Archive for the ‘Hartz-4 Sozialamt News’ Category

Hartz IV für Asylbewerber falsch berechnet

Donnerstag, November 18th, 2010

Die finanziellen Zuwendungen für Asylbewerber müssen neu geregelt werden. Die jetzige Berechnungs-Methode verstößt gegen das Grundgesetz.

Die Sozialleistungen für Asylbewerber und weitere Flüchtlinge verstoßen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetz und müssen neu berechnet werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, aus der die „Süddeutschen Zeitung“ zitiert. Die Höhe der üblichen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien „auf der Grundlage von Kostenschätzungen“ bestimmt worden, heißt es demnach darin. Diese Art der Festsetzung entspreche „nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze vom Februar.

Damals hatten die Verfassungsrichter das Verfahren zur Ermittlung der Hartz-IV-Sätze als verfassungswidrig verworfen, weil diese ebenfalls geschätzt worden waren. Stattdessen verlangten die Richter, die Hartz-IV-Sätze mit Hilfe einer transparenten und nachvollziehbaren Methode festzulegen. Diese Maßstäbe sind nach Einschätzung des Bundesregierung auch auf die Leistungen für Asylbewerber anzuwenden. Die Bundesregierung erklärt laut „SZ“ in ihrer Antwort, die Leistungen für Flüchtlinge würden nun überprüft, eine Neuregelung sei jedoch erst für die Zeit nach einer Hartz-IV-Reform geplant.

Vergangenes Jahr erhielten gut 121.000 Ausländer Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Drittel von ihnen erhielt Geld in Höhe der Sozialhilfe. Zwei Drittel bekamen die sogenannte Grundleistung, die um etwa 33 Prozent unter dem Hartz-IV-Satz bei 225 Euro im Monat liegt und die nun in Frage steht. In der Regel handelt es sich um Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können. Die Sätze sind seit Einführung des Gesetzes 1993 nicht erhöht worden.

Quelle: welt.de – 17.11.2010
Link zum Pressebericht: www .welt.de/politik/deutschland/article10979806/Hartz-IV-fuer-Asylbewerber-falsch-berechnet.html

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Rechnungshof rechnet mit Ein-Euro-Jobs ab

Donnerstag, November 18th, 2010

Verheerendes Zeugnis für Jobcenter: Reguläre Arbeitsplätze werden verdrängt, Alternativen für Betroffene nicht geprüft.

Sie putzen Altenheime und kochen in Kindergärten, sie schneiden Hecken und legen Feuchtbiotope an, sie arbeiten als Hausmeister, Sozialarbeiter und Bürokraft: Rund 750.000 Hartz-IV-Empfänger beginnen jedes Jahr eine Arbeitsgelegenheit. Damit sollen sie nach langen Zeiten der Arbeitslosigkeit wieder an die Arbeitswelt herangeführt werden. Zusätzlich zum Regelsatz gibt es einen oder zwei Euro pro Stunde dazu. Eigentlich sollten die Ein-Euro-Jobs im öffentlichen Interesse und „zusätzlich“ sein, damit reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängt werden. Doch das ist nur graue Theorie.

In der Praxis werden Ein-Euro-Jobs von den Kommunen in großem Stil genutzt, „ihren – meist auf ein Minimum reduzierten – regulären Personalkörper zu ergänzen, um ihre Aufgaben trotz einer oftmals schwierigen Haushaltslage in gewohntem Umfang erfüllen zu können“. So steht es in einem aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes. In 62 Prozent der untersuchten Fälle lagen die Fördervoraussetzungen damit gar nicht vor. Zudem verdränge öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Tätigkeiten, stellten die Prüfer fest.

Das eigentliche Ziel des Arbeitsmarktinstruments kommt dabei zu kurz: „Arbeitsgelegenheiten werden so zu einem Finanzierungsinstrument für unterschiedliche föderale Ebenen und dienen nicht mehr vorrangig der Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger.“ Den Jobcentern warfen die Prüfer vor, die Hartz-IV-Empfänger „meist wahllos“ in Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln. In 40 Prozent der Fälle fehle eine Eingliederungsstrategie, in 29 Prozent werde gar nicht geprüft, ob es eine Alternative zu dem Ein-Euro-Job – etwa eine Fortbildung – gegeben hätte.

Der Bundesrechnungshof hat die Praxis der Jobcenter mit den Ein-Euro-Jobs in den letzten fünf Jahren mehrmals geprüft – und immer wieder scharf kritisiert. Die „Qualität der Aufgabenerledigung“, so monieren die Prüfer auch in dem aktuellen Bericht, habe sich seit dem Jahr 2005 nicht merklich verbessert. Der Rechnungshof untersuchte insgesamt 249 Maßnahmen mit 6200 Teilnehmerplätzen in acht verschiedenen Jobcentern. Der Bericht wurde dem Arbeitsministerium mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Nun warte man auf Antwort, sagte ein Sprecher des Rechnungshofes.

Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg erklärte auf Anfrage, man gehe jedem benannten Einzelfall nach, um die beschriebenen Mängel für die Zukunft auszuschließen. Die Behörde habe allerdings die Weisungen zum Umsetzen von Arbeitsgelegenheiten bereits 2009 präzisiert und weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeleitet. So wurden zum Beispiel im Juni 2010 Mindestanforderungen an ein funktionsfähiges Kontrollsystem festgelegt, an die sich die Jobcenter bundesweit halten müssen.

Die Ein-Euro-Jobs, die 2005 mit der Hartz-IV-Reform eingeführt wurden, stehen schon lange in der Kritik. Arbeitsmarktexperten und Gewerkschafter bezweifeln, dass sie den Arbeitslosen den Weg in eine reguläre Beschäftigung ebnen. Und die Wirtschaft, vor allem das Handwerk, fürchtet die Ein-Euro-Jobber als billige Konkurrenz. Die Kritiker sahen sich nun durch den Bericht des Rechnungshofes bestätigt.

Der DGB forderte, die Ein-Euro-Jobs entscheidend zurückzufahren und nur noch – auf freiwilliger Basis – anzubieten, wenn Langzeitarbeitslose im Einzelfall erst an Arbeit herangeführt werden müssen. „Im öffentlichen Dienst müssen grundsätzlich reguläre Arbeitsplätze eingerichtet werden“, sagte DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. „Ergänzend sollte für schwierig zu vermittelnde Personen öffentlich geförderte Beschäftigung angeboten werden.“

Eine Abschaffung der Ein-Euro-Jobs forderte Handwerkspräsident Otto Kentzler. „Geförderte Arbeit konkurriert mit regulär arbeitenden Unternehmen und schafft damit mehr Arbeitslosigkeit“, sagte Kentzler WELT ONLINE. „Immer wieder werden Ein-Euro-Jobs zur Durchführung handwerklicher Tätigkeiten genutzt – auch wenn dies eigentlich verboten ist“, klagte er. So entgingen dem Handwerk Aufträge und Arbeit. „In Zeiten eines sich verschärfenden Fachkräftemangels muss der jahrzehntelange Irrweg, Langzeitarbeitslosigkeit mit künstlicher Beschäftigung bekämpfen zu wollen, endlich verlassen werden“, forderte der Handwerkspräsident.

Kritik kam auch aus der Opposition. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, sagte, Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen müsse nun Position beziehen. Sie dürfe dem massenhaften Einsatz von Ein-Euro-Jobs nicht länger tatenlos zusehen. „Dieser arbeitsmarktpolitische Fehlschlag versenkt jedes Jahr über eine Milliarde Euro, ohne dass den Arbeitsuchenden damit geholfen wäre“, argumentierte Pothmer.

Das Instrument der Arbeitsgelegenheit diene der Statistikbereinigung und nicht den Betroffenen. Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, forderte, Ein-Euro-Jobs dürften nicht beliebig vergeben werden und zur Verdrängung regulärer Arbeit führen. Sie müssten wie alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente zielgenau eingesetzt werden. Die Kritik des Rechnungshofes bestätige daher die Notwendigkeit der Prüfung und Verbesserung aller arbeitsmarktpolitischen Instrumente.

Die Kommunen stellten sich dagegen hinter die öffentlich geförderte Beschäftigung. Generalkritik an den Ein-Euro-Jobs sei nicht gerechtfertigt. Viele der 320.000 Betroffenen seien froh, wenigstens vorübergehend eine Beschäftigung zu haben, die entlohnt wird, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dieser Zeitung. „Das gibt Selbstwertgefühl, selbst dann, wenn dadurch nicht unmittelbar der Weg in den ersten Arbeitsmarkt gefunden wird.“

Ähnlich äußerte sich auch Anja Kettner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg. Sicherlich gebe es Verdrängungsrisiken, sagte die Arbeitsmarktexpertin. „Wir sollten Ein-Euro-Jobs aber nicht abschaffen.“ Arbeitsgelegenheiten machten Sinn für Langzeitarbeitslose, die dadurch der Arbeitswelt und dem Berufsalltag wieder näher gebracht werden könnten. „Das hat auch mit sozialer Integration und Teilhabe zu tun“, betonte Kettner und ergänzte: „Wir brauchen aber eine gezieltere Vergabe und eine bessere Kontrolle.“

Quelle: welt.de – 15.11.2010 – Stefan von Borstel
Link zum Pressebericht: www .welt.de/politik/deutschland/article10947904/Rechnungshof-rechnet-mit-Ein-Euro-Jobs-ab.html

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Hartz IV Bezieher müssen Ausweisgebühren zahlen

Mittwoch, November 10th, 2010

Hartz IV Bezieher müssen die vollen Ausweisgebühren für den neuen Personalausweis zahlen

Auch Hartz IV Bezieher werden dazu verpflichtet die vollen Gebühren für den neuen elektromagnetische Personalausweis zu zahlen. Eigentlich war es geplant, die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen zu lassen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht: In den fünf Euro höheren ALG II Regelsatz sind angeblich die Gebühren bereits eingerechnet.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll die geplante Regelung wegfallen, die Gebühren für den Ausweis zu übernehmen. In dem fünf Euro höheren Regelsatz seien genau 0,25 Euro enthalten, die für die Ausweisgebühr gedacht sind. Nach den Hartz IV Neuregelungen sei nach Ansicht des Bundesinnenministeriums sei damit keine Berechtigung mehr vorhanden, Bezieher von Arbeitslosengeld II Leistungen „pauschal davon auszunehmen“. In Zukunft muss also die volle Ausweisgebühr entrichtet werden.

Allen Anschein nach müssen auch Jugendliche in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft die vollen Ausweisgebühren zahlen. So heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe“.

Quelle: gegen-hartz.de – 03.11.2010 – sb
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-muessen-ausweisgebuehren-zahlen-1627.php

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