Meuterei gegen von der Leyen

Remmidemmi in Nürnberg: Die Bundesagentur für Arbeit prangert das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern an – weil die Einführung von Gutscheinen für Mittagessen und Schulausflüge die Ämter überfordern würde.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat massive Bedenken gegen das von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagene Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV- Empfängern. Die geplanten Gutscheine, etwa für Essen oder Schulausflüge, hält die Behörde für zu aufwendig. Zudem würde die Betreuung der Arbeitslosen darunter leiden

Die Bundesagentur in Nürnberg spielt bei der Einführung des Bildungspakets für die etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendlichen aus Familien, die auf die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen sind, die entscheidende Rolle. Sie muss über ihre Jobcenter die einzelnen Leistungen bewilligen und abrechnen. So sieht es das Arbeitsministerium in seinem Gesetzesentwurf für die Reform von Hartz IV vor. Die BA hält davon aber gar nichts. Dies geht aus der internen Stellungnahme der Bundesagentur an das Ministerium hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

In dem 67 Seiten starken Papier warnt die BA vor “erheblichen Mehraufwänden” in den Jobcentern: Werde kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, wären für die Langzeitarbeitslosen weniger Mitarbeiter da, “was zu einer faktischen Verschlechterung der Betreuung führt”. Die BA schlägt vor, die Verwaltung des Bildungspakets den Kommunen und Landkreisen zu überlassen. Diese hätten mehr Erfahrung im Umgang mit hilfebedürftigen Kindern und könnten “diese Dienstleistung effizienter und kostengünstiger erbringen”.

Die Bundesagentur empfiehlt, bis zur Einführung einer elektronischen Bildungs-Chipkarte, wie sie die Arbeitsministerin favorisiert, auf die Gutscheine zu verzichten. Das Gutschein-Verfahren sei wegen der “erforderlichen manuellen Bearbeitung jedes Einzelfalls mit massivem Verwaltungsaufwand verbunden”. Die hilfebedürftigen Kinder müssten ein Ausweisdokument bei sich tragen, um einzelne Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Dies sei eine “Stigmatisierung, die dem gesetzgeberischen Zweck entgegenstehen könnte”. Außerdem ließen sich über die Software, die bislang zur Verfügung stehe, “auf absehbare Zeit keine hinreichend manipulationssicheren Gutscheine” ausstellen.

Unterstützung erhält die Bundesagentur von den Kommunen. In einem Schreiben des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds an das Arbeitsministerium heißt es: Die Vorschläge aus dem Hause von der Leyen seien “in weiten Teilen bürokratisch und verwaltungsaufwendig”. Dies gelte besonders für die Gutscheine. “Momentan ist uns völlig unklar, wie die bisherigen freiwilligen Angebote der Städte und Gemeinden mit den neuen Leistungen verzahnt werden sollen.” Auch die kommunalen Spitzenverbänden raten zu einer besseren Kooperation mit den Städten und warnen vor einem “Aufbau von Parallelstrukturen”. Der Deutsche Landkreistag spricht sich in seiner Stellungnahme an das Ministerium ebenfalls dafür aus, dass die kommunalen Träger das Bildungspaket umsetzen sollten: “Ein Tätigwerden der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich wird mit Nachdruck zurückgewiesen.”

Das Bildungspaket geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Es hatte verlangt, bei der Grundsicherung Bildungsausgaben für Kinder stärker zu berücksichtigen. Kinder aus Hartz-IV-Haushalten sollen deshalb, je nach Bedarf und Angebot, von 2011 an einen Rechtsanspruch auf ein Mittagessen in der Schule, Nachhilfe oder etwa einen Vereinsbeitrag haben. Von der Leyen hatte vorgeschlagen, die Leistungen zum Teil über Gutscheine abzurechnen.

Quelle: sueddeutsche.de – 13.10.2010 – Von Thomas Öchsner, Berlin
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-jobcenter-meuterei-gegen-von-der-leyen-1.1011316

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Ein Kommentar

  • jens sagt:

    Mehr Geld für Kinder ist super. Mehr Geld für die Ämter wäre aber eine Voraussetzung um das Ganze zu stemmen. Selbst mit elektronischer Erfassung sollte es zu Personalaufstockungen kommen.

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