Archive for September, 2010

S 16 AS 212/10 – Bewerbung verweigert: ALG-II-Kürzung möglich

Donnerstag, September 23rd, 2010

Das Arbeitslosengeld II kann gekürzt werden, wenn sich der Empfänger entgegen einer Verpflichtung nicht auf freie Stellen bewirbt. Das entschied das Sozialgericht Koblenz. Wenn sie mehrere Verstöße zusammenfasst, darf die Behörde aber nur einmal kürzen.
Die Behörde darf, wenn sie mehrere Verstöße zusammenfasst, die Leistungen nur einmal kürzen (Aktenzeichen: S 16 AS 212/10). Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Klage eines Arbeitslosen teilweise statt. Der Kläger hatte eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Danach war er unter anderem verpflichtet, sich auf Stellenangebote zu bewerben.

In zwei Fällen kam er dem nicht nach. Er behauptete, beim ersten Angebot sei er krank und beim zweiten Angebot sei sein Computer defekt gewesen. Die Behörde kürzte ihm danach das Arbeitslosengeld II zweimal in Höhe von jeweils 30 Prozent monatlich.

Das Sozialgericht sah die Maßnahmen grundsätzlich als gerechtfertigt an. Die Richter befanden aber, die Kürzung hätte nur einmal erfolgen dürfen. Als unerheblich wertete das Gericht dagegen den Einwand des Klägers, die Kürzung sei insgesamt unzulässig, weil er auf das Geld zur Sicherung seines Existenzminimums angewiesen sei.

Quelle: focus.de – 20.08.2010 – dpa
Link zum Pressebericht: www .focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/beruf-bewerbung-verweigert-alg-ii-kuerzung-moeglich_aid_543392.html

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Wann ein Zusatzbedarf gegeben ist

Donnerstag, September 23rd, 2010

Berlin (RPO). Die beiden Urteile kommen in einer politisch hochbrisanten Zeit. Seit Monaten sorgt das Thema Hartz IV für Zündstoff in der Berliner Koalition – seit sich die Politik dazu gezwungen sieht, die Regelsätze neu zu bestimmen. Nun hat das Bundessozialgericht die Rechte von einigen Hartz-IV-Empfängern erneut gestärkt, in anderer Hinsicht aber geschwächt.

Es geht um das leidige Thema Kosten und um Ausgaben, die auch für Hartz-IV-Empfänger nötig sind. Zum einen hatte ein Aids-Kranker geklagt, der die Mehrkosten, die durch seine Krankheit entstehen, vom Staat bezahlt bekommen wollte. Im zweiten Fall ging es um die Bildung – und das ausgerechnet in dem Zeitraum, in dem die Politik darüber diskutiert, Bildungsgutscheine oder -chipkarten für Kinder bedürftiger Familien zur Verfügung zu stellen.

Doch während das Bundessozialgericht die Hartz-IV-Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts forstsetzte, war dies im Fall der Schulbücher, die erstattet werden sollten, nicht so.

Schulbücher über Regelbedarf

Konkret entschied das Gericht, dass die Sozialhilfe für zusätzliche Sonderausgaben aufkommen muss, wenn sie “aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend zu decken” sind. Krankheiten und Notlagen, so die Kasseler Richter, gehörten dazu. Schulbücher und anderer Bedarf, der vom Regelsatz gedeckt werden sollte dagegen nicht.

Für den klagenden Gymnasiasten, der Schulbücher und Lektüre im Wert von 198 Euro kaufen musste, mag die Entscheidung bitter sein (er hatte nur einen Lernmittelgutschein in Höhe von 59 Euro erhalten). Auf die Politik aber wird so der Druck nur noch mehr erhöht, endlich zu einer Entscheidung hinsichtlich der Regelsätze zu kommen.

Im Herbst soll dazu eine neue Regelung getroffen werden. Der Vorschlag von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), ein Chipkarten-System zur Förderung von bedürftigen Kindern einzuführen, stößt allerdings auf vielen Seiten auf Kritik. Doch das Urteil zeigt einmal mehr, wie nötig es ist, auch die Bildung bei der Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze nicht außer Acht zu lassen.

Extra-Zahlungen bei Krankheit

Die Schulbücher müssen übrigens nicht erstattet werden, weil sie ein regelmäßiger Bedarf seien. Zwar sei vom Bundesverfassungsgericht bemängelt worden, dass dieser regelmäßige Bedarf nicht in die Regelleistung für Kinder einbezogen wurde. Allerdings müsse dies hingenommen werden, wenn es sich um einen Fall vor der Urteilsverkündung handele. Diese fiel im Februar dieses Jahres, in dem Fall selbst geht es um das Schuljahr 2005/2006.

Außerdem, so die Richter, seien den Jobcentern und Arbeitsagenturen damals die Hände gebunden gewesen, denn eine Zusatzleistung von 100 Euro wurde erst 2009 eingeführt.

Im Fall des Aids-Kranken dagegen hatte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls im Februar zu Härte-Fällen Recht gesprochen und Zusatzzahlungen für Aids-Kranke anerkannt. Im speziellen Fall ging es darum, dass der Mann unter starken Durchfall litt und mehrmals täglich Wäsche und Bettwäsche wechseln musste. Die zusätzlichen Kosten für die Reinigung wollte er erstattet bekommen.

Da das entsprechende Jobcenter aber in den Jahren 2007 und 2008 keine rechtliche Möglichkeit hatte, für die Kosten aufzukommen – schließlich wurde das entsprechende Urteil erst in diesem Jahr getroffen – greift nun eine Auffangklausel der Sozialhilfe.

Quelle: rp-online.de – 19.08.2010
Link zum Pressebericht: www .rp-online.de/politik/deutschland/Wann-ein-Zusatzbedarf-gegeben-ist_aid_895916.html

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So funktioniert die Chip-Karte für Hartz-IV-Familien

Donnerstag, September 23rd, 2010

Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen künftig zusätzliche Leistungen etwa zur Bildungsförderung nicht in Form von Bargeld bekommen, sondern als Sachleistung.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte nach einem Treffen mit den Arbeits-, Sozial- und Kultusministern der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden in Berlin: „Es gab eine große, breite Mehrheit, die dafür war, dass es als Sachleistung direkt zu dem Kind kommt.”

Umstritten ist allerdings nach wie vor die Chipkarte, die von der Leyen dafür einsetzen will.

Mehrere Länder hätten sich dafür ausgesprochen, sagte von der Leyen. Allerdings gibt es nach wie vor heftige Widerstände aus der SPD und auch von der CSU.

Was plant die Ministerin?

Bis Ende des Jahres muss die Bundesregierung ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV umsetzen. Es geht vor allem um zwei wichtige Aspekte: Die Hartz-IV-Leistungen für Kindern und Jugendliche dürfen dann nicht mehr von den finanziellen Hartz-IV-Regelsätzen für Erwachsene abgeleitet werden, sondern müssen eigenständig ermittelt werden. Außerdem müssen die Bildungs- und Teilhabe-Chancen der Kinder aus bedürftigen Familien verbessert werden.

Dafür plant von der Leyen ein Bildungspaket mit vier Komponenten:

- Lernförderung für bedürftige Kinder, etwa Nachhilfe-Unterricht

- Freies Schulmaterial

- Beihilfe zu einem warmen Mittagessen

- Möglichkeit, Musikschulen oder Sportvereine zu besuchen

Diese Leistungen sollen auf einer Chipkarte, ähnlich einer Geldkarte, gespeichert und abgerufen werden können.

Das heißt im Klartext: Bedürftige kriegen kein Bargeld für diese Leistungen in die Hand. So könnte auch verhindert werden, dass Eltern Geld für andere Dinge ausgeben und nichts mehr übrig ist für ein warmes Mittagessen für en Kind oder für Nachhilfe-Unterricht.

Wie soll die Karte funktionieren?

Auf die Chipkarte sollen mehrere Guthaben gebucht werden können. Etwa ein Guthaben für Nachhilfeunterricht, ein Guthaben mit Zuschüssen für ein Mittagessen in der Schule und ein Guthaben für die Bezahlung einer Klassenfahrt. Schließlich ein Guthaben für Kultur oder Sportaktivitäten.

Es sollen keine festen Geldbeträge gespeichert werden. Vielmehr sollen Jobcenter in Zusammenarbeit mit den Schulen den individuellen Bedarf ermitteln. Hintergrund: Wenn ein Kind keinen Nachhilfeunterricht nötig hat, muss auch kein Guthaben auf die Chipkarte gebucht werden.

Wie hoch soll das Guthaben sein?

Das ist noch nicht entschieden. Es soll auch keine einheitlichen Guthaben für alle geben, sondern individuelle Guthaben, je nach Bedarf eines Kindes.

Wer bestimmt den Bedarf?

Beantragt werden soll alles beim Jobcenter. Sachbearbeiter ermitteln mit Eltern und Schulen den individuellen Bedarf. Familienlotsen sollen die Koordinierung übernehmen. Es soll auch eine enge Zusammenarbeit mit Vereinen geben.

Wann soll die Chipkarte kommen?

Noch ist völlig offen, ob die Karte überhaupt kommt und von der Leyen sich mit ihrer Idee durchsetzen kann. Denn auch der Bundesrat muss zustimmen. Im ersten Halbjahr 2011 soll die Chipkarte in Modellregionen getestet werden. Für 2012 ist eine flächendeckende Einführung geplant.

Was kostet die Chipkarte?

Das ist noch unklar. Im Bundeshaushalt sind nach Ministeriumsangaben für mögliche Ausgaben für die Bildung bedürftiger Kinder vorsorglich etwa eine halbe Milliarde Euro eingeplant. Aber genaue Summen sind noch nicht bekannt.

Insgesamt leben zwei Millionen Kinder und Jugendliche in „Hartz IV”-Familien, 1,7 Millionen sind unter 15 Jahre alt. Etwa 1,1 Millionen der Kinder von Langzeitarbeitslosen sind Schüler.

Quelle: bild.de – 02.08.2010 – von Andreas Thewalt
Link zum Pressebericht: www .bild.de/BILD/politik/2010/08/20/so-funktioniert-die-chip-karte/fuer-hartz-iv-familien.html

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