Nur wenige Hartz-IV-Empfänger faulenzen

Als motiviert und arbeitswillig schätzen sich die meisten Hartz-IV-Empfänger ein. Eine Studie zeigt: Die Arbeitslosen kümmern sich um ihre Kinder, pflegen Angehörige oder bilden sich fort. Wer auf Jobsuche ist, hat allerdings wenig Chancen. Auch eine härtere Gangart würde daran nichts ändern.

Nürnberg – Sie kümmern sich um ihre Kinder, pflegen Angehörige, bilden sich weiter, nehmen an Fördermaßnahmen teil – oder arbeiten und brauchen trotzdem Arbeitslosengeld II für den Lebensunterhalt: Mehr als die Hälfte der fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger zwischen 15 und 64 Jahren fangen mit ihrer Zeit etwas an. Das zeigte eine repräsentative Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Sie basiert auf Befragungen von mehr als 10.000 Hartz-IV-Empfängern, also auf Selbstauskünften, und trägt den Titel: “ALG-II-Bezug ist nur selten ein Ruhekissen” ( pdf). Die Überschrift fasst auch das Ergebnis im wesentlichen zusammen.

Demnach sind nur etwa 60 Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger überhaupt verpflichtet, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Und die große Mehrheit von ihnen tut das auch: sie bemühen sich tatsächlich um einen Job, “teils auf vielfältige Weise”, betonten die Arbeitsmarktexperten.

Doch die Erfolgsaussichten seien gering – nur etwas mehr als ein Viertel der Jobsuchenden sei in dem Befragungszeitraum von vier Wochen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Nach Ansicht der Experten ist das ein Zeichen dafür, dass es nicht an mangelnder Motivation liege, wenn Langzeitarbeitslose ohne Job blieben und auf staatliche Hilfe angewiesen seien. Die meisten Hartz-IV-Empfänger sind der Studie zufolge sogar bereit, auch eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen.

Es gibt sie, die Arbeitslosen, die sich nicht kümmern, aber es sind wenige

Mehr als 80 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld II haben es allerdings schwer auf dem Arbeitsmarkt: Sie sind oft schlecht ausgebildet bzw. haben nur geringe Qualifikationen vorzuweisen, sind gesundheitlich angeschlagen, haben einen Migrationshintergrund oder sind alleinerziehend.

Die Aufstocker sind die größte Gruppe unter den Hartz-IV-Empfängern: Der Studie zufolge hat fast ein Drittel, 29,3 Prozent, der Befragten einen Job und erhält ergänzende Unterstützung. Ähnlich viele, nämlich 28,8 Prozent kümmern sich um Kinder, die jünger sind als sieben Jahre. Das sind vor allem Frauen.

Zugleich gebe es aber auch rund 350.000 Menschen, die sich der Verpflichtung entziehen einen Job zu suchen. Denn sie müssen sich weder um Kinder oder um die Pflege von Verwandten kümmern noch bildeten sich selbst weiter. “Diese Gruppe besteht zu großen Teilen aus älteren Hilfebedürftigen und beschreibt sich als gesundheitlich stark eingeschränkt”, heißt es dazu in der Zusammenfassung der Studie. Die Analyse deute darauf hin, dass es “sich dabei mehrheitlich um Entmutigte handelt und um Personen, bei denen die Arbeitsfähigkeit hergestellt oder geklärt werden muss.”

Die Motivation der meisten Hartz-IV-Empfänger sei hoch, stellen die Forscher fest: “Sie weisen der Arbeit einen hohen Stellenwert zu”. Sie empfehlen zur besseren Vermittlung keine “härtere Gangart gegenüber den Grundsicherungsempfängern”, wie sie schreiben, sondern ein “individuelles Eingehen” auf die persönliche Situation. Dafür brauche es allerdings mehr Personal.

In Deutschland gibt es den Angaben zufolge derzeit mehr als 6,4 Millionen Hartz-IV-Empfänger, rund 5 Millionen sind zwischen 15 und 64 Jahren alt.

Quelle: spiegel.de – 26.08.2010 – otr/dpa/AFP
Link zum Pressebericht: www .spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,713921,00.html

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Arbeitslosenzahl sinkt – immer mehr Hartz IV-Empfänger

NÜRNBERG: Die Zahl der registrierten Arbeitslosen in Deutschland ist auf den niedrigsten Stand in einem August seit 18 Jahren gesunken. Danach suchen knapp 3,19 Millionen Menschen einen Job, 4.000 weniger als noch im Juli, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Die gute Konjunktur habe die Situation am Arbeitsmarkt weiter verbessert, sagte der stellvertretende Agentur-Chef, Heinrich Alt. Er erwarte bereits im Herbst eine Arbeitslosenzahl unter der Drei-Millionen-Marke. Nach den vom Deutschen Landkreistag veröffentlichten Zahlen geht der Aufschwung an den 6,5 Millionen Empfängern von Hartz IV-Leistungen vorbei. Deren Zahl erhöhte sich im Vergleich zum vergangenen Jahr um 60.000.

Quelle: dw-world.de – 31.08.2010
Link zum Pressebericht: http://www.dw-world.de/dw/function/0,,12356_cid_5961959,00.html

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Hartz-IV-Empfänger siegen vor Gericht

Gleich in mehreren Prozessen haben Sozialgerichte zugunsten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern entschieden. Dabei ging es um Wohnkosten und Vermögen, aber auch um die Abwrackprämie.
Erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II eine befristete Beschäftigung und ziehen währenddessen in eine neue und teurere Wohnung, muss nach einem Urteil des Bundessozialgerichts die sie betreuende Arbeitsgemeinschaft (Arge) auch diese Unterkunftskosten grundsätzlich übernehmen.

Die Klägerin, eine gelernte Köchin von der Insel Rügen, hatte nach einem Hartz-IV-Bezug 2007 eine befristete Beschäftigung erhalten. In dieser Zeit schloss sie einen neuen, teureren Mietvertrag ab. Die Arge wollte die zwar noch angemessenen, jetzt aber höheren Mietkosten nicht übernehmen. Schließlich habe die Klägerin gewusst, dass ihre Beschäftigung nur befristet war und dass sie danach voraussichtlich erneut auf Hartz IV angewiesen sein würde. Das Gericht urteilte, dass hilfebedürftige Hartz-IV-Empfänger vor Abschluss eines Mietvertrags zwar die Behörde um Erlaubnis fragen müssen. Im vorliegenden Fall war die Klägerin aber bei Abschluss des Mietvertrages nicht hilfebedürftig. Daher stehe ihr auch die Übernahme der Unterkunftskosten zu.

Gericht stoppt Umwandlung in Darlehen
Nach einer weiteren Entscheidung darf die Arge mit Blick auf ein erst in Jahren zu erwartendes Vermögen nicht einfach das Arbeitslosengeld II nur noch als Darlehen gewähren. Nur Vermögen, das sich voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verwerten lasse, könne auf das Arbeitslosengeld II mindernd angerechnet werden, urteilte derselbe Senat. Im konkreten Fall hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus Kempten von der Arbeitsgemeinschaft sein Arbeitslosengeld II nur noch als Darlehen erhalten. Die Behörde hatte dies damit begründet, dass der Arbeitslose in elf Jahren, zu Beginn seines Rentenalters, von seinem Bruder 55 000 Euro erhalten soll. Zu einer solchen Zahlung war der Bruder verpflichtet worden, als er von der Mutter drei Grundstücke erbte. Das zuständige Jobcenter hatte argumentiert, Banken könnten ihm zumindest 30 000 Euro auf die in Aussicht stehende Summe zahlen. Der Kläger hatte aber keine Bank gefunden, die ihm dafür Geld geben wollte.

Das Bundessozialgericht entschied, die Verwertung eines bei Hartz IV zu berücksichtigenden Vermögens müsse wirtschaftlich zumutbar sein und voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten veräußert werden können. Den konkreten Fall wiesen die Kasseler Richter an das Bayerische Landessozialgericht zurück, weil die Vorinstanz dazu noch Tatsachen feststellen müsse.

Klagen gegen die Anrechnung der mittlerweile eingestellten sogenannten Abwrackprämie als Einkommen auf Hartz-IV-Leistungen können sich ebenfalls für Langzeitarbeitslose lohnen. So hat nach Angaben des Bundessozialgerichts die Arbeitsgemeinschaft Cottbus wegen mangelnder Erfolgsaussicht in zwei Fällen ihre Sprungrevisionen zurückgenommen. Damit sind für den Hartz-IV-Bezieher günstige Urteile des Sozialgerichts Cottbus in Kraft. Die Behörde hatte einem Arbeitslosen wegen des Erhalts der 2500 Euro hohen Abwrackprämie das Arbeitslosengeld II gekürzt. Das Sozialgericht hatte jedoch in seinen Urteilen vom 21. Dezember 2009 die Abwrackprämie als zweckgebundene Einnahme gewertet, die nicht auf Hartz IV angerechnet werden darf.

Quelle: focus.de – 30.08.2010 – hei/apn
Link zum Pressebericht: www .focus.de/finanzen/recht/arbeitslosengeld-hartz-iv-empfaenger-siegen-vor-gericht_aid_546971.html

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