Düren Sozialamt

Sozialamt Düren
Fritz-Erler-Straße 9
52349 Düren
Tel: 02421 / 252-703 02421 / 252-812 02421 / 252-814
Fax: 02421 / 252-707
E-Mail: stadtsozialamt@dueren.de

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2 Kommentare

  • watcher sagt:

    NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT DÜREN – 15.03.09 – SGB II-Ombudsmann nimmt Beratungstätigkeit auf
    Entsprechend der Empfehlung des Arbeitsmarktpolitischen Beirates stimmte der Kreisausschuss jüngst der Einrichtung einer unabhängigen SGB II-Ombudsstelle für den Kreis Düren zu.

    Ombudsmann Dr. Harro Höger, bis zu seiner Pensionierung als Richter am Aachener Sozialgericht tätig, nimmt ab sofort Anregungen, Kritik oder Beschwerden von Betroffenen entgegen und bemüht sich um Klärung. Er soll als Bindeglied zwischen den Betroffenen und der job-com bzw. den kreisangehörigen Grundsicherungsämtern vermitteln und au-ßerhalb von Widerspruchs- und Klageverfahren unbürokratisch helfen, diese aber nicht ersetzen.

    Jüngst überreichte Landrat Wolfgang Spelthahn ihm die Ernennungsurkunde und wünschte für die neue Aufgabe eine glückliche Hand. Gleichzeitig dankte er dem erfahrenen und kompetenten Sozialrechtler für die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes.

    Termine können ab sofort über die job-com unter Tel. Nr. 02421/22-1563 vereinbart werden. Die Beratungsgespräche finden ausschließlich nach Terminabsprache jeweils donnerstags in der Außenstelle der job-com, Kölnstr. 62a in Düren, statt.

    Quelle: das-juelicht.de – 13.03.2009 – Von Redaktion
    Link zum Pressebericht: www .das-juelicht.de/rundherum/artikel/8657.php

  • watcher sagt:

    NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT DÜREN – 14.08.09 – Arbeitsagentur unterstützt den Gang in die Selbstständigkeit
    Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Momentan unterstützt die Agentur für Arbeit Düren 136 Existenzgründer.

    Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist aber nicht möglich. Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründer noch über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügen.

    Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.

    Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung bewilligt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

    Weitere Infos unter 02421/124-522.

    Quelle: az-web.de – 03.08.2009
    Link zum Pressebericht: www .az-web.de/lokales/dueren-detail-az/998954?_link=&skip=&_g=Arbeitsagentur-unterstuetzt-den-Gang-in-die-Selbststaendigkeit.html

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