Osterholz Sozialamt
Sozialamt Osterholz
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon: 04791 930-284
Fax: 04791 930-11284
E-Mail: sozialamt@landkreis-osterholz.de
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am Mittwoch, November 10th, 2010 um 18:13 veröffentlicht und ist gespeichert in der Kategorie: Sozialämter Niedersachsen.
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NEWSFLASH ZUM SOZIALAMT OSTERFELD – 10.11.2010 – Alleinerziehende fühlen sich schikaniert – Beschwerden über Sozialamtsmitarbeiter
Gnadenlos gerecht: Mit diesem Slogan macht der Boulevard Stimmung gegen mutmaßliche Hartz-IV-Betrüger. Die Kampagne zeigt in manchen Amtsstuben offenbar ungewollte Nebenwirkungen, indem Hilfesuchende in ihren Rechten beschnitten werden. Das behaupten Sandra T.* und Claudia T.*, die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen ihren Sachbearbeiter vom Sozialamt der Stadt eingereicht haben.
Die Dienstaufsichtsbeschwerden der beiden alleinerziehenden Mütter richten sich gegen das Verhalten eines Sachbearbeiters im Sozialamt. Voraus ging jeweils die Anfechtung ihrer Bescheide zur Grundsicherung.
Der Mann, so der Vorwurf der beiden alleinerziehenden Mütter, schieße weit übers Ziel hinaus. Claudia T. spricht gar von Hetzjagd und Schikane, Arroganz und Willkür. Gegen zwei Bescheide gehe sie seit September 2009 per Anwalt beim Sozialgericht vor; sie erwäge nun eine dritte Klage, fürchte aber, dass das ihr Rechtsschutz nicht mehr mitmache. Dabei fühlt sich die Kreisstädterin im Recht.
Sandra T. hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Sie sei durch die Trennung von ihrem Mann zum Sozialhilfefall geworden. Das Sozialamt habe Anfang Oktober die laufenden Zahlungen des Arbeitslosengelds II – monatlich 126 Euro – gestoppt, weil sie nicht rechtzeitig die Auszüge von sieben verschiedenen Bankkonten seit 2007 beigebracht habe. Keine zwei Wochen Zeit habe sie dafür eingeräumt bekommen. ‘Ich hatte zeitweilig Angst, mein Sohn würde verhungern’, erzählt die Frau. Inzwischen wisse sie: ‘Eigentlich darf er das Geld nicht sperren, wenn ein gerade mal zweijähriges Kind im Haus ist, aber das sagt einem im Sozialamt leider niemand.’
Zermürbender Papierkrieg
Demütigende, zermürbende Auseinandersetzungen seien das. Der Unterhaltsstreit mit ihrem Mann, dem die beiden älteren, fünf und sieben Jahre alten Kinder zugesprochen worden waren, sei schon hart genug gewesen. Der jetzige Papierkrieg aber sei der Gipfel. Dass sie in der Kürze der gesetzten Frist nicht alle Kontoauszüge habe vorlegen können, sei nicht ihre Schuld, sagt Sandra T.. Trotz Telefonkontakts mit den Banken, deren Auszüge der Sachbearbeiter als unzureichend empfunden habe, blieb der Geldhahn zunächst zugedreht.
Dann habe es geheißen, ihr Fax sei gar nicht eingetroffen. Sandra T.s Ersuchen, das Amt möge die 20 Euro Gebühr eines Frankfurter Instituts für die nachträglichen Kontoauszüge übernehmen, wurde abgelehnt. So vergingen mehr als drei Wochen, bis das Geld wieder floss. Sie behauptet: ‘Streng genommen darf das Amt die Auszüge gar nicht behalten; es genügt eine Einsichtnahme.’ Theoretisch. Es wäre, so sagt Sandra T., eigentlich auch Aufgabe des Amtes, den Bedürftigen Wege zu weisen.
Claudia T. – alleinerziehende Mutter einer zweijährigen Tochter – nickt. Sie fühlt sich im Stich gelassen. Als Behördenangestellte in Elternzeit sei sie ‘in ALG II hineingerutscht’, habe aber ‘bislang keinen Pfennig gesehen’. Auch ihre Fernkopien hatten den Sachbearbeiter offenbar nicht erreicht; die hernach erbetene Eingangsbestätigung sei er schuldig geblieben. ‘Das mit den Kontoauszügen scheint eine neue Masche zu sein’, sagt T.: Ihr Bescheid datiert auf den 26. August – bis 9. September sollten für das zurückliegende Jahr die Auszüge zehn verschiedener Konten beim Amt sein. Dabei, so sagt Claudia T., wisse der Sachbearbeiter, dass die Konten teils erloschen oder erst bei Versterben des Inhabers für sie zugänglich seien.
Wegen fehlender Mitwirkung nach Paragraf 66, erstes Sozialgesetzbuch, wurde die Sozialleistung versagt. Denn wer Leistungen beantragt oder erhält, ‘hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind’ (Paragraf 60, erstes Sozialgesetzbuch). – Ein dehnbarer Begriff, zumal Paragraf 65 die Mitwirkungspflicht eingrenzt: Der Aufwand, so will es der Gesetzgeber, muss verhältnismäßig und zumutbar sein – und für den Leistungsempfänger kleiner als für den Leistungsträger.
Sandra T. schildert das nervzehrende Hin und Her in der ersten Jahreshälfte, als die Scheidung noch nicht vollzogen war. ‘Immer wurde erst alles abgelehnt und dann doch bewilligt.’ Keine Erstausstattung beim Einzug in die kleinere Wohnung, auch keine Waschmaschine. Weil sich der Noch-Mann weigerte, sprangen die Eltern ein. Als danach der Sachbearbeiter bei ihr klingelte, schien alles in Ordnung. Sandra T. war verdächtig geworden.
Bei Claudia T. soll sich der Mann vom Sozialamt unter falschem Vorwand Zutritt zur Wohnung verschafft haben. Zuvor sei sie im August zwei Tage lang ausspioniert worden: Ein auffälliger fremder Wagen vor der Tür, dazu regelmäßig mysteriöse Klick-Anrufe. Offenbar sei der Sachbearbeiter sauer, weil sie einen älteren Teil der Kontoauszüge geschwärzt hatte, für die nach ihrer Ansicht keine Auskunftspflicht mehr bestehe. Das habe ihr der Anwalt so gesagt. Und für den sei der Sachbearbeiter kein Unbekannter: In einem anderen Fall soll er beantragte Gardinen abgelehnt haben, weil doch, wie er habe feststellen können, ausreichend hohe Bäume vorm Haus stünden.
Als sie dann den Landkreis wegen ihres Widerspruchs ansprach, wurde ihr nahegelegt, doch vorzeitig auf ihre Stelle zurückzukehren. ‘Ich habe mich aber bewusst dafür entschieden, die ersten drei Jahre beim Kind zu sein.’ Da der Kindsvater ‘nicht da’ sei, solle die kleine Tochter eine besonders starke Bindung an die Mutter erfahren. Nun klagt Claudia T. über Schlafstörungen und Magenschleimhautreizungen.
Vergebens hat Sandra T. vor und neben der Aufsichtsbeschwerde auch persönliche Briefe an den Bürgermeister geschrieben. Sie sieht ihn in der Mitverantwortung. Seit Montag trägt sie wieder ihren Mädchennamen. ‘Der Sachbearbeiter sagt, dass er mir trotzdem erhalten bleibt, weil mein Fall so kompliziert ist.’ Sandra T. empfindet das als Drohung.
* Namen sind der Redaktion bekannt
Quelle: weser-kurier.de – 29.10.2010 – Von Bernhard Komesker
Link zum Pressebericht: www .weser-kurier.de/Artikel/Region/Landkreis+Osterholz/254736/Beschwerden+ueber+Sozialamtsmitarbeiter.html