Geplante Änderungen des SGB II

Das will die Bundesregierung bei Hartz IV ändern – Geplante Änderungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II)

Am 20 Oktober 2010 hat das Bundeskabinett das Hartz IV „Gesetz zur Entwicklung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ (i.d.F. vom 19 Oktober 2010, 20:29 Uhr) verabschiedet, es wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Dieses Gesetz enthält die umfangreichsten Änderungen seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005. Einige Änderungen beinhaltet auch das „Haushaltsbegleitgesetz 2011“, dieses befindet sich derzeit schon in der Beratung (BR-Drs. 532/10).

Weitere Änderungen beinhaltet das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, dieses wurde bereits verabscheidet (G. v. 03 August 2010 BGBl. I S. 1112 (Nr. 41) und tritt ab ersten Januar 2011 in Kraft.

Nachfolgend eine Übersicht der darin geplanten Änderungen des SGB II mit Anmerkungen zum besseren Verständnis.
Diese Übersicht, sowie ein Synopse (vergleichende Gegenüberstellung) des aktuellen SGB II mit einer Version, in welcher die Änderungen integriert wurden, können, als Anlage dieses Beitrages, als PDF-Dokument herunter geladen werden.

Quelle: gegen-hartz.de – 30.10.2010 – fm
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-geplante-aenderungen-des-sgb-ii-2011.php

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tudie über Hartz IV mit bedrückenden Ergebnissen

Düsseldorf. „Unmenschlich“, so beschreibt Dozent Thomas Wagner das bedrückende Ergebnis einer Umfrage unter Düsseldorfern, die von Hartz IV leben müssen. Er fordert als Konsequenz aus der Studie: „Auf Sanktionen muss verzichtet werden.“

So sieht sie aus, die Wahrheit über die Praxis der „Arge“ mit Hartz IV:

* Die Betroffenen sind oft der Macht der Geldverwalter in der Arbeitsagentur bzw. der „Arge“ ausgesetzt.
* Sie werden in perspektivlose Ein-Euro-Jobs oder sinnfreie Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt.
* Sie werden mit Kürzungen der Stütze von 359 Euro abgestraft, das ohnehin nicht ausreichende Geld wird in 30-Prozent-Schritten gekappt.
* Arbeitslose werden so tiefer in die Not und weitere Verschuldung getrieben.
* Sie können sich rechtlich kaum dagegen wehren.

„Wer nicht hören will, muss fühlen“, hat Dozent Thomas Wagner das bedrückende Ergebnis einer Umfrage unter 251 „Hartzern“ überschrieben. Studenten des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften von Professor Dr. Thomas Münch haben im Sommer vor der „Arge Mitte“ an der Luisenstraße in Düsseldorf die Praxis zu Protokoll genommen. Das Ergebnis kommentierte der Autor jetzt mit: „Unmenschlich!“ Wagner: „Der Sanktions-Mechanismus stammt aus der schwärzesten pädagogischen Zeit. Wer seine Unterlagen nicht rechtzeitig zusammen hat, bekommt grundsätzlich 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Es handelt sich dabei nicht um Einzelfälle. Jeder fünfte hat Kürzungen erlebt.“

Besonders schlimm seien Kürzungen für „kumulative Vergehen“. Wagner: „Jemand kann komplett ohne Leistungen dastehen. Leute unter 25 Jahren können auch ohne Wohnung dastehen.“
Unmenschliches System für Kinder in Armut

Im Büro von Fiftyfifty an der Höhenstraße weiß man auch, dass durch Sanktionen gegen Jugendliche rechtswidrig Gelder für ganze Familien gekürzt wurden. Berichtet wird ein krasser Vorfall, wo eine Frau in Not mit einem fünf Tage alten Säugling vom Arge-Sachbearbeiter weder einen Cent Bargeld noch Lebensmittelgutscheine bekam. Thomas Giese von der Arbeitslosen-Initiative wurde rausgeworfen und mit Security zum Ausgang begleitet, hat aber doch noch einen Vorgesetzten erwischt und für eine Barauszahlung an die junge Mutter gesorgt.

Oliver Ongaro, Streetworker bei Fiftyfifty, hält das ganze System für „realitätsfern“. Er stemmt sich gegen einen neu zu beobachtenden alten Trend, Hartz-IV-Bezieher als arbeitsfaul „aus der Gesellschaft rauskegeln zu wollen“. Die Regelsatz-Erhöhung um fünf Euro – „ein Hohn!“

Holger Kirchhöfer vom Initiativkreis Armut wendet sich gegen Schönfärbereien in der Bundestagsdebatte: „Für die Betroffenen, besonders für Kinder in Armut, hat sich nichts geändert. Es funktioniert einfach nicht.“
Studenten mit der Praxis konfrontieren

Thomas Wagner, der seine Studenten weiterhin mit der Sozialstaatspraxis konfrontieren will, fordert als Konsequenz aus der wissenschaftlichen Aufarbeitung der Befragungen: „Auf Sanktionen muss verzichtet werden. Aus der strafenden Behörde muss eine fördernde Institution werden. Auch Kinder müssen den vollen Satz des Arbeitslosengeldes II bekommen.“

In der neuesten Ausgabe der Straßenzeitung Fiftyfifty trägt der Hartz-IV-Artikel den Titel „Du kommst da nie mehr raus“. Thomas Giese: „Das ist kein Pessimismus, das ist Realismus.“

Quelle: derwesten.de – 29.10.2010 – Dieter Schneider
Link zum Pressebericht: www .derwesten.de/staedte/duesseldorf/Studie-ueber-Hartz-IV-mit-bedrueckenden-Ergebnissen-id3887160.html

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Wie Hartz IV gezielt klein gerechnet wurde

Der Bundestag berät über die von der Bundesregierung geplanten Hartz-IV-Sätze. Die juristische Prüfung zeigt: Sie müssten viel höher sein. Ein Gastbeitrag

Das sind die Hartz-IV-Pläne der Regierung: Erwachsene sollen fünf Euro mehr erhalten, die Sätze für Kinder sollen nicht steigen. Mit ihrem Gesetzentwurf, der an diesem Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wird, will die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) umsetzen. Doch aus juristischer Sicht spricht vieles dagegen, dass das verantwortliche Arbeits- und Sozialministerium richtig gerechnet hat.
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Seinem Urteil vom 9. Februar 2010 zufolge hält das BVerfG es grundsätzlich für zulässig, das sozialrechtliche Existenzminimum an den Konsumausgaben der ärmsten 20 Prozent der Haushalte zu messen. Der Gesetzgeber aber betrachtet nicht die untersten 20, sondern die untersten 15 Prozent. Das ist eine folgenschwere Weichenstellung, aus der alleine sich eine Absenkung des Regelsatzniveaus um mehr als 17 Euro gegenüber dem vorherigen Verfahren ergibt.

Ob das BVerfG dies mittragen wird? Die unumwundene Begründung der Regierung, die Berechnung auf der Grundlage von 20 Prozent sei zu teuer, ist kaum überzeugend.

Ohnehin stellt sich anlässlich der Vorgehensweise der Bundesregierung die Frage nach der Grenze einer solchen Politik: Darf der Gesetzgeber das Einkommen der Referenzgruppe beliebig nach unten drücken? Was spricht dagegen, dass er nach der nächsten Banken- oder Eurolandrettung nur die untersten zehn oder achteinhalb Prozent der Bevölkerung als Maßstab nimmt? Zudem muss bezweifelt werden, ob die angewandte Methode überhaupt einen objektiven Maßstab für die Bestimmung des menschenwürdigen Existenzminimums in einer Gesellschaft darstellt, die durch eine Zunahme eines Niedriglohnbereichs gekennzeichnet ist.

Hinzu kommt, dass der Erwachsenen zustehende Hartz-IV-Satz allein anhand der Einkommen und Verbrauchsausgaben von Alleinstehenden ermittelt wird. Zwar hatte das BVerfG dies nicht beanstandet. Doch die Einkommen und Ausgaben von Alleinstehenden erlauben keine Rückschlüsse auf den Bedarf von Erwachsenen in Mehrpersonen-Haushalten.

Außerdem unternimmt die Regierung in ihrem Gesetzesentwurf keinen Versuch, die Gruppe der “verdeckt Armen” aus der Referenzgruppe auszuscheiden, obwohl das BVerfG dies von der Bundesregierung gefordert hatte. In Deutschland machen unterschiedlichen Schätzungen zufolge zwischen 2,5 und 4,9 Millionen Menschen ihre Ansprüche nach dem SGB II und XII nicht geltend. In der Referenzgruppe sind sie weiterhin enthalten. Weil sie ein besonders niedriges Einkommen haben, sinkt dadurch das Leistungsniveau der Grundsicherungsempfänger.

An weiteren Stellschrauben wurde gedreht, indem etliche durchschnittliche Verbrauchsausgaben als nicht regelsatzrelevant eingestuft wurden. Das schmälert den Hartz-IV-Satz zusätzlich erheblich.

Quelle: zeit.de – 29.10.2010 – Anne Lenze
Link zum Pressebericht: www .zeit.de/wirtschaft/2010-10/hartz-iv-juristische-kritik

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