Keine Zahlung des Elterngeldes: Hartz IV beantragen

Wer unnötig lange auf sein Elterngeld wartet, kann im Notfall auch Hartz-IV-Leistungen beantragen. Zuvor sollte jedoch enger Kontakt zur zuständigen Elterngeldstelle gehalten werden.

Beschwerden versucht das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nachzugehen, sagte BMFSFJ-Sprecher Marc Kinert. Mit dem Elterngeld können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Es ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens – es gibt monatlich mindestens 300 und maximal 1800 Euro. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt.

Da in den ersten beiden Monaten nach der Geburt von der gesetzlichen Krankenkasse noch Mutterschaftsgeld gezahlt wird, kann es passieren, dass Elterngeldanträge zwei Monate lang bearbeitet werden. Gezahlt wird erst nach dem Mutterschaftsgeld – also ab dem dritten Monat, erläutert Kinert.

Das Elterngeld muss schriftlich bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag stellen. Dies muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes geschehen. Geld gibt es jedoch rückwirkend nur für die letzten drei Monate, bevor der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Die Bundesregierung will ab Januar 2011 das Elterngeld kürzen. Ab einem Monats-Nettoeinkommen von 1240 Euro sollen nur noch 65 statt 67 Prozent gezahlt werden. Für Hartz-IV-Empfänger soll die Leistung wegfallen.

Quelle: sueddeutsche.de – 30.08.2010 – (dpa/tmn)
Link zum Pressebericht: newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1033345

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

Aktuelle Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen