen auch Wohlfahrtsverbände – zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, die dem Gemeinwohl dienen. Im Landkreis Wittenberg konnten so bislang 48 neue Stellen geschaffen werden. Der Bund stellt dafür pro Arbeitsplatz maximal 500 Euro pro Monat. Damit werden 50 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts gedeckt. Sozialversicherungsbeiträge bis zu 200 Euro übernimmt ebenfalls der Bund. Je neu eingestellten Arbeitnehmer über 50 Jahre fließen weitere 100 Euro. Der Bund greift hierfür teils auf Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zurück.

    “Die übrigen 50 Prozent des Arbeitsentgelts hätten die Kommunen nicht allein bewältigen können”, erläutert Landrat Dannenberg, “daher hat das Land Sachsen-Anhalt eine eigene Richtlinie erlassen, die mit Landeszuschüssen verbunden ist.”Dieser Zuschuss beträgt maximal 220 Euro und der vom Landkreis maximal 70 Euro pro Monat für eine Dauer von drei Jahren. Dannenberg weist vor allem darauf hin, dass es sich um hochwertige, sozialversicherungspflichtige Stellen mit 30 Wochenstunden handelt und nicht um eine Aufstockung für geringfügig Beschäftigte. Im Bereich der Erhaltung und Verbesserung der Infrastruktur konnten 28 der insgesamt 48 neuen Stellen geschaffen werden. Landschaftspflege, Kinder-, Senioren- und Behindertenbetreuung sind weitere Arbeitsfelder, aber auch Kunst und Kultur.

    Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm war bislang eine vorangegangene Arbeitslosigkeit von 24 Monaten, davon zwölf Monate als ALG-II-Bezieher. Für die zweite Förderungsrunde ist dieser Zeitraum auf zwölf Monate ALG-II-Bezug verkürzt worden, damit mehr Personen für die Förderung in Frage kommen.

    So kann das Programm besser ausgeschöpft werden, erläutert Regine Hübscher vom Fachdienst Bauordnung, Stabstelle ABM-Koordinierung. Die zweite Förderungsrunde der Kommunal-Kombi läuft von November 2009 bis 2012; der Bewilligungsbescheid ist für Ende April 2009 angekündigt. Das zweite Bundesförderprogramm, “Lokales Kapital für soziale Zwecke”, wird ebenfalls aus Geldern des Europäischen Sozialfonds gespeist und hat auch die Schaffung von Arbeitsplätzen zum Ziel. “2008 hat der Landkreis Wittenberg diese Mittel zu fast 100 Prozent ausgeschöpft. Das ist das beste Ergebnis in Sachsen-Anhalt und möglicherweise wird deswegen die Fördersumme für 2009 erhöht”, berichtet Regine Hübscher. 2008 standen beim Landkreis 150.000 Euro zur Verfügung; je Projekt sind höchstens 10.000 Euro bewilligt worden. Die geförderten Projekte reichen von der Betreuung in einer Kindertagesstätte über ein Funktionsmodell einer Gierseilfähre bis hin zu einem Volleyballplatz.

    Für 2009 können noch bis zum 3. April 2009 Anträge bei der Kreisverwaltung Wittenberg, Stabstelle ABM-Koordinierung gestellt werden. Formulare sind auf www .landkreis-wittenberg.de (Kreisverwaltung – Fachdienst Bauordnung – Lokales Kapital) abrufbar. Ansprechpartnerin ist Regine Hübscher.

    - Einzelpersonen und Verbände, Vereine sowie Unternehmen können Anträge stellen. Es geht um förderwürdige Projekte im sozialen, kulturellen, sportlichen, gewerblichen, Dienstleistungs- und Umweltbereich. Arbeitsplätze sollen unter anderem für Langzeitarbeitslose, Behinderte, Alleinerziehende, Migranten und Wiedereinsteiger ins Arbeitsleben geschaffen werden. Weitere wichtige Kriterien bestehen darin, dass das Projekt bei Antragstellung noch nicht laufen darf und die damit verbundenen Kosten zusätzlich sind. Zudem muss es sich um ein inhaltlich abgeschlossenes Projekt handeln. Ein Beirat des Landkreises prüft die Förderungsanträge zunächst bis zum 30. April. Danach reichen die vom Beirat nachvollziehbar ausgewählten Antragsteller ihre Anträge beim Landesverwaltungsamt ein.

    Quelle: supersonntag-web.de – 18.01.2009
    Link zum Pressebericht: www .supersonntag-web.de/scms_show_data.php?mode=detail&category=25&entry=7447

Einen Kommentar hinterlassen