Archive for November, 2010

Meuterei gegen von der Leyen

Mittwoch, November 10th, 2010

Remmidemmi in Nürnberg: Die Bundesagentur für Arbeit prangert das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern an – weil die Einführung von Gutscheinen für Mittagessen und Schulausflüge die Ämter überfordern würde.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat massive Bedenken gegen das von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagene Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV- Empfängern. Die geplanten Gutscheine, etwa für Essen oder Schulausflüge, hält die Behörde für zu aufwendig. Zudem würde die Betreuung der Arbeitslosen darunter leiden

Die Bundesagentur in Nürnberg spielt bei der Einführung des Bildungspakets für die etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendlichen aus Familien, die auf die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen sind, die entscheidende Rolle. Sie muss über ihre Jobcenter die einzelnen Leistungen bewilligen und abrechnen. So sieht es das Arbeitsministerium in seinem Gesetzesentwurf für die Reform von Hartz IV vor. Die BA hält davon aber gar nichts. Dies geht aus der internen Stellungnahme der Bundesagentur an das Ministerium hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

In dem 67 Seiten starken Papier warnt die BA vor “erheblichen Mehraufwänden” in den Jobcentern: Werde kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, wären für die Langzeitarbeitslosen weniger Mitarbeiter da, “was zu einer faktischen Verschlechterung der Betreuung führt”. Die BA schlägt vor, die Verwaltung des Bildungspakets den Kommunen und Landkreisen zu überlassen. Diese hätten mehr Erfahrung im Umgang mit hilfebedürftigen Kindern und könnten “diese Dienstleistung effizienter und kostengünstiger erbringen”.

Die Bundesagentur empfiehlt, bis zur Einführung einer elektronischen Bildungs-Chipkarte, wie sie die Arbeitsministerin favorisiert, auf die Gutscheine zu verzichten. Das Gutschein-Verfahren sei wegen der “erforderlichen manuellen Bearbeitung jedes Einzelfalls mit massivem Verwaltungsaufwand verbunden”. Die hilfebedürftigen Kinder müssten ein Ausweisdokument bei sich tragen, um einzelne Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Dies sei eine “Stigmatisierung, die dem gesetzgeberischen Zweck entgegenstehen könnte”. Außerdem ließen sich über die Software, die bislang zur Verfügung stehe, “auf absehbare Zeit keine hinreichend manipulationssicheren Gutscheine” ausstellen.

Unterstützung erhält die Bundesagentur von den Kommunen. In einem Schreiben des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds an das Arbeitsministerium heißt es: Die Vorschläge aus dem Hause von der Leyen seien “in weiten Teilen bürokratisch und verwaltungsaufwendig”. Dies gelte besonders für die Gutscheine. “Momentan ist uns völlig unklar, wie die bisherigen freiwilligen Angebote der Städte und Gemeinden mit den neuen Leistungen verzahnt werden sollen.” Auch die kommunalen Spitzenverbänden raten zu einer besseren Kooperation mit den Städten und warnen vor einem “Aufbau von Parallelstrukturen”. Der Deutsche Landkreistag spricht sich in seiner Stellungnahme an das Ministerium ebenfalls dafür aus, dass die kommunalen Träger das Bildungspaket umsetzen sollten: “Ein Tätigwerden der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich wird mit Nachdruck zurückgewiesen.”

Das Bildungspaket geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Es hatte verlangt, bei der Grundsicherung Bildungsausgaben für Kinder stärker zu berücksichtigen. Kinder aus Hartz-IV-Haushalten sollen deshalb, je nach Bedarf und Angebot, von 2011 an einen Rechtsanspruch auf ein Mittagessen in der Schule, Nachhilfe oder etwa einen Vereinsbeitrag haben. Von der Leyen hatte vorgeschlagen, die Leistungen zum Teil über Gutscheine abzurechnen.

Quelle: sueddeutsche.de – 13.10.2010 – Von Thomas Öchsner, Berlin
Link zum Pressebericht: www .sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-jobcenter-meuterei-gegen-von-der-leyen-1.1011316

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

Ein-Euro-Jobs bringen keine Jobs

Mittwoch, November 10th, 2010

Hartz IV Betroffene die in eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Job) gedrängt werden, finden später seltener eine reguläre Arbeitsstelle, als andere, die nicht an einer solchen Maßnahme teilgenommen haben. Das ergab eine Studie der Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).

Ein-Euro-Jobs bei Hartz IV stehen schon seit langem in der Kritik. Diese Maßnahmen sollen nach Ansicht des Bundesarbeitsministerium „Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt“ integrieren. Doch das Hauptziel wird durch eine solche Maßnahme nicht erreicht, wie eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ergab. Die Nachteile würden sich bei allen Bildungs- und Bevölkerungsgruppen bemerkbar machen, wie das ZEW bestätigte. Besonders Männer ohne Migrationshintergrund hätten spürbar schlechtere Chancen, nach einem Ein-Euro-Job tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Aber auch alle anderen Gruppen würde durch eine solche Beschäftigungsmaßnahme stark benachteiligt.

Ein Hauptgrund beispielsweise ist, dass bei den Ein-Euro-Jobs vermittelten „Qualifikationen“ an den tatsächlichen Ansprüchen des Arbeitsmarktes vorbei gehen, so die Forscher. Eine weitere Vermutung der Experten ist, dass Ein-Euro-Jobs Hartz IV Bezieher stigmatisiert. Arbeitgeber könnten solche Maßnahmen als ein Anzeichen für „mangelnde Beschäftigungsfähigkeit“ ansehen und deshalb den Bewerber ablehnen. Allerdings könnten die vorliegenden Daten keinen Aufschluss darüber geben, ob die Mutmaßungen mit der Realität übereinstimmen, sagte Studienleiter Stephan Thomsen. Das Institut wertete die Daten von rund 160.000 Hartz IV Betroffenen aus.

Andere Studien kamen zu einem ähnlichen Ergebnis
Auch eine Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem Jahr 2009 kam zu der Erkenntnis, dass Ein-Euro-Jobs keine Weiterbeschäftigung fördern. Nur etwa jeder achte Befragte gab bei einer IAB Studie an, nach einem Ein-Euro-Job eine reguläre Beschäftigung angeboten bekommen zu haben. Etwa zwei Drittel gaben zudem an, keine Arbeitsperspektiven nach einem Ein-Euro-Job zu haben. Besonders gravierend sind die Auswirkungen im sozialen Arbeitsbereich. Hier werden Hartz 4 Empfänger zum Beispiel in der Altenhilfe beschäftigt und müssen die gleichen pflegerischen Tätigkeiten ausüben wie Altenpflegerhelfer. Schon der Bundesrechnungshof kritisierte 2008 in seinem Prüfbericht, dass die Arbeitsangelegenheiten “für drei von vier Hilfebedürftigen weitgehend wirkungslos bleiben”. Die vermittelten Arbeitsgelegenheiten verdrängen entgegen der Sozialgesetze reguläre Beschäftigung, so der Bundesrechnungshof im Jahr 2008. Geändert hat sich seit dem anscheinend nichts.

Quelle: gegen-hartz.de – 06.11.2010 – sb
Link zum Pressebericht: www .gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ein-euro-jobs-bringen-keine-jobs-466494.php

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG

B 4 AS 7/10 R – Altersvorsorge nicht auf Hartz IV anrechenbar

Mittwoch, November 10th, 2010

Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil die Rechte von Hartz-IV-Empfängern bei der betrieblichen Altersvorsorge gestärkt. Danach dürfen die Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nicht das Arbeitslosengeld II mindern, entschied das BSG am Dienstag (Az.: B 4 AS 7/10 R). Grundsätzlich sei zwar nur ein Altersvorsorgebeitrag in Höhe des Mindesteigenbetrags der Riesterförderung anrechnungsfrei. Könne aber der Hartz-IV-Bezieher aus vertraglichen Gründen höhere, vom Arbeitgeber gezahlte betriebliche Altersvorsorgebeiträge erst zu einem späteren Zeitpunkt senken, müsse bis dahin das Jobcenter eine Schonfrist gewähren.

Quelle: sueddeutsche.de – 10.11.2010 – epd
Link zum Pressebericht: newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1066377

Bookmark Dienste: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Alltagz
  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Furl
  • Google Bookmarks
  • Klickts
  • Linkarchiv
  • Linkarena
  • Ma.gnolia
  • MisterWong
  • Reddit
  • seekXL
  • Technorati
  • TwitThis
  • Webnews
  • Wikio DE
  • Weblinkr
  • Y!GG