Viele Bescheide unverständlich

Auch fünf Jahre nach der Hartz-IV-Reform verärgern komplizierte Antragsformulare und unverständliche Bescheide noch immer Langzeitarbeitslose. Sie stellen den Jobcentern in diesen Punkten schlechte Zensuren aus, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Umfrage der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter 70 000 Hartz-IV-Empfängern hervorgeht. Danach erteilten 45 Prozent der Befragten den Antragsunterlagen die Schulnote Drei oder Vier, 13 Prozent sogar eine Fünf oder Sechs. Im Durchschnitt stuften die Arbeitslosengeld-II-Bezieher die Verständlichkeit aber als “befriedigend” ein.

Quelle: welt.de – 28.08.10 – dpa
Link zum Pressebericht: www .welt.de/die-welt/politik/article9246686/Viele-Bescheide-unverstaendlich.html

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Keine Zahlung des Elterngeldes: Hartz IV beantragen

Wer unnötig lange auf sein Elterngeld wartet, kann im Notfall auch Hartz-IV-Leistungen beantragen. Zuvor sollte jedoch enger Kontakt zur zuständigen Elterngeldstelle gehalten werden.

Beschwerden versucht das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) nachzugehen, sagte BMFSFJ-Sprecher Marc Kinert. Mit dem Elterngeld können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen. Es ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens – es gibt monatlich mindestens 300 und maximal 1800 Euro. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt.

Da in den ersten beiden Monaten nach der Geburt von der gesetzlichen Krankenkasse noch Mutterschaftsgeld gezahlt wird, kann es passieren, dass Elterngeldanträge zwei Monate lang bearbeitet werden. Gezahlt wird erst nach dem Mutterschaftsgeld – also ab dem dritten Monat, erläutert Kinert.

Das Elterngeld muss schriftlich bei den Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag stellen. Dies muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes geschehen. Geld gibt es jedoch rückwirkend nur für die letzten drei Monate, bevor der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

Die Bundesregierung will ab Januar 2011 das Elterngeld kürzen. Ab einem Monats-Nettoeinkommen von 1240 Euro sollen nur noch 65 statt 67 Prozent gezahlt werden. Für Hartz-IV-Empfänger soll die Leistung wegfallen.

Quelle: sueddeutsche.de – 30.08.2010 – (dpa/tmn)
Link zum Pressebericht: newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1033345

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Merkel möchte Hartz IV Empfänger als Pflegekräfte einsetzen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plädiert dafür, Bezieher des ALG II vermehrt in der Plege einzusetzen. “Wir haben 2,2 Millionen Hartz IV Empfänger, die arbeitsfähig sind, aber keinen Job finden”, stellte Frau Merkel im Interview mit der “Bild am Sonntag” fest.

“Ich sehe nicht ein, dass Pflegekräfte künftig nur noch aus Osteuropa kommen”, fügte die Kanzlerin hinzu. Hieran könne man ihrer Meinung nach etwas ändern.

Für diese Äußerungen erntete die CDU-Politikerin mittlerweile von vielen Seiten Kritik. Die Gewerkschaft Verdi etwa hält es für viel wichtiger, die Ausbildungsmöglichkeiten in der Pflegebranche zu verbessern. Der Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V.(BALK) verwieß auf das schlechte Ansehen der Pflegeberufe unter Jugendlichen. Infolge derartiger Äußerungen würde die Branche noch mehr beschädigt.

“Was wir brauchen sind konkrete politische Initiativen, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten”, ist der Chef des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Eberhard Jüttner, überzeugt. Durch das Anlernen von ALG II Empfängern könne der massive Fachkräftemangel in der Pflege eben nicht behoben werden.

Quelle: sozialleistungen.info – 07.09.2010
Link zum Pressebericht: www sozialleistungen.info/news/07.09.2010-merkel-moechte-hartz-iv-empfaenger-als-pflegekraefte-einsetzen/

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