Archive for September 22nd, 2010

Arbeitslosenzahl sinkt – immer mehr Hartz IV-Empfänger

Mittwoch, September 22nd, 2010

NÜRNBERG: Die Zahl der registrierten Arbeitslosen in Deutschland ist auf den niedrigsten Stand in einem August seit 18 Jahren gesunken. Danach suchen knapp 3,19 Millionen Menschen einen Job, 4.000 weniger als noch im Juli, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Die gute Konjunktur habe die Situation am Arbeitsmarkt weiter verbessert, sagte der stellvertretende Agentur-Chef, Heinrich Alt. Er erwarte bereits im Herbst eine Arbeitslosenzahl unter der Drei-Millionen-Marke. Nach den vom Deutschen Landkreistag veröffentlichten Zahlen geht der Aufschwung an den 6,5 Millionen Empfängern von Hartz IV-Leistungen vorbei. Deren Zahl erhöhte sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um 60.000.

Quelle: dw-world.de – 31.08.2010
Link zum Pressebericht: http://www.dw-world.de/dw/function/0,,12356_cid_5961959,00.html

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Hartz-IV-Empfänger siegen vor Gericht

Mittwoch, September 22nd, 2010

Gleich in mehreren Prozessen haben Sozialgerichte zugunsten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern entschieden. Dabei ging es um Wohnkosten und Vermögen, aber auch um die Abwrackprämie.
Erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II eine befristete Beschäftigung und ziehen währenddessen in eine neue und teurere Wohnung, muss nach einem Urteil des Bundessozialgerichts die sie betreuende Arbeitsgemeinschaft (Arge) auch diese Unterkunftskosten grundsätzlich übernehmen.

Die Klägerin, eine gelernte Köchin von der Insel Rügen, hatte nach einem Hartz-IV-Bezug 2007 eine befristete Beschäftigung erhalten. In dieser Zeit schloss sie einen neuen, teureren Mietvertrag ab. Die Arge wollte die zwar noch angemessenen, jetzt aber höheren Mietkosten nicht übernehmen. Schließlich habe die Klägerin gewusst, dass ihre Beschäftigung nur befristet war und dass sie danach voraussichtlich erneut auf Hartz IV angewiesen sein würde. Das Gericht urteilte, dass hilfebedürftige Hartz-IV-Empfänger vor Abschluss eines Mietvertrags zwar die Behörde um Erlaubnis fragen müssen. Im vorliegenden Fall war die Klägerin aber bei Abschluss des Mietvertrages nicht hilfebedürftig. Daher stehe ihr auch die Übernahme der Unterkunftskosten zu.

Gericht stoppt Umwandlung in Darlehen
Nach einer weiteren Entscheidung darf die Arge mit Blick auf ein erst in Jahren zu erwartendes Vermögen nicht einfach das Arbeitslosengeld II nur noch als Darlehen gewähren. Nur Vermögen, das sich voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verwerten lasse, könne auf das Arbeitslosengeld II mindernd angerechnet werden, urteilte derselbe Senat. Im konkreten Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus Kempten von der Arbeitsgemeinschaft sein Arbeitslosengeld II nur noch als Darlehen erhalten. Die Behörde hatte dies damit begründet, dass der Arbeitslose in elf Jahren, zu Beginn seines Rentenalters, von seinem Bruder 55 000 Euro erhalten soll. Zu einer solchen Zahlung war der Bruder verpflichtet worden, als er von der Mutter drei Grundstücke erbte. Das zuständige Jobcenter hatte argumentiert, Banken könnten ihm zumindest 30 000 Euro auf die in Aussicht stehende Summe zahlen. Der Kläger hatte aber keine Bank gefunden, die ihm dafür Geld geben wollte.

Das Bundessozialgericht entschied, die Verwertung eines bei Hartz IV zu berücksichtigenden Vermögens müsse wirtschaftlich zumutbar sein und voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten veräußert werden können. Den konkreten Fall wiesen die Kasseler Richter an das Bayerische Landessozialgericht zurück, weil die Vorinstanz dazu noch Tatsachen feststellen müsse.

Klagen gegen die Anrechnung der mittlerweile eingestellten sogenannten Abwrackprämie als Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen können sich ebenfalls für Langzeitarbeitslose lohnen. So hat nach Angaben des Bundessozialgerichts die Arbeitsgemeinschaft Cottbus wegen mangelnder Erfolgsaussicht in zwei Fällen ihre Sprungrevisionen zurückgenommen. Damit sind für den Hartz-IV-Bezieher günstige Urteile des Sozialgerichts Cottbus in Kraft. Die Behörde hatte einem Arbeitslosen wegen des Erhalts der 2500 Euro hohen Abwrackprämie das Arbeitslosengeld II gekürzt. Das Sozialgericht hatte jedoch in seinen Urteilen vom 21. Dezember 2009 die Abwrackprämie als zweckgebundene Einnahme gewertet, die nicht auf Hartz IV angerechnet werden darf.

Quelle: focus.de – 30.08.2010 – hei/apn
Link zum Pressebericht: www .focus.de/finanzen/recht/arbeitslosengeld-hartz-iv-empfaenger-siegen-vor-gericht_aid_546971.html

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Zum Erleben zu wenig

Mittwoch, September 22nd, 2010

Die niedrigen Hartz-IV-Sätze schließen Kinder von kulturellen und sportlichen Aktivitäten aus

Gerade mal drei Euro täglich müssen reichen für die Ernährung von Kindern zwischen sechs und 13 Jahren. Mehr Geld ist nicht vorgesehen, wenn Eltern Hartz IV beziehen. Als Anteil für das Mittagessen steht somit ein Betrag von rund 1,20 Euro zur Verfügung.

Vor zwei Jahren versuchte der umstrittene SPD-Politiker Thilo Sarrazin anhand von Rezepten vorzurechnen, dass man sich von solchen Sätzen ‘vollständig, gesund und wertstoffreich’ ernähren kann. Dabei hatte das Forschungsinstitut für Kinderernährung der Universität Bonn bereits den Aufwand für eine ‘optimierte Mischkost’ mit Testkäufen ermittelt. Das Ergebnis war niederschmetternd, selbst wenn nur beim Discounter eingekauft wird: ‘Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist es kaum möglich, ihre Kinder ausgewogen und gesund zu ernähren.’ Selbst mit Aufbietung allergrößter Selbstdisziplin kann es kaum gelingen – Selbstdisziplin, die viele Menschen auch dann nicht aufbringen, wenn sie bessere Lebensperspektiven haben als ein Langzeitarbeitsloser. Das Wirtschaften mit wenig Geld setzt außerdem umfassende Markt- und Kochkenntnisse voraus, Fähigkeiten mithin, die vielen Menschen abgehen, weil ihnen weder Elternhaus noch Schule beim Erwerb solcher Lebenstechniken eine Hilfe waren.

So reißen Ausgaben für das Essen oft größere Löcher in die Haushaltskasse als vorgesehen. Dann aber fehlt wieder Geld für anderes, denn die Budgets für Bekleidung oder Schulmaterialien sind auch nicht üppiger bemessen. Für Kleidung und Schuhe sind rund 25 Euro monatlich bei 6- bis 13-Jährigen vorgesehen, für Bücher, Schreibwaren, Schulsachen, Freizeit und Sport knapp 29 Euro. Wenn künftig Bildung, Freizeit- und Sportaktivitäten auf Chipkarten zweckgebunden den Kindern zugewiesen werden, wie von Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) angestrebt, sieht das auf den ersten Blick nach einer sinnvollen Lösung aus. Doch gerade den Kindern aus Elternhäusern, die damit überfordert sind, die Entwicklung ihrer Kinder zu fördern, wird es wenig nützen. Denn das bedeutet noch lange nicht, dass die Kinder die Leistungen in Anspruch nehmen, weil dazu auch immer Eltern gehören, die ihre Kinder motivieren.

Das belegen die Erfahrungen des Sozialreferats, das ein System von freiwilligen Leistungen für Hilfebedürftige geschaffen hat, das nicht hinter der landauf, landab diskutierten elektronischen Hilfsvariante Stuttgarts mit ‘Familiencard’ und ‘Bonuscard’ zurückbleibt, deren Einführung nun auf Antrag der Rathaus-CSU geprüft werden soll. Der München Pass, vergleichbar mit der Bonuscard in Stuttgart, ermöglicht knapp 100000 Hilfebedürftigen, darunter 21600 Kindern, eine Vielzahl von Vergünstigungen bei MVV, Museen, Sportstätten, Schwimmbädern, Tierpark, Volkshochschule, Kinos und Theatern. Rund fünf Millionen Euro gibt die Stadt dafür aus, um München-Pass-Inhabern ein preiswertes Sozialticket bieten zu können, weil der im Regelsatz für Fahrtkosten enthaltene Betrag für eine Großstadt viel zu niedrig angesetzt ist. Um bedürftige Familien zu entlasten, zahlt die Stadt seit 2007 zur Einschulung 100 Euro, weil die Ausstattung eines Erstklässlers im Regelsatz nicht berücksichtigt ist. Mehr als jedes vierte Kind, das eine Krippe besucht, und fast jedes dritte Kind, das einen Kindergarten oder Hort besucht, ist wegen des geringen Jahreseinkommens der Eltern von Besuchsgebühren ganz befreit.

Nicht nur für Bedürftige, sondern für alle Familien in München und beteiligten Landkreisen gibt es den Münchner Familienpass, der sechs Euro kostet. Finanziert wird der Pass, den sich im letzten Jahr mehr als 11000 Familien holten, von Sponsoren und der Stadt. Dank der Unterstützung durch den ‘Adventskalender für gute Werke der Süddeutschen Zeitung’ konnten knapp 2700 bedürftige Familien die Pässe kostenlos erhalten.

Auf eine Initiative des SZ-Adventskalenders geht der kostenlose Mittagstisch in Schulen zurück. Die vor drei Jahren gestartete Aktion SZ-Schülerlunch sicherte aus Spenden und Erbschaftsgeldern bedürftigen Kindern die Teilnahme an dem gemeinsamen Mittagessen: Denn die Kosten dafür – zumeist drei bis vier Euro pro Mahlzeit – sind durch den Kinderregelsatz mitnichten abgedeckt. Seit letztem Jahr sind auch der Freistaat und die Stadt mit dabei. Sie tragen freiwillig je ein Drittel der Kosten, der Rest kommt vom Adventskalender. Im letzten Jahr startete der SZ-Adventskalender zusammen mit der Stadt die Aktion ‘Sport für alle Kinder’, die bei bedürftigen Familien die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein übernimmt.

Quelle: sueddeutsche.de – 06.09.2010
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/e5338X/3562601/Zum-Erleben-zu-wenig.html

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