Archive for the ‘Sozialämter News’ Category

Sozialamt zahlt nicht für alle Schulausflüge

Mittwoch, November 10th, 2010

Ludwigsburg Kinder, deren Eltern auf HartzIV angewiesen sind, müssen manchmal aufs Schullandheim verzichten. Das Landratsamt verweist auf eine interne Richtlinie und ein Gerichtsurteil. Dafür setzt es Kritik im Sozialausschuss des Kreistags.

Um Diskriminierungen auszuschließen, sagen wir einfach: es geht um die (nicht existierende) Klasse 10c am Schlossgymnasium in Freudental. Die Lehrer planten einen achttägigen Ausflug nach Oberammergau. Weil zwei Kinder aus Familien stammen, die auf Hartz IV angewiesen sind, stellten die Eltern einen Förderantrag bei der dafür zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Arbeitsagentur und Landkreis in Ludwigsburg. Die Behörde möge – gemäß dem Sozialgesetzbuch – die 220 Euro für den Ausflug übernehmen. “Abgelehnt”, hieß es. Weil nicht alle Schüler an dem Ausflug teilnehmen, bestehe keine Verpflichtung dazu.

Ans Licht gebracht – wenngleich in anonymisierter Form – wurde der Fall vom Bissinger SPD-Kreisrat Thomas Reusch-Frey. “Für die betroffenen Schüler ist das ein Problem”, sagte er jüngst im Sozialausschuss des Kreistags. Diese Handhabung widerspreche dem Sozialgesetzbuch, “das eine Diskriminierung von Hilfeempfängern ausdrücklich verhindern will”. Die Kreisverwaltung reagierte prompt. Alexander Haberer, stellvertretender Arge-Chef, eilte zum Sozialdezernenten Ferdinand Lautenbacher. Nach kurzer Rücksprache erklärte dieser, die Ablehnung gehe auf eine “Anweisung der Bundesagentur” in Nürnberg zurück. Wenn nicht alle Schüler verbindlich teilnähmen, “dann muss die Förderung abgelehnt werden”, so Lautenbacher.

Thomas Reusch-Frey findet die Antwort “ein bisschen enttäuschend”. Es sei “leicht zu sagen, das kommt aus Nürnberg”. Wenn einzelne Schüler aus privaten Gründen nicht mitfahren könnten, dann dürfe man nicht auch den Kindern von Hartz-IV-Beziehern automatisch die Teilnahme verweigern. Bei der Nürnberger Zentrale der Arbeitsagentur kann man über die Erklärung der Ludwigsburger Kreisverwaltung nur den Kopf schütteln. Die Erstattung von “mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen” sei im betreffenden Sozialgesetzbuch II explizit vorgesehen. Allerdings sei die Umsetzung Angelegenheit der jeweiligen Kreise, so ein Sprecher.

Auch Nadja Sommer von der Ludwigsburger Arbeitsagentur weist den Vorwurf, ihre Behörde sei an solchen Fällen schuld, zurück. Wenn Eltern einen Förderantrag einreichten, dann verschicke die Arge in der Regel einen Fragebogen an die jeweilige Schule. Dabei werde gefragt, ob der Ausflug eine Pflichtveranstaltung sei. “Da kommt es öfter zu Irritationen”, weshalb sie “den Schulleitern empfehle, meistens ein Ja anzukreuzen”. Es seien Fälle vorgekommen, bei denen muslimische Schüler nicht an einem Ausflug in den Vatikan teilnahmen. Niemand wolle deshalb Kindern von Hartz-IV-Empfängern die Förderung verweigern. Womöglich habe ein Sachbearbeiter versäumt nachzufragen.

Am Tag nach der Sitzung rudert auch der Sozialdezernent zurück. Er habe sich im Ausschuss “spontan zu einer falschen Aussage hinreißen lassen”, sagt Ferdinand Lautenbacher. Die betreffende Weisung stamme vom Landratsamt selbst. Grundsätzlich sei das Vorgehen aber korrekt. Ausgrenzung liege nur vor, wenn einzelne Kinder von Hartz-IV-Empfängern an einer Ausfahrt nicht teilnehmen könnten. Auch wenn andere Kinder aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht dabei seien, mache man eine Ausnahme. “Aber wir entscheiden auf Grundlage dessen, was die Schule uns bescheinigt.” Wenn auf dem Fragebogen stehe, dass es sich um keine Pflichtveranstaltung handle, gebe es auch keine Förderung. Diese Position werde durch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart bestätigt.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de – 13.10.2010 – Von Markus Klohr
Link zum Pressebericht: www .stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sozialamt-zahlt-nicht-fuer-alle-schulausfluege.480b0f08-377a-49b0-9b51-ee41aee04bd8.html

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Meuterei gegen von der Leyen

Mittwoch, November 10th, 2010

Remmidemmi in Nürnberg: Die Bundesagentur für Arbeit prangert das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern an – weil die Einführung von Gutscheinen für Mittagessen und Schulausflüge die Ämter überfordern würde.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat massive Bedenken gegen das von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagene Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV- Empfängern. Die geplanten Gutscheine, etwa für Essen oder Schulausflüge, hält die Behörde für zu aufwendig. Zudem würde die Betreuung der Arbeitslosen darunter leiden

Die Bundesagentur in Nürnberg spielt bei der Einführung des Bildungspakets für die etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendlichen aus Familien, die auf die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen sind, die entscheidende Rolle. Sie muss über ihre Jobcenter die einzelnen Leistungen bewilligen und abrechnen. So sieht es das Arbeitsministerium in seinem Gesetzesentwurf für die Reform von Hartz IV vor. Die BA hält davon aber gar nichts. Dies geht aus der internen Stellungnahme der Bundesagentur an das Ministerium hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

In dem 67 Seiten starken Papier warnt die BA vor “erheblichen Mehraufwänden” in den Jobcentern: Werde kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, wären für die Langzeitarbeitslosen weniger Mitarbeiter da, “was zu einer faktischen Verschlechterung der Betreuung führt”. Die BA schlägt vor, die Verwaltung des Bildungspakets den Kommunen und Landkreisen zu überlassen. Diese hätten mehr Erfahrung im Umgang mit hilfebedürftigen Kindern und könnten “diese Dienstleistung effizienter und kostengünstiger erbringen”.

Die Bundesagentur empfiehlt, bis zur Einführung einer elektronischen Bildungs-Chipkarte, wie sie die Arbeitsministerin favorisiert, auf die Gutscheine zu verzichten. Das Gutschein-Verfahren sei wegen der “erforderlichen manuellen Bearbeitung jedes Einzelfalls mit massivem Verwaltungsaufwand verbunden”. Die hilfebedürftigen Kinder müssten ein Ausweisdokument bei sich tragen, um einzelne Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Dies sei eine “Stigmatisierung, die dem gesetzgeberischen Zweck entgegenstehen könnte”. Außerdem ließen sich über die Software, die bislang zur Verfügung stehe, “auf absehbare Zeit keine hinreichend manipulationssicheren Gutscheine” ausstellen.

Unterstützung erhält die Bundesagentur von den Kommunen. In einem Schreiben des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds an das Arbeitsministerium heißt es: Die Vorschläge aus dem Hause von der Leyen seien “in weiten Teilen bürokratisch und verwaltungsaufwendig”. Dies gelte besonders für die Gutscheine. “Momentan ist uns völlig unklar, wie die bisherigen freiwilligen Angebote der Städte und Gemeinden mit den neuen Leistungen verzahnt werden sollen.” Auch die kommunalen Spitzenverbänden raten zu einer besseren Kooperation mit den Städten und warnen vor einem “Aufbau von Parallelstrukturen”. Der Deutsche Landkreistag spricht sich in seiner Stellungnahme an das Ministerium ebenfalls dafür aus, dass die kommunalen Träger das Bildungspaket umsetzen sollten: “Ein Tätigwerden der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich wird mit Nachdruck zurückgewiesen.”

Das Bildungspaket geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Es hatte verlangt, bei der Grundsicherung Bildungsausgaben für Kinder stärker zu berücksichtigen. Kinder aus Hartz-IV-Haushalten sollen deshalb, je nach Bedarf und Angebot, von 2011 an einen Rechtsanspruch auf ein Mittagessen in der Schule, Nachhilfe oder etwa einen Vereinsbeitrag haben. Von der Leyen hatte vorgeschlagen, die Leistungen zum Teil über Gutscheine abzurechnen.

Quelle: sueddeutsche.de – 13.10.2010 – Von Thomas Öchsner, Berlin
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-jobcenter-meuterei-gegen-von-der-leyen-1.1011316

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Ein-Euro-Jobs bringen keine Jobs

Mittwoch, November 10th, 2010

Hartz IV Betroffene die in eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Job) gedrängt werden, finden später seltener eine reguläre Arbeitsstelle, als andere, die nicht an einer solchen Maßnahme teilgenommen haben. Das ergab eine Studie der Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Ein-Euro-Jobs bei Hartz IV stehen schon seit langem in der Kritik. Diese Maßnahmen sollen nach Ansicht des Bundesarbeitsministerium „Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt“ integrieren. Doch das Hauptziel wird durch eine solche Maßnahme nicht erreicht, wie eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ergab. Die Nachteile würden sich bei allen Bildungs- und Bevölkerungsgruppen bemerkbar machen, wie das ZEW bestätigte. Besonders Männer ohne Migrationshintergrund hätten spürbar schlechtere Chancen, nach einem Ein-Euro-Job tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Aber auch alle anderen Gruppen würde durch eine solche Beschäftigungsmaßnahme stark benachteiligt.

Ein Hauptgrund beispielsweise ist, dass bei den Ein-Euro-Jobs vermittelten „Qualifikationen“ an den tatsächlichen Ansprüchen des Arbeitsmarktes vorbei gehen, so die Forscher. Eine weitere Vermutung der Experten ist, dass Ein-Euro-Jobs Hartz IV Bezieher stigmatisiert. Arbeitgeber könnten solche Maßnahmen als ein Anzeichen für „mangelnde Beschäftigungsfähigkeit“ ansehen und deshalb den Bewerber ablehnen. Allerdings könnten die vorliegenden Daten keinen Aufschluss darüber geben, ob die Mutmaßungen mit der Realität übereinstimmen, sagte Studienleiter Stephan Thomsen. Das Institut wertete die Daten von rund 160.000 Hartz IV Betroffenen aus.

Andere Studien kamen zu einem ähnlichen Ergebnis
Auch eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem Jahr 2009 kam zu der Erkenntnis, dass Ein-Euro-Jobs keine Weiterbeschäftigung fördern. Nur etwa jeder achte Befragte gab bei einer IAB Studie an, nach einem Ein-Euro-Job eine reguläre Beschäftigung angeboten bekommen zu haben. Etwa zwei Drittel gaben zudem an, keine Arbeitsperspektiven nach einem Ein-Euro-Job zu haben. Besonders gravierend sind die Auswirkungen im sozialen Arbeitsbereich. Hier werden Hartz 4 Empfänger zum Beispiel in der Altenhilfe beschäftigt und müssen die gleichen pflegerischen Tätigkeiten ausüben wie Altenpflegerhelfer. Schon der Bundesrechnungshof kritisierte 2008 in seinem Prüfbericht, dass die Arbeitsangelegenheiten “für drei von vier Hilfebedürftigen weitgehend wirkungslos bleiben”. Die vermittelten Arbeitsgelegenheiten verdrängen entgegen der Sozialgesetze reguläre Beschäftigung, so der Bundesrechnungshof im Jahr 2008. Geändert hat sich seit dem anscheinend nichts.

Quelle: gegen-hartz.de – 06.11.2010 – sb
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ein-euro-jobs-bringen-keine-jobs-466494.php

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