Berlin Sozialamt

Sozialamt Berlin
Riesaer Str. 94
12627 Berlin
Telefon: 030/902934411

Sozialamt Berlin
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
Telefon: 030/20090

Hast Du mit diesem Sozialamt Erfahrungen gesammelt? Dann nutze die Möglichkeit hier über Deine Erfahrungen zu schreiben.

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

Verwandte Artikel:

Schlagwörter: , , ,

3 Kommentare

  • admin sagt:

    NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT BERLIN – 60 000 Berliner klagten gegen Hartz-IV-Bescheid
    Vermurkst und unpraktikabel – Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue fand dieser Tage deutliche Worte für die Hartz-IV-Gesetze. Die neuesten Zahlen geben ihr Recht: 60 000 Berliner klagten bislang vor dem Berliner Sozialgericht wegen Hartz IV.

    An einem der nächsten Tage wird im Berliner Sozialgericht der 60 000. hellgrüne Aktendeckel aufgeklappt und mit den Unterlagen für eine neue Klage gefüllt. Hellgrün kennzeichnet im Gericht an der Invalidenstraße die Hartz-IV-Verfahren. Und ein Ende der Klagewelle ist nicht in Sicht. 21 500 der Verfahren gingen im vergangenen Jahr ein, das macht gut zwei Drittel aller Klagen und Eilanträge an dem Gericht aus.

    Um die Verfahren in den Griff zu bekommen, wurde die Zahl der Richter auf 103 erhöht, weitere Stellen werden geschaffen. Allein in diesem Jahr sollen insgesamt 40 neue Richter kommen; vor 2005 gab es lediglich 59 Sozialrichter. Trotzdem dauert ein durchschnittliches Hartz-IV-Verfahren ein gutes Jahr. Die Chancen der Kläger vor Gericht sind gut. „In 48 Prozent der Verfahren wurden Entscheidungen der Jobcenter beanstandet“, sagt Gerichtssprecher Michael Kanert. In den anderen Bereichen – beispielsweise bei Renten- oder Krankenkassenverfahren – liegt diese Quote deutlich darunter, nämlich bei rund einem Drittel. Hauptsächlich wurde um die Übernahme der Mietkosten, um Anrechnungen von Einkommen und über Sanktionen wegen Pflichtverletzungen gestritten.

    Angesichts der vielen Klagen kritisierte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) vor wenigen Tagen die Hartz -IV-Gesetze als nicht praxistauglich und „vermurkst“. Sie kündigte an, dass die Länderjustizminister noch in diesem Jahr „wirksame Gesetzesverbesserungen“ erarbeiten wollen. In Berlin erhalten rund 560 000 Menschen in 310 000 Haushalten Leistungen nach Hartz IV.

    Quelle: tagesspiegel.de – 17.1.2009 – Von Sigrid Kneist
    Link zum Pressebericht: www .tagesspiegel.de/berlin/Hartz-IV-Justiz;art270,2707846

  • admin sagt:

    NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT BERLIN – 19.01.2009 – Entweder Prostitution – oder Geld weg
    Berliner Kampagne gegen Hartz IV prangert mit einer Broschüre staatliche Sanktionspraxis an

    Verena Storm ist Mutter eines neunjährigen Sohnes und erhält Arbeitslosengeld II. Ihr wurde eine Kürzung um 30 Prozent angedroht, als sie sich weigerte, eine Vereinbarung zu unterschreiben, die sie zur Prostitution als Nebenerwerb verpflichtete. Einen Monat zuvor hatte sie ihrer Betreuerin mitgeteilt, die Prostitution aus psychischen Gründen beendet zu haben. Frau Storm ist eine von zehn Personen, die in der Studie »Wer nicht spurt, kriegt kein Geld« zu Wort kommen. Die Namen wurden von den Autoren vollständig anonymisiert.

    Die Arbeitsgruppe (AG) Sanktionen der Berliner Kampagne gegen Hartz IV will mit der Broschüre die Schicksale hinter den anonymen Arbeitsmarktzahlen an die Öffentlichkeit bringen und die Politik auf die Missstände in den Job Centern aufmerksam machen. »Die Folgen der Sanktionspraxis, wie die Hartz IV-Gesetzgebung sie vorschreibt, sind gravierend für alle Betroffenen und letztlich für die ganze Gesellschaft«, sagt Claudia Daseking von der AG Sanktionen. Die Forderung der AG ist daher eine Aussetzung des Sanktionsparagrafen (§ 31 SGB II). Dies soll Zeit schaffen für eine öffentliche Debatte über den Sinn des Bestrafens von Erwerbslosen und eine andere Arbeitsmarktpolitik.

    Zwischen Oktober 2007 und August 2008 suchte die AG Sanktionen vor sechs Job Centern mittels Fragebogen nach ALG II-Empfängern, die bereits sanktioniert wurden oder denen eine Sanktion drohte.

    Die Erfahrungen mit Sanktionen in Form von Porträts öffentlich zu machen, war von Anfang an ein Hauptanliegen der Studie. Jedes Porträt beschreibt die Situation eines Betroffenen. Außerdem werden die Vorgänge geschildert, die zur Sanktion führten, soweit diese rekonstruiert werden konnten. Darüber hinaus wurden 28 Beratungsstellen zu ihren Erfahrungen befragt.

    Die Sanktionsbedingungen sind im Sozialgesetzbuch II festgehalten. Kürzungen werden demnach bei so genannten Pflichtverletzungen verhängt. Dazu gehört zum Beispiel die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben oder die dort festgehaltenen Pflichten zu erfüllen.

    Herrn und Frau Bärmann, beide Ende 50 und schwer krank, wurden Sanktionen angedroht, da sie Fortbildungsmaßnahmen »ohne Grund verweigern« würden. Offenbar war dem Job-Center-Mitarbeiter, der speziell für Schwerbehinderte zuständig war, trotz entsprechender Krankschreibungen nicht bewusst, dass ein Mensch mit schwerer Herzkrankheit nicht in der Lage ist, Lagerarbeiten zu verrichten oder mehrmals täglich fünf Stockwerke hinauf und hinab zu steigen.

    »Die meisten Menschen, die nicht von Hartz IV betroffen sind, wissen nicht, was eine Sanktion für den Alltag bedeutet«, so Daseking. Man müsse sich täglich entscheiden, entweder die umfangreichen Hausaufgaben für das Job-Center zu erledigen, um die Auflagen zu erfüllen, oder sich im eigenen Interesse um »richtige Jobs« zu bemühen.

    In der Auswertung der Fragebögen wurde ebenfalls klar, dass Betroffene oft den eigenen Fall nicht verstehen oder richtig einschätzen können. Dies liegt vor allem daran, dass Gesetze, Ausführungsrichtlinien oder Sparvorgaben, an denen sich die Mitarbeiter der Jobcenter orientieren müssen, nicht bekannt sind.

    Hartz IV in Zahlen

    - 218 190 Arbeitslose in Berlin im Dezember 2008
    - 80 Prozent beziehen Arbeitslosengeld II., 180 000 Kinder leben in Hartz IV-Familien
    - 37 500 absolvieren 1-Euro-Jobs
    - Im September 2007 wurden bundesweit 173 796 Sanktionen verhängt.

    Die Broschüre kann auf der Website der Berliner Kampagne herunter geladen oder bestellt werden: www .hartzkampagne.de

    Quelle: neues-deutschland.de – 19.01.2009 – Von Sarah Liebigt
    Link zum Pressebericht: www .neues-deutschland.de/artikel/142396.entweder-prostitution-oder-geld-weg.html

  • watcher sagt:

    NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT BERLIN – 24.03.2009 – Berlin-Brandenburg: Mehr Wohngeld in Brandenburg
    Rund 35.000 Wohngeldempfänger in Brandenburg können sich freuen: in diesem Jahr erhalten viele deutlich mehr Wohngeld als in den Jahren zuvor. Das sagte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD) in Potsdam.
    Die durchschnittliche Wohngeldhöhe im Land Brandenburg wird ersten Berechnungen zufolge wahrscheinlich von bisher rund 73 Euro pro Monat auf bis zu 115 Euro ansteigen. Voraussichtlich werden in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro Wohngeld über die 41 Wohngeldstellen der Städte, Ämter und Landkreise ausgereicht, das ist fast doppelt so viel wie 2008. Das Wohngeld wird vom Land finanziert. Die Hälfte erstattet der Bund den Ländern zurück.

    „Mit dem Wohngeld unterstützen wir Menschen mit geringem Einkommen dabei, sich eine angemessene Wohnung leisten zu können. Damit helfen wir nicht nur, ein menschliches Grundbedürfnis zu befriedigen, wir leisten damit auch einen Beitrag zum sozialen Frieden. Wohngeld ist aber kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf”, so Dellmann.

    Seit Januar 2009 gilt bundesweit ein neues Wohngeldrecht, das vor allem für Rentner und Familien mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld bedeuten kann. Die Wohngeldsätze wurden um acht Prozent angehoben. Auch die Miethöchstbeträge, also die bei der Wohngeldberechnung maximal anzurechnende Miethöhe, wurden um 10 Prozent angehoben.

    Quelle: berlinerumschau.com – 19. Februar 2009
    Link zum Pressebericht: www .berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=19022009ArtikelBB2

Einen Kommentar hinterlassen