Hartz IV – Bedarf bei Vollzeit-Arbeitnehmern wächst


Zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit oder Systemfehler. Die Formulierungen der Betroffenen für die eigene Situation könnten unterschiedlicher nicht sein.
Eines eint die Gedanken der Berufstätigen jedoch, die trotz einer Vollzeit-Anstellung auf die Sozialleistung angewiesen sind, um das eigene Leben finanzieren zu können. Dabei variieren die Zahlen dieser Arbeitnehmer, die mit dem Job allein nicht das Leben bewältigen können, zwischen Großstädten und anderen Regionen nicht so deutlich, wie man es vielleicht zunächst vermuten mag.

Dass es Teilzeitstellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt, in denen die Arbeitnehmer möglicherweise zusätzliche Leistungen wie eben Hartz IV zur Aufstockung nutzen müssen, mag noch in gewisser Weise einleuchtend zu sein. Von früh morgens bis abends einer Arbeit nachzugehen, ohne davon leben zu können, lässt jedoch das Unverständnis bei den Hartz IV-lern schwelen.

Unverständnis darüber, dass es Menschen gibt, die keine Arbeit haben, unter dem Strich aber dennoch kaum weniger monatliche Einkünfte haben als sie selbst. Aus Sicht von Sozialexperten droht Deutschland durch diese Problematik einerseits eine steigende Frustration unter den Aufstockern unter den Arbeitnehmern.

Zudem wächst die Unzufriedenheit unter den immerhin 1,5 Millionen Menschen, die Hartz IV trotz Gehalt kassieren, weil andere ähnliche Finanzmittel haben, ohne einer Arbeit nachzugehen. So sorgt Hartz IV mit seinen Knackpunkten für Konfliktpotenzial in der Gruppe der Hartz IV-Empfänger indirekt selbst.

Quelle: bafoeg-aktuell.de – 16. Mrz. 2009 – Von Redaktion
Link zum Pressebericht: http://www .bafoeg-aktuell.de/News/2009/03/16/hartz-iv-bedarf-bei-vollzeit-arbeitnehmern-waechst/

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Düren Sozialamt

Sozialamt Düren
Fritz-Erler-Straße 9
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Tel: 02421 / 252-703 02421 / 252-812 02421 / 252-814
Fax: 02421 / 252-707
E-Mail: stadtsozialamt@dueren.de

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Hartz-IV-Sätze für Kinder verfassungswidrig

Hoffnung für arme Familien: Die Regelsätze für Kinder bis 14 Jahre sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden.
Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. Der 14. Senat des obersten deutschen Sozialgerichts beschloss am Dienstag, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Kläger in den zwei verhandelten Verfahren sind jeweils Kinder, die mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. Die Anwälte kritisieren, dass ihr Regelsatz das Existenzminimum nicht sicherstelle. Die Kläger rügen zudem das Verfahren zur Festlegung der Regelsätze und sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da Kinder ohne sachlichen Grund gegenüber erwachsenen Hartz-IV-Empfängern benachteiligt würden.

Bisher bekommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 Prozent und im 15. Lebensjahr 80 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden erwachsenen Hartz-IV-Empfängers. In den beiden in Kassel anhängigen Verfahren hatte die Arbeitsverwaltung 2005 den Klägern eine höhere Regelleistung verweigert und als Bedarf den Regelsatz von damals 207 Euro pro Monat festgelegt.

Dagegen hatten sich die Kläger zur Wehr gesetzt und waren in den Instanzen unterlegen. Die obersten deutschen Sozialrichter folgten nun den Klägern und legen die Frage Karlsruhe vor.

Existenzminimum von Familien nicht gedeckt
Auch das Hessische Landessozialgericht hält die Sozialleistungen für Familien für grundgesetzwidrig und lässt sie deshalb vom Verfassungsgericht prüfen.

“Die Hartz-IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz”, hieß es in einem am Montag veröffentlichten Vorlagebeschluss, den die Darmstädter Richter zur Überprüfung nach Karlsruhe geschickt haben.

Die Planungen der Bundesregierung zum zweiten Konjunkturpaket sehen eine Erhöhung des Regelsatzes vor: Der Koalitionsausschuss hatte sich darauf verständigt, den Satz für Hartz-IV-Kinder von 60 auf 70 Prozent des Regelbetrags für Erwachsene anzuheben.

“Schallende Ohrfeige”
Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht in der Entscheidung des Bundessozialgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder eine “schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber”. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, sagte der Nachrichtenagentur AP, es sei beschämend, dass Richter
auf die Armut von Kindern aufmerksam machen müssten.

Er zeigte sich guten Mutes, dass das Bundesverfassungsgericht dem einen Riegel vorschieben und die Frage beantworten werde, was ein Kind genau benötige.

Quelle: sueddeutsche.de – 27.01.2009 – (AP/gdo/bica)
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/politik/555/456224/text/

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