Archive for the ‘Hartz IV-News’ Category

So funktioniert die Chip-Karte für Hartz-IV-Familien

Donnerstag, September 23rd, 2010

Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen künftig zusätzliche Leistungen etwa zur Bildungsförderung nicht in Form von Bargeld bekommen, sondern als Sachleistung.

Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) sagte nach einem Treffen mit den Arbeits-, Sozial- und Kultusministern der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden in Berlin: „Es gab eine große, breite Mehrheit, die dafür war, dass es als Sachleistung direkt zu dem Kind kommt.”

Umstritten ist allerdings nach wie vor die Chipkarte, die von der Leyen dafür einsetzen will.

Mehrere Länder hätten sich dafür ausgesprochen, sagte von der Leyen. Allerdings gibt es nach wie vor heftige Widerstände aus der SPD und auch von der CSU.

Was plant die Ministerin?

Bis Ende des Jahres muss die Bundesregierung ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV umsetzen. Es geht vor allem um zwei wichtige Aspekte: Die Hartz-IV-Leistungen für Kindern und Jugendliche dürfen dann nicht mehr von den finanziellen Hartz-IV-Regelsätzen für Erwachsene abgeleitet werden, sondern müssen eigenständig ermittelt werden. Außerdem müssen die Bildungs- und Teilhabe-Chancen der Kinder aus bedürftigen Familien verbessert werden.

Dafür plant von der Leyen ein Bildungspaket mit vier Komponenten:

- Lernförderung für bedürftige Kinder, etwa Nachhilfe-Unterricht

- Freies Schulmaterial

- Beihilfe zu einem warmen Mittagessen

- Möglichkeit, Musikschulen oder Sportvereine zu besuchen

Diese Leistungen sollen auf einer Chipkarte, ähnlich einer Geldkarte, gespeichert und abgerufen werden können.

Das heißt im Klartext: Bedürftige kriegen kein Bargeld für diese Leistungen in die Hand. So könnte auch verhindert werden, dass Eltern Geld für andere Dinge ausgeben und nichts mehr übrig ist für ein warmes Mittagessen für en Kind oder für Nachhilfe-Unterricht.

Wie soll die Karte funktionieren?

Auf die Chipkarte sollen mehrere Guthaben gebucht werden können. Etwa ein Guthaben für Nachhilfeunterricht, ein Guthaben mit Zuschüssen für ein Mittagessen in der Schule und ein Guthaben für die Bezahlung einer Klassenfahrt. Schließlich ein Guthaben für Kultur oder Sportaktivitäten.

Es sollen keine festen Geldbeträge gespeichert werden. Vielmehr sollen Jobcenter in Zusammenarbeit mit den Schulen den individuellen Bedarf ermitteln. Hintergrund: Wenn ein Kind keinen Nachhilfeunterricht nötig hat, muss auch kein Guthaben auf die Chipkarte gebucht werden.

Wie hoch soll das Guthaben sein?

Das ist noch nicht entschieden. Es soll auch keine einheitlichen Guthaben für alle geben, sondern individuelle Guthaben, je nach Bedarf eines Kindes.

Wer bestimmt den Bedarf?

Beantragt werden soll alles beim Jobcenter. Sachbearbeiter ermitteln mit Eltern und Schulen den individuellen Bedarf. Familienlotsen sollen die Koordinierung übernehmen. Es soll auch eine enge Zusammenarbeit mit Vereinen geben.

Wann soll die Chipkarte kommen?

Noch ist völlig offen, ob die Karte überhaupt kommt und von der Leyen sich mit ihrer Idee durchsetzen kann. Denn auch der Bundesrat muss zustimmen. Im ersten Halbjahr 2011 soll die Chipkarte in Modellregionen getestet werden. Für 2012 ist eine flächendeckende Einführung geplant.

Was kostet die Chipkarte?

Das ist noch unklar. Im Bundeshaushalt sind nach Ministeriumsangaben für mögliche Ausgaben für die Bildung bedürftiger Kinder vorsorglich etwa eine halbe Milliarde Euro eingeplant. Aber genaue Summen sind noch nicht bekannt.

Insgesamt leben zwei Millionen Kinder und Jugendliche in „Hartz IV”-Familien, 1,7 Millionen sind unter 15 Jahre alt. Etwa 1,1 Millionen der Kinder von Langzeitarbeitslosen sind Schüler.

Quelle: bild.de – 02.08.2010 – von Andreas Thewalt
Link zum Pressebericht: www .bild.de/BILD/politik/2010/08/20/so-funktioniert-die-chip-karte/fuer-hartz-iv-familien.html

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Viele Bescheide unverständlich

Mittwoch, September 22nd, 2010

Auch fünf Jahre nach der Hartz-IV-Reform verärgern komplizierte Antragsformulare und unverständliche Bescheide noch immer Langzeitarbeitslose. Sie stellen den Jobcentern in diesen Punkten schlechte Zensuren aus, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Umfrage der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter 70 000 Hartz-IV-Empfängern hervorgeht. Danach erteilten 45 Prozent der Befragten den Antragsunterlagen die Schulnote Drei oder Vier, 13 Prozent sogar eine Fünf oder Sechs. Im Durchschnitt stuften die Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Verständlichkeit aber als “befriedigend” ein.

Quelle: welt.de – 28.08.10 – dpa
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/politik/article9246686/Viele-Bescheide-unverstaendlich.html

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Keine Zahlung des Elterngeldes: Hartz IV beantragen

Mittwoch, September 22nd, 2010

Wer unnötig lange auf sein Elterngeld wartet, kann im Notfall auch Hartz-IV-Leistungen beantragen. Zuvor sollte jedoch enger Kontakt zur zuständigen Elterngeldstelle gehalten werden.

Beschwerden versucht das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nachzugehen, sagte BMFSFJ-Sprecher Marc Kinert. Mit dem Elterngeld können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Es ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens – es gibt monatlich mindestens 300 und maximal 1800 Euro. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt.

Da in den ersten beiden Monaten nach der Geburt von der gesetzlichen Krankenkasse noch Mutterschaftsgeld gezahlt wird, kann es passieren, dass Elterngeldanträge zwei Monate lang bearbeitet werden. Gezahlt wird erst nach dem Mutterschaftsgeld – also ab dem dritten Monat, erläutert Kinert.

Das Elterngeld muss schriftlich bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag stellen. Dies muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes geschehen. Geld gibt es jedoch rückwirkend nur für die letzten drei Monate, bevor der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Die Bundesregierung will ab Januar 2011 das Elterngeld kürzen. Ab einem Monats-Nettoeinkommen von 1240 Euro sollen nur noch 65 statt 67 Prozent gezahlt werden. Für Hartz-IV-Empfänger soll die Leistung wegfallen.

Quelle: sueddeutsche.de – 30.08.2010 – (dpa/tmn)
Link zum Pressebericht: newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1033345

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