Sozialamt zahlt nicht für alle Schulausflüge

Ludwigsburg Kinder, deren Eltern auf HartzIV angewiesen sind, müssen manchmal aufs Schullandheim verzichten. Das Landratsamt verweist auf eine interne Richtlinie und ein Gerichtsurteil. Dafür setzt es Kritik im Sozialausschuss des Kreistags.

Um Diskriminierungen auszuschließen, sagen wir einfach: es geht um die (nicht existierende) Klasse 10c am Schlossgymnasium in Freudental. Die Lehrer planten einen achttägigen Ausflug nach Oberammergau. Weil zwei Kinder aus Familien stammen, die auf Hartz IV angewiesen sind, stellten die Eltern einen Förderantrag bei der dafür zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Arbeitsagentur und Landkreis in Ludwigsburg. Die Behörde möge – gemäß dem Sozialgesetzbuch – die 220 Euro für den Ausflug übernehmen. “Abgelehnt”, hieß es. Weil nicht alle Schüler an dem Ausflug teilnehmen, bestehe keine Verpflichtung dazu.

Ans Licht gebracht – wenngleich in anonymisierter Form – wurde der Fall vom Bissinger SPD-Kreisrat Thomas Reusch-Frey. “Für die betroffenen Schüler ist das ein Problem”, sagte er jüngst im Sozialausschuss des Kreistags. Diese Handhabung widerspreche dem Sozialgesetzbuch, “das eine Diskriminierung von Hilfeempfängern ausdrücklich verhindern will”. Die Kreisverwaltung reagierte prompt. Alexander Haberer, stellvertretender Arge-Chef, eilte zum Sozialdezernenten Ferdinand Lautenbacher. Nach kurzer Rücksprache erklärte dieser, die Ablehnung gehe auf eine “Anweisung der Bundesagentur” in Nürnberg zurück. Wenn nicht alle Schüler verbindlich teilnähmen, “dann muss die Förderung abgelehnt werden”, so Lautenbacher.

Thomas Reusch-Frey findet die Antwort “ein bisschen enttäuschend”. Es sei “leicht zu sagen, das kommt aus Nürnberg”. Wenn einzelne Schüler aus privaten Gründen nicht mitfahren könnten, dann dürfe man nicht auch den Kindern von Hartz-IV-Beziehern automatisch die Teilnahme verweigern. Bei der Nürnberger Zentrale der Arbeitsagentur kann man über die Erklärung der Ludwigsburger Kreisverwaltung nur den Kopf schütteln. Die Erstattung von “mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen” sei im betreffenden Sozialgesetzbuch II explizit vorgesehen. Allerdings sei die Umsetzung Angelegenheit der jeweiligen Kreise, so ein Sprecher.

Auch Nadja Sommer von der Ludwigsburger Arbeitsagentur weist den Vorwurf, ihre Behörde sei an solchen Fällen schuld, zurück. Wenn Eltern einen Förderantrag einreichten, dann verschicke die Arge in der Regel einen Fragebogen an die jeweilige Schule. Dabei werde gefragt, ob der Ausflug eine Pflichtveranstaltung sei. “Da kommt es öfter zu Irritationen”, weshalb sie “den Schulleitern empfehle, meistens ein Ja anzukreuzen”. Es seien Fälle vorgekommen, bei denen muslimische Schüler nicht an einem Ausflug in den Vatikan teilnahmen. Niemand wolle deshalb Kindern von Hartz-IV-Empfängern die Förderung verweigern. Womöglich habe ein Sachbearbeiter versäumt nachzufragen.

Am Tag nach der Sitzung rudert auch der Sozialdezernent zurück. Er habe sich im Ausschuss “spontan zu einer falschen Aussage hinreißen lassen”, sagt Ferdinand Lautenbacher. Die betreffende Weisung stamme vom Landratsamt selbst. Grundsätzlich sei das Vorgehen aber korrekt. Ausgrenzung liege nur vor, wenn einzelne Kinder von Hartz-IV-Empfängern an einer Ausfahrt nicht teilnehmen könnten. Auch wenn andere Kinder aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen nicht dabei seien, mache man eine Ausnahme. “Aber wir entscheiden auf Grundlage dessen, was die Schule uns bescheinigt.” Wenn auf dem Fragebogen stehe, dass es sich um keine Pflichtveranstaltung handle, gebe es auch keine Förderung. Diese Position werde durch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart bestätigt.

Quelle: stuttgarter-nachrichten.de – 13.10.2010 – Von Markus Klohr
Link zum Pressebericht: www .stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sozialamt-zahlt-nicht-fuer-alle-schulausfluege.480b0f08-377a-49b0-9b51-ee41aee04bd8.html

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Hartz-IV-Empfänger können auf weitere Erhöhung hoffen

Der Preis- und Lohnanstieg dürfte schon Mitte 2011 die Regelsätze erneut steigen lassen. Damit könnten die Leistungen für Hartz-Empfänger stärker zulegen als die Renten.

Neben der Erhöhung der Sätze um fünf Euro ab kommendem Januar können die etwa fünf Millionen erwachsenen Hartz-IV-Empfänger mit einer weiteren Anhebung rechnen. Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes deuten darauf hin, dass Löhne und Preise steigen.
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Bisher waren die Hartz-IV-Sätze an die Rente gekoppelt. Die Empfänger hatten deshalb zuletzt eine Nullrunde hinnehmen müssen. In Zukunft soll ein neuer Datenmix die Sätze bestimmen: Zu 70 Prozent nehmen die Preise Einfluss, zu 30 Prozent der Lohn.

Im Jahresschnitt rechnen Finanzfachleute mit einem Prozent Teuerung in diesem Jahr. Die Nettolöhne werden laut Statistischem Bundesamt weit stärker steigen. Davon ausgehend, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, könnten sich die Hartz-Sätze selbst bei vorsichtiger Rechnung bereits zum 1. Juli 2011 um 1,5 Prozent erhöhen.

Ausgehend von der zu Jahresbeginn geplanten Erhöhung auf 364 Euro für Erwachsene ergäbe sich ein Betrag von knapp 370 Euro. Der Bund würde dadurch mit einer dreistelligen Millionensumme zusätzlich belastet.

Obwohl die Erhöhung von der Koalition gewollt ist, dürfte das nicht allseits auf Zustimmung stoßen. Denn die Hartz-Sätze könnten damit stärker steigen als die Renten. Der Unions-Haushaltspolitiker Norbert Barthle sagte der Süddeutschen Zeitung, man habe sich bewusst für eine Kopplung an die Löhne und Preise entschieden. Deshalb beschwere man sich jetzt nicht, wenn dieser Mechanismus wirke.

Schon am Dienstag war bekannt geworden, dass die von der Bundesregierung geplante Neuregelung die Zuverdienstmöglichkeiten der Mehrheit der erwerbstätigen Hartz-IV-Bezieher bewirkt. Verlierer wären vor allem die rund 740.000 Aufstocker, die zum Arbeitslosengeld II weniger als 400 Euro im Monat hinzuverdienen, zitierte Reuters aus Modellberechnungen, über die eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) beraten wollte.

Die in der Koalition diskutierten Modelle sehen vor, dass geringe Zuverdienste stärker vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Von 400 Euro blieben je nach Modell nur 100 bis 120 Euro übrig. Bisher bleiben von den ersten 400 Euro Zuverdienst 160 Euro bei den Arbeitslosengeld-II-Beziehern.

Quelle: zeit.de – 6.10.2010
Link zum Pressebericht: www .zeit.de/wirtschaft/2010-10/hartz-saetze-bundesamt

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Ein Trostpflaster im Wert von 20 Euro

Berlin (RPO). Hartz-IV-Empfänger dürfen mehr hinzuverdienen – für viele Betroffene klingt dies nach der umstrittenen Regelsatz-Entscheidung erst einmal positiv. Doch die neue Regelung hat einen Haken. Denn nur wenige profitieren von ihr. Von der scheinbaren Besserstellung von Arbeitslosen bleibt so nicht viel mehr übrig als ein Trostpflaster.

Fünf Euro mehr soll es nach der Regelsatz-Entscheidung für Hartz-IV-Empfänger geben. Eine Entscheidung des Arbeitsministeriums, das bei Sozialverbänden und Gewerkschaften große Kritik auslöste. Da erscheint es nun wie eine großzügige Geste der Regierung, dass die Betroffenen jetzt mehr von ihrem Hinzuverdienst behalten dürfen.

Doch die Rechnung geht nicht auf. Denn nach der vorgesehenen Regelung profitieren von der Regelung nur diejenigen, die mehr als 800 Euro brutto im Monat dazu verdienen – und weniger als 1000 Euro. Das sind aber die wenigsten. Von rund 1,4 Millionen Hartz-IV-Empfängern, die einer Beschäftigung nachgehen, bezieht etwa die Hälfte weniger als 400 Euro im Monat, etwas mehr als 230.000 verdienen bis zu 800 Euro.

Maximal 20 Euro pro Monat mehr
Bisher wurden die Zuverdienste in drei Stufen mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Die ersten 100 Euro galten als Freibetrag und konnten komplett behalten werden. Verdiente man bis zu 800 Euro, wurde dieses Einkommen zu 80 Prozent vom Arbeitslosengeld II (ALG II) abgezogen. Wer mehr verdiente, musste sogar mit Abzügen von 90 Prozent leben.

Einen wirklichen Anreiz, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen, bot diese Regelung nicht. Denn manch einer mag sich gedacht haben: Wieso soll ich arbeiten, wenn mir eh alles von meinem ALG II abgezogen wird? Und so setzen viele ihre Hoffnung auf die angekündigte Reform der Hinzuverdienstgrenzen.

Nun also ändert sich Folgendes: Diejenigen, die zwischen 800 und 1000 Euro verdienen, wird statt bisher 90 nun nur noch 80 Prozent auf das ALG II angerechnet. Ihnen bleiben damit maximal 20 Euro mehr im Monat. Wer mehr als 1000 Euro verdient, ist dagegen weiterhin von der 90 Prozent-Regelung betroffen. Der Freibetrag von 100 Euro bleibt insgesamt bestehen.

Die meisten in Mini-Jobs
Im Endeffekt bleiben dem Hartz-IV-Empfänger, der bis 800 Euro dazu verdient, maximal 240 Euro. Bedenkt man, dass die Mehrzahl der arbeitenden Empfänger schon jetzt in den Mini-Jobs (also unter 400 Euro) steckt, scheint kaum vorstellbar, dass diese Regelung tatsächlich einen Anreiz gibt, mehr zu verdienen. Denn dann müssten die Verdienste gleich schlagartig höher sein – nämlich mindestens 800 und maximal 1000 Euro.

Dass die Änderung der Hinzuverdienstgrenzen vor allem auf die Aufstocker abzielt, um einen Anreiz zu geben, vollbeschäftigt zu arbeiten, scheint dabei durchaus löblich. Denn in einigen Branchen verdienen die Menschen so wenig, dass ihr Gehalt allein nicht ausreicht, um zu überleben. Und so gibt ihnen die Aufstockung mit Hartz IV die Möglichkeit, weiter zu arbeiten und mehr Geld zu bekommen statt ganz in Hartz IV abzugleiten.

Doch es sind eben gerade einmal 308.600 Hartz-IV-Empfänger, die mehr als 800 Euro verdienen. Dementsprechend dürften die meisten Aufstocker von der Nachricht mehr als enttäuscht sein. Ob das der ohnehin laut den Umfragen nicht mehr äußerst beliebten Regierung nutzt, mag daher bezweifelt werden. Nach CSU-Angaben wird die Regelung die Regierung übrigens rund 200 Millionen Euro kosten.

Quelle: rp-online.de – 08.10.2010 – VON DANA SCHÜLBE
Link zum Pressebericht: www .rp-online.de/politik/deutschland/Ein-Trostpflaster-im-Wert-von-20-Euro_aid_916116.html

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