Archive for November, 2010

Hartz IV wird runderneuert

Mittwoch, November 10th, 2010

Kabinett beschließt überarbeiteten Regelsatz und Bildungspaket – Erhöhung zum 1. Juli entfällt

Berlin – Das Bundeskabinett hat die umstrittene Hartz-IV-Reform auf den Weg gebracht. Der Regelsatz für die rund 4,7 Millionen erwachsenen Hartz-IV-Bezieher soll danach zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro steigen. Auf eine erneute Erhöhung im nächsten Jahr können die Empfänger von Arbeitslosengeld II aber nicht hoffen. Das Kabinett beschloss, den bisher üblichen Termin für die jährliche Anpassung des Regelsatzes generell vom 1. Juli auf den 1. Januar eines jeden Jahres zu verschieben.

Die Regelsätze für die Kinder werden nicht angehoben. Für die rund 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Familien gibt es aber ein Bildungspaket mit Zuschüssen zum Schulessen, für Nachhilfe sowie zur Teilhabe etwa am Vereinsleben. Dies soll auch für etwa 300 000 Kinder gelten, deren Eltern kein Hartz IV beziehen, aber den Kinderzuschlag für Geringverdiener erhalten. Zudem werden die Zuverdienstgrenzen für einen Teil der erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher leicht angehoben. Sie können dann bis zu 20 Euro mehr im Monat von ihrem Verdienst behalten. Den Bund kosten Bildungspaket und Regelsatzerhöhung mehr als eine Milliarde Euro im Jahr.

Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte an, parallel zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens Vertreter der Regierungs- und Oppositionsfraktionen sowie der Länder einzuladen, “um auf dem Weg zum Bundesratsbeschluss Gemeinsamkeiten und Lösungswege auszuloten”. Auf diese Art und Weise hatte von der Leyen auch einen Konsens zwischen Regierung, Opposition und Ländern über die Reform der Jobcenter erzielt. Ein Gespräch soll es erst nach der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag geben. Die Kritiker müssten nun eigene Vorschläge machen, forderte die Ministerin.

Die schwarz-gelbe Koalition hat im Bundesrat keine Mehrheit mehr. Angesichts des Widerstands der Opposition ist unklar, ob das Gesetz wie geplant am 17. Dezember im Bundesrat verabschiedet werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar eine Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes und die Berücksichtigung der Bildungskosten von Kindern bis zum Jahreswechsel gefordert. Das Verfassungsgericht habe mit seinem engen Zeitplan zur Umsetzung der Reform die gesamte Politik in die Verantwortung genommen, sagte von der Leyen. Sie appellierte an die Opposition, das Gesetz “gemeinsam voranzubringen”.

Ungeachtet des Appells der Ministerin, die Reform nicht zu blockieren, stellte sich SPD-Chef Sigmar Gabriel umgehend quer: Die SPD werde die vorgelegten Pläne in Bundesrat und Bundestag ablehnen. Die Arbeitsministerin packe “kleine Bildungspäckchen für Hartz-IV-Kinder und schafft noch mehr Armutslöhne statt anständiger Jobs”, kritisierte Gabriel. “Das machen wir nicht mit.” SPD-Vizechefin Manuela Schwesig wertete es als Erfolg der Sozialdemokraten, dass nun auch ein Teil der Kinder von Geringverdienern von dem Bildungspaket profitieren soll. Dies reiche aber nicht aus.

Von der Leyen lobte ihr Bildungspaket dagegen als “Riesenfortschritt für die Kinder”. Das Förderpaket umfasst Zuschüsse zum Mittagessen in Kita oder Schule, Geld für Schulausflüge und Schulmaterial und den Anspruch auf ein Sport-, Kultur- oder Musikangebot sowie Lernförderung. Statt nach dem Gießkannenprinzip einfach mehr Geld zu verteilen, werde jetzt jedes Kind direkt gefördert, sagte von der Leyen. Zudem gebe es am Ort großen Gestaltungsspielraum für die Umsetzung. Wie von der CSU gefordert, ist neben der Abrechnung der Bildungszuschüsse über Gutscheine auch eine Direktüberweisung an Bildungsträger und Vereine möglich.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte die Reform. “Hartz IV ist kein Lebenszustand, sondern es ist eine Brücke möglichst wieder in Arbeit”, sagte sie. Merkel zeigte aber auch Verständnis für die Sorgen der Betroffenen – etwa, dass Ausgaben für Alkohol und Tabak nicht mehr im Regelsatz seien. “Ich weiß, dass das zum Teil auch hart ist.”

Quelle: welt.de – 21.10.2010 – Stefan von Borstel
Link zum Pressebericht: www .welt.de/print/die_welt/politik/article10440610/Hartz-IV-wird-runderneuert.html

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L 6 AL 13/08 – LSG Hessen: Weniger Arbeitslosengeld für betrunkenen Taxifahrer

Mittwoch, November 10th, 2010

Zwölf Wochen Sperrfrist nach Kündigung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis

Verliert ein Berufskraftfahrer wegen Alkohols am Steuer seine Fahrerlaubnis und wird deshalb arbeitslos, so rechtfertigt dies eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Dies gilt auch bei einer Trunkenheitsfahrt außerhalb der Arbeitszeit, so das LSG Hessen in einem Urteil.

Einem Taxifahrer wurde aufgrund einer privaten Autofahrt mit 0,78 Promille Blutalkoholkonzentration die Fahrerlaubnis für die Dauer von zehn Monaten entzogen. Hierauf kündigte sein Arbeitgeber außerordentlich. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gewährte dem 35-jährigen Mann aus Kassel Arbeitslosengeld. Sie verhängte allerdings eine Sperrfrist von zwölf Wochen und minderte damit um diese Zeitspanne den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Taxifahrer habe gravierend gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen und die Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt, so die BA. Dem widersprach der arbeitslose Mann. Er verwies darauf, dass keine verhaltensbedingte, sondern vielmehr eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen worden sei. Dies folge aus dem vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleich. Zudem sei es außerhalb seiner Arbeitszeit zu dem Verkehrsverstoß gekommen.

Die Richter bestätigten die Auffassung der BA. Der Taxifahrer habe mit der privaten Trunkenheitsfahrt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Bei einem Berufskraftfahrer sei der Besitz der Fahrerlaubnis Geschäftsgrundlage für die Erfüllung des Arbeitsvertrages. Die vertragliche Pflicht, sich so zu verhalten, dass diese nicht entzogen wird, wirke auch nicht unverhältnismäßig auf die private Lebensgestaltung eines Arbeitnehmers ein. Aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis für die Dauer von zehn Monaten sei sein Arbeitgeber daher zur außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung berechtigt gewesen. Da es sich um einen kleinen Taxibetrieb mit vier bis fünf Fahrern handele, habe der Taxifahrer auch nicht auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden können. Der Mann könne sich hinsichtlich seines grob fahrlässigen Verhaltens ferner nicht auf einen wichtigen Grund berufen. Darüber hinaus sei die Regeldauer der Sperrzeit von zwölf Wochen nicht wegen besonderer Härte zu reduzieren.

Urteil des LSG Hessen vom 22.06.2010
Az.: L 6 AL 13/08

Quelle: lexisnexis.de – 26.10.2010
Link zum Pressebericht: www .lexisnexis.de/rechtsnews/lsg-hessen-weniger-arbeitslosengeld-fuer-betrunkenen-taxifahrer-zwoelf-wochen-sperrfrist-nach-kuendigung-wegen-entzugs-der-fahrerlaubnis-189742

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Kürzungen 2011 bei Hartz IV schon jetzt aktuell

Mittwoch, November 10th, 2010

Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung bekanntlich Kürzungen bei den Hartz IV Leistungen beschlossen. So wird etwa das Elterngeld auf den Bezug von Arbeitslosengeld II voll angerechnet und auch der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II entfällt. Zuvor hatten Bezieher von Arbeitslosengeld I einen prozentualen Mehrbetrag erhalten.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wendet diese geplanten Kürzungen bereits an. So sind bereits jetzt Kürzungsbescheide an die Betroffenen für die Zeit ab Januar 2011 herausgegangen. Die BA erklärte dazu, dass die Beischeide auf die Rechtslage der Zukunft projiziert würden. Auch das Arbeitsministerium sagte, dass es sich um eiinen Vorgriff auf die von der Regierung gebilligte Gesetzesänderung zu Hartz IV handele. Das Gesetz sei im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, deshalb könne man ohne weiteres davon ausgehen, dass es am 1. Januar 2011 in Kraft treten werde.

Quelle: sozialhilfe24.de – 14. Oktober 2010
Link zum Pressbericht: www .sozialhilfe24.de/news/1237/kuerzungen-2011-bei-hartz-iv-schon-jetzt-aktuell/

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