Regierung will privat versicherte Alg-II-Bezieher entlasten

Die Bundesregierung will die Gesetzeslage ändern, nach der privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger mehr als die Hälfte des Alg-II-Regelsatzes für ihre Krankenversicherung aufwenden müssen, ohne dass sie dafür einen Zuschuss erhalten oder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Das steht in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken vom 24. Juni, die jetzt veröffentlicht wurde.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hält diese Regelung schlicht für verfassungswidrig: Privat Krankenversicherte, die in Hartz IV abrutschen, dürfen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, bekommen aber von der Arbeitsagentur nur soviel Zuschuss zu ihren Versicherungsprämien, wie eine gesetzliche Krankenversicherung kosten würde. Konkret müssen sie derzeit 183,09 € im Monat aus eigener Tasche für ihre Krankenversicherung aufbringen – das ist mehr als die Hälfte der Grundsicherung, die sie von der Arbeitsagentur bekommen. Nachdem ein Gesetzentwurf der Linken, der dieses Ärgernis ändern sollte, bereits in der letzten Legislaturperiode von den vier übrigen Bundestagsfraktionen abgelehnt worden war, hat nun die Bundesregierung eine schnelle Änderung angekündigt.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken erklärt die Bundesregierung, sie sehe hier “Handlungsbedarf”. Es würden bereits Gespräche “sowohl auf Fachebene als auch auf politischer Ebene” geführt, um “so zügig wie möglich” einen “konsensfähigen Lösungsvorschlag” zu entwickeln, heißt es in der Drucksache. Grundsätzlich sieht die Regierung hierfür drei Möglichkeiten, nämlich

* den Beitrag von Alg-II-Beziehern zur privaten Krankenversicherung auf den Beitrag zu begrenzen, den die Arbeitsagentur auch für gesetzlich Krankenversicherte zahlt,
* den Betroffenen wieder den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zu öffnen oder
* die Arbeitsagenturen zur Übernahme der vollen Versicherungsprämie zu verpflichten.

Welche dieser Möglichkeiten sie bevorzugt, darüber machte die Regierung keine Aussage. Allerdings forderte sie die privaten Krankenversicherer auf, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung “auf die Durchsetzung von Forderungen zu verzichten”. Nach ihren Angaben beziehen derzeit mehr als 25.000 privat Krankenversicherte Arbeitslosengeld II – Ende 2008 waren es noch weniger als 10.000.

Quelle: mediafon.net – 07.07.2010
Link zum Pressebericht: www .mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4c34b27c0e910&akt=news_versicherungen&view=&si=4c34b479b7995&lang=1

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