Künftig kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger?

Regierung will Kommunen die Entscheidung über maximale Unterkunftskosten überlassen

Berlin – Die Kommunen sollen künftig selbst bestimmen können, welche Unterkunftskosten sie für Hartz-IV-Empfänger zahlen. Entsprechende Überlegungen hat das Bundesarbeitsministerium bestätigt. Sozialverbände und Opposition warnen vor erneuten Sparmaßnahmen zulasten der Fürsorgeempfänger. Denn etlichen Hartz-IV-Empfängern könnte ein Umzug in eine kleinere Wohnung drohen.

Kommunen und Bund streiten seit Langem über die Wohnkosten für Hartz-IV-Bezieher, die Städte und Gemeinden finanzieren müssen. Die im März eingesetzte “Gemeindefinanzkommission” – die Lösungen für die Finanzmisere der Kommunen suchen soll – befasst sich deshalb auch mit diesem Thema. Flexiblere Standards sollen die Kommunen finanziell entlasten.

Das Sozialgesetz sieht vor, dass den Langzeitarbeitslosen “angemessene Wohnkosten” zu erstatten sind. Weil dieser Begriff vage ist, drehen sich die meisten der vielen Hartz-IV-Klagen um die Unterkunfts- und Heizkosten. Bislang gilt bundesweit eine Wohnfläche von 45 Quadratmetern für einen Alleinstehenden als Richtwert. Künftig könnten regional 25 Quadratmeter als ausreichend gelten. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe vorgeschlagen, die bisherige individuelle Berechnung, welche Mietkosten erstattet werden, durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. “Es ist unterschiedlich, ob Sie in der Münchener Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten.” Den Kommunen könne die Möglichkeit eingeräumt werden, per Satzung eine maximale Erstattungshöhe festzulegen.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, warnte davor, aus Kostengründen die Standards zu weit abzusenken. Mit Sicherheit könne man eine Wohnfläche von nur 25 Quadratmetern nicht für alle Hartz-IV-Empfänger zum Maßstab machen. Bei einer Absenkung des Standards drohe eine Klageflut. Der Grünenpolitiker kritisierte, dass im Rahmen der Gemeindefinanzkommission überdies auch über Einsparungen bei Behinderten und der Jugendhilfe verhandelt werde. Auch hier wolle man die Standards absenken. “Dies geht an die Grundlagen unseres Sozialstaats”, sagte Kurth. Der Sozialverband VdK warnte vor einer Spaltung der Gesellschaft. “Wer immer nur den Rotstift bei den sozial Schwachen ansetzt und höhere Belastungen der Vermögenden in Deutschland scheut, vergrößert die Kluft zwischen Arm und Reich”, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher.

Das Arbeitsministerium stellte in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen allerdings klar, dass die Regierung weder in der Familienpolitik noch bei Behinderten oder in der Pflege eine Änderung der Standards plane. Eine Arbeitsgruppe “Standards” der Gemeindefinanzkommission habe bisher lediglich einen Katalog mit möglichen Flexibilisierungen erstellt. Diese Zusammenstellung umfasse nicht nur den Sozialbereich.

Quelle: welt.de – 24.07.10 – Von Dorothea Siems
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/politik/article8613411/Kuenftig-kleinere-Wohnungen-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

Aktuelle Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen