Archive for Oktober, 2010

“Lebensentwurf Hartz IV nicht vererben”

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Bayern startet ein Förderprojekt für Familien, in denen Mutter und Vater jahrelang ohne Job sind. Ziel ist es, den Kindern das Modell ihrer Eltern als Vorbild auszureden. Die Inititiative bildet den Auftakt für eine umfassende Hartz-IV-Reform.
Bayerns CSU-Sozialministerin Christine Haderthauer will mit öffentlicher Arbeit und Intensivbetreuung Langzeitarbeitslosen mit Kindern bei der Rückkehr in einen geregelten Alltag helfen. “Wir dürfen nicht zusehen, wenn Eltern den Lebensentwurf Hartz IV in die nächste Generation tragen, quasi vererben”, sagte die Ministerin der FTD. “Mit den bisherigen Maßnahmen kommen wir an diese Härtefälle nicht ran”, so die CSU-Politikerin. “Es reicht manchmal eben einfach nicht, jedem eine Arbeitsstelle zuzuweisen und dann zu hoffen, dass es klappt. In einigen Fällen müssen wir die gesamte Lebenssituation in den Blick nehmen. Bei Langzeitarbeitslosen mit Kindern brauchen wir einen besseren, einen ganzheitlichen Ansatz.”

Bayern startet in dieser Woche einen Modellversuch in Nürnberg und Fürth, wo der Anteil der Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist. Rund 2200 Familien in der Region sollen drei Jahre intensiv gefördert werden. Das Angebot richtet sich an Paare mit Kindern und Alleinerziehende, die von Hartz IV leben. Zwei bis drei Betreuer kümmern sich um je eine Familie. Das Projekt kostet knapp 19 Mio. Euro, davon zahlt der Freistaat gut die Hälfte. Die beiden Städte und die Arbeitsagentur zahlen den üblichen Anteil für die Eingliederung Arbeitsloser. “Das Projekt kostet viel Geld und erfordert intensiven Einsatz – aber ich glaube, es verspricht Erfolg.”
Mit dem Projekt testet Bayern, wie sich Sachleistungen bewähren, und liefert so einen Vorgeschmack auf die Hartz-IV-Reform des Bundes, die im Herbst ansteht. “Den Kindern machen wir besondere Angebote, einen Sprachkurs, Hausaufgabenunterstützung oder den Fußballverein. Damit erproben wir schon mal, wie es sich auswirkt, für die Kinder in Hartz IV stärker Sachleistungen anzubieten”, sagte Haderthauer. Im Unterschied zur normalen Jobvermittlung mischen sich die Betreuer stark in den Alltag der Familien ein: “Wir helfen, wenn es ein Suchtproblem gibt, schicken, wenn nötig, die Schuldnerberatung”, sagte die Ministerin. “Es gibt viele Gründe, weshalb Langzeitarbeitslose einen Job nicht antreten oder wieder schmeißen.”

Die Eltern bekommen eine berufliche Qualifizierung und ein öffentliches Beschäftigungsangebot. Außerdem werden sie bei der Alltagsbewältigung unterstützt, bekommen etwa Hilfe beim Kochen, im Umgang mit Haushaltsmitteln und dabei, den Tagesablauf zu strukturieren. Vielen falle es schon schwer, morgens aufzustehen, so die Sozialministerin. Es könne nicht sein, dass in einer Familie das Schulkind die einzige Person sei, die aufsteht. Außerdem wird den Betroffenen bei der Erziehung und der Suche nach einem Betreuungsplatz unter die Arme gegriffen.
Weil das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz-IV-Sätze im Frühjahr für verfassungswidrig erklärt hatte, berechnet die Regierung sie derzeit neu. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) favorisiert dabei für Kinder gezielte Sachleistungen statt höherer Geldbeträge. “Selbst wenn die Eltern vielleicht irgendwann wieder in die Arbeitslosigkeit fallen, dann retten wir vielleicht die Kinder über unsere Maßnahmen “, begründet Haderthauer das Projekt.

Kommunen sollen Schwerpunkt ändern
Christine Haderthauer fordert Kommunen auf, ihr Gejammer über klamme Kassen einzustellen und den Kitaausbau voranzutreiben. “Mit der Einstellung: Wir hören jetzt auf, wenn ihr nicht mehr drauflegt, kommen wir nicht weiter. Es ist nicht fair, Bund und Land den schwarzen Peter zuzuschieben. Beide haben sehr viel Geld zugeschossen.” Nach ihrer Ansicht müssen die Kommunen andere Schwerpunkte in ihren Haushalten setzen. “Heute ist es nicht mehr der Kreisverkehr, sondern die Kinderbetreuung, die den Standortvorteil ausmacht.” Viele Bürgermeister hätten die gestiegene Bedeutung der Betreuung noch nicht realisiert.

Quelle: ftd.de – 27.07.2010 – von Monika Dunkel
Link zum Pressebericht: www .ftd.de/politik/deutschland/:hilfe-fuer-langzeitarbeitslose-lebensentwurf-hartz-iv-nicht-vererben/50149266.html

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Hartz-IV-Schüler fühlen sich zu Ausbildung gedrängt

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Wie weit dürfen Jobcenter gehen? Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen kontrollieren sie die Zeugnisse von Schülern mit Hartz-IV-Eltern – und drohen mit Sanktionen, teils ohne Rechtsgrundlage. 16-Jährige fühlen sich bedrängt, eine Ausbildung zu beginnen. Dabei wollen sie weiter zur Schule gehen.

Der letzte Schultag von Jenny*, 16, hätte so schön sein können: Die Realschülerin aus dem Ruhrgebiet hat die zehnte Klasse erfolgreich beendet, die mittlere Reife in der Tasche und einen sonnigen Sommer in Aussicht. Das dünne Mädchen mit den kurzen blonden Haaren könnte den Realschulabschluss genauso ausgelassen feiern wie ihre Klassenkameraden – wäre da nicht der Ärger mit der Arbeitsagentur.

Jenny wächst in einem Hartz-IV-Haushalt auf. Die Behörde fordert immer wieder Kopien ihrer Zeugnisse an – obwohl die 16-Jährige regelmäßig Schulbescheinigungen eingereicht hat. Jenny hat den Eindruck, sie soll in eine Ausbildung oder einen Job gedrängt werden. Dabei ist ihre Zukunft längst geregelt.

Mit ihrer Verunsicherung ist Jenny nicht allein. SPIEGEL ONLINE liegen Informationen über ähnliche Fälle aus Hessen und Niedersachsen vor. Der Verdacht: Sollen Hartz-IV-Jugendliche um jeden Preis eine Lehre beginnen? Die Arbeitsagentur weist diesen Vorwurf entschieden zurück.

Bei Jenny begann der Druck durch das Jobcenter Anfang des Jahres. Im Briefkasten der Familie, die Arbeitslosengeld II bezieht, lag wieder einmal ein Brief von der Arbeitsagentur – adressiert nicht, wie sonst, an die Mutter, sondern an Jenny selbst. “Zwecks Überprüfung der derzeitigen Verhältnisse” solle sie ihr Halbjahreszeugnis einreichen, stand dort. Jenny fürchtete, dass die Behörde anhand der Noten ihren Werdegang planen wollte. Sie verweigerte die Zeugnisvorlage.

“Der Berater wollte mich zu einer Ausbildung drängen”

Es folgte ein Briefwechsel, unter Androhung von Sanktionen wurde Jenny schließlich zu einem Gespräch ins Jobcenter geladen. Der Berater schob ihr eine Eingliederungsvereinbarung über den Tisch. Mit dem Vertrag sollte Jenny zusichern, sich um eine Lehrstelle zu bemühen. Doch Jenny suchte keinen Ausbildungsplatz, sie wollte nach der mittleren Reife auf die Berufsschule. “Der Berater wollte mich zu einer Ausbildung drängen. Wahrscheinlich, damit der Staat nicht mehr für mich zahlen muss”, sagt sie heute.

Jenny trotzte dem Druck und bewarb sich erfolgreich an der Berufsschule. Im August beginnt der Lehrgang zur technischen Mediengestalterin. Das begleitende einjährige Praktikum hat sie auch schon organisiert. Sie ist ihrem Traumjob einen großen Schritt näher gekommen. Ruhe hat sie trotzdem nicht.

Kürzlich forderte der Berater im Rahmen einer “Datenaktualisierung” erneut Jennys Schulzeugnis ein, um ihr “bei einer Arbeits- oder Ausbildungsstellensuche helfen zu können”. Liege das Zeugnis binnen drei Wochen nicht vor, könne dies zu einer Kürzung oder Einstellung der Leistungen führen, hieß es. Jenny fühlt sich ausgegrenzt und alleingelassen. “Ich tue viel für meine Zukunft, warum erkennt das Amt das nicht an?”

Es sei der gesetzliche Auftrag der Arbeitsagenturen, Berufsberatung und Berufsorientierung anzubieten, sagt Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. “Wir sind in der Grundsicherung auf der Suche nach Talenten und fördern diese auch entsprechend.” Das gelte sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, so Huth. Man rate auch “keinem Schüler davon ab, ein Gymnasium zu besuchen. Im Gegenteil”. Schulzeugnisse fordere man nur an, wenn es einen berechtigten Grund gebe – etwa, wenn Schüler die Finanzierung von Nachhilfestunden beantragt hätten. Eine generelle Vorlage der Schulzeugnisse sei “aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar”.

Notenschnitt 1,6: Franziska will das Abi machen

Doch Jenny hat keine Förderung von Nachhilfe beantragt. Warum das zuständige Jobcenter im Ruhrgebiet trotzdem ihre Zeugnisse verlangt, wollte die Behörde auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht erklären.

Ziel sei es stets, die Hilfebedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft zu beenden, zu der auch Kinder zählten, erläutert die Bundesagentur für Arbeit. Daher sei es sinnvoll, “wenn man sich frühzeitig auch über die Kinder und deren Chancen (zum Beispiel einen Ausbildungsplatz zu finden) zusammen mit den Eltern Gedanken macht”. Generell aber sollte es “uns in den Jobcentern gelingen, immer transparent zu machen und gut zu begründen, warum wir das tun, was wir tun”.

Jenny jedenfalls konnte die wiederholte Forderung, ihre Zeugnisse vorzulegen, nicht nachvollziehen. Franziska*, 16, aus der Nähe von Frankfurt erging es ähnlich. Um das Zeugnis der 16-jährigen Gesamtschülerin würden sich wohl viele ihrer Klassenkameraden reißen – Notendurchschnitt 1,6. Doch für Franziska bedeutet das Dokument vor allem eines: neuen Stress mit dem Jobcenter.

Auch sie bekommt regelmäßig Post vom Amt. Der Berufsberater sorge sich um Franziskas Zukunft, es sei der Zeitpunkt, über eine Ausbildung nachzudenken, schrieb er ihr im vergangenen Herbst. Die Jugendliche solle Kopien ihres letzten Zeugnisses einreichen, damit man die Zukunft planen könne.

Franziska war geschockt. “Für mich steht fest, dass ich mein Abitur machen will und studieren werde – und auf einmal soll ich über eine Ausbildung nachdenken?” Als sie sich weigerte, die Zeugnisse einzureichen, folgten weitere Briefe. Franziska müsse “alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen”, schrieb ihr der Berater im März. Auch ihr wurden Sanktionen angedroht. Nach den Sommerferien wechselt sie trotzdem aufs Gymnasium.

“Prinzip des Förderns und Forderns”

In Franziskas Fall ist der Hochtaunuskreis zuständig. “Wir fordern die Schulzeugnisse ein, um den Status der erwerbsfähigen Jugendlichen zu überprüfen”, so Pamela Ruppert, Sprecherin des Hochtaunuskreises, auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE. “Um sie schnellstmöglich in Arbeit zu vermitteln, müssen wir ja wissen, ob die Jugendlichen noch zur Schule gehen – oder schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.” So sehe es das Sozialgesetzbuch vor. Warum für die Statusüberprüfung die Schulbescheinigungen, wie sie auch Franziska regelmäßig einreichen musste, nicht ausreichten, beantwortete Ruppert nicht.

Neben dem Ärger mit der Arbeitsagentur haben Jenny und Franziska noch etwas gemeinsam: ihre engagierten Mütter, die sich im Internet informieren und für ihre Töchter kämpfen. Die Mütter fanden heraus, dass ihre Töchter die Zeugnisse gar nicht vorlegen müssen – und unterstützen den Widerstand ihrer Kinder.

Auch von zwei Geschwistern aus der Nähe von Cuxhaven hatte das Jobcenter mehrfach Schulzeugnisse angefordert, obwohl die Jugendlichen noch bis 2011 die Schule besuchen werden. Ihre Mutter wandte sich an Werner Schulten, Vorstandsmitglied der Linkspartei, der beim Jobcenter nachfragte. Die Einsicht in Zwischen- und Abschlusszeugnisse sei “notwendiger Bestandteil des Beratungsauftrages im Wege der Berufsorientierung”, antwortete ihm Kay Kanthack, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters.

Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE rechtfertigt Kanthack die regelmäßige Überprüfung der Noten mit dem Prinzip des “Förderns und Forderns”. Die Überprüfung sei nötig, um den Übergang des “Kundenkreises” von Schule in Beruf zu gewährleisten. Das Feedback der Schüler sei positiv, so Kanthack.

Werner Schulten hat andere Erfahrungen gemacht: “Die Mutter und ihre Kinder waren schockiert, dass ihre Schulnoten durch das Jobcenter beurteilt werden sollten. Außerdem hatten sie Angst vor Sanktionen.”

“Als potentiell psychisch krank eingestuft”

Der Kieler Sozialrechtler Helge Hildebrandt gibt den Familien Recht: “Es existiert keine gesetzliche Verpflichtung der Eltern, der Arbeitsagentur die Schulzeugnisse ihrer Kinder vorzulegen”, sagt der Anwalt. Denn die gesetzliche Mitwirkungspflicht, mit der die Jobcenter die Zeugnisvorlage oft begründen, dürfe nicht an Sanktionen geknüpft werden, solange die Jugendlichen noch zur Schule gingen (siehe Kasten).

Aus diesem Grunde gebe die Arbeitsagentur an die Jobcenter Empfehlungen aus, wie auf die Eltern auf andere Weise Druck ausgeübt werden könne, sagt der Anwalt. So heißt es in einer Stellungnahme der Arbeitsagentur: “Sollte der Jugendliche (…) nicht zu einer freiwilligen Selbstauskunft bereit sein”, sei die “Einschaltung des Psychologischen Dienstes” in Betracht zu ziehen. Für Hildebrandt ein Skandal: “Wer nicht freiwillig Auskünfte erteilt, zu denen er gesetzlich gar nicht verpflichtet ist, wird als potentiell psychisch krank eingestuft”, kritisiert er.

Es sind Praktiken wie diese, die Jenny daran zweifeln lassen, dass sie es wirklich schaffen kann. Dass sie sich ein besseres Leben erarbeiten kann, wenn sie sich nur anstrengt. Die Realschul-Absolventin fühlt sich abgestempelt und allein gelassen. Während ihre Mitschüler die Freiheit nach der Realschule in vollen Zügen genießen, hat sie die nächsten Termine beim Jobcenter im Hinterkopf.

*Namen geändert

Quelle: spiegel.de – 27.07.2010 – Von Massimo Bognanni
Link zum Pressebericht: www .spiegel.de/schulspiegel/leben/0,1518,707608,00.html

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Künftig kleinere Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger?

Mittwoch, Oktober 20th, 2010

Regierung will Kommunen die Entscheidung über maximale Unterkunftskosten überlassen

Berlin – Die Kommunen sollen künftig selbst bestimmen können, welche Unterkunftskosten sie für Hartz-IV-Empfänger zahlen. Entsprechende Überlegungen hat das Bundesarbeitsministerium bestätigt. Sozialverbände und Opposition warnen vor erneuten Sparmaßnahmen zulasten der Fürsorgeempfänger. Denn etlichen Hartz-IV-Empfängern könnte ein Umzug in eine kleinere Wohnung drohen.

Kommunen und Bund streiten seit Langem über die Wohnkosten für Hartz-IV-Bezieher, die Städte und Gemeinden finanzieren müssen. Die im März eingesetzte “Gemeindefinanzkommission” – die Lösungen für die Finanzmisere der Kommunen suchen soll – befasst sich deshalb auch mit diesem Thema. Flexiblere Standards sollen die Kommunen finanziell entlasten.

Das Sozialgesetz sieht vor, dass den Langzeitarbeitslosen “angemessene Wohnkosten” zu erstatten sind. Weil dieser Begriff vage ist, drehen sich die meisten der vielen Hartz-IV-Klagen um die Unterkunfts- und Heizkosten. Bislang gilt bundesweit eine Wohnfläche von 45 Quadratmetern für einen Alleinstehenden als Richtwert. Künftig könnten regional 25 Quadratmeter als ausreichend gelten. Eine interministerielle Arbeitsgruppe habe vorgeschlagen, die bisherige individuelle Berechnung, welche Mietkosten erstattet werden, durch regional einheitliche Kriterien zu ersetzen, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. “Es ist unterschiedlich, ob Sie in der Münchener Innenstadt wohnen oder in einem Kreis mit niedrigen Mieten.” Den Kommunen könne die Möglichkeit eingeräumt werden, per Satzung eine maximale Erstattungshöhe festzulegen.

Der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, warnte davor, aus Kostengründen die Standards zu weit abzusenken. Mit Sicherheit könne man eine Wohnfläche von nur 25 Quadratmetern nicht für alle Hartz-IV-Empfänger zum Maßstab machen. Bei einer Absenkung des Standards drohe eine Klageflut. Der Grünenpolitiker kritisierte, dass im Rahmen der Gemeindefinanzkommission überdies auch über Einsparungen bei Behinderten und der Jugendhilfe verhandelt werde. Auch hier wolle man die Standards absenken. “Dies geht an die Grundlagen unseres Sozialstaats”, sagte Kurth. Der Sozialverband VdK warnte vor einer Spaltung der Gesellschaft. “Wer immer nur den Rotstift bei den sozial Schwachen ansetzt und höhere Belastungen der Vermögenden in Deutschland scheut, vergrößert die Kluft zwischen Arm und Reich”, sagte VdK-Chefin Ulrike Mascher.

Das Arbeitsministerium stellte in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen allerdings klar, dass die Regierung weder in der Familienpolitik noch bei Behinderten oder in der Pflege eine Änderung der Standards plane. Eine Arbeitsgruppe “Standards” der Gemeindefinanzkommission habe bisher lediglich einen Katalog mit möglichen Flexibilisierungen erstellt. Diese Zusammenstellung umfasse nicht nur den Sozialbereich.

Quelle: welt.de – 24.07.10 – Von Dorothea Siems
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/politik/article8613411/Kuenftig-kleinere-Wohnungen-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html

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